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EU-Maßnahmenpaket: Bargeldverbot und Meldepflicht für Vermögen

EU-Maßnahmenpaket: Bargeldverbot und Meldepflicht für Vermögen
Pläne für Bargeldverbot: EU und Bundesregierung wollen Bürger vollumfänglich kontrollieren

In einem aktuellen Maßnahmenpaket der Europäischen Union sind die Einrichtung eines Vermögensregisters sowie ein faktisches Bargeldverbot und die Errichtung einer neuen EU-Aufsichtsbehörde vorgesehen. Angeblich, um gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzugehen. Die Überwachung der Bürger kommt wie immer im Gewand des Guten daher.

von Martina Binnig

Am 28. März dieses Jahres kündigten ECON (Economic and Monetary Affairs Committee = Ausschuss für Wirtschaft und Währung) und LIBE (Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs = Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) des Europäischen Parlaments in einer Pressemitteilung neue Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an. Was zunächst unspektakulär klingt, hat es in sich. So umfassen die geplanten Maßnahmen u.a. die Einrichtung eines EU-Vermögensregisters und die Herabsetzung der Obergrenze für Bargeldzahlungen. 

Das Maßnahmen-Paket besteht aus der Geldwäscheverordnung AMLR (Anti-Money Laundering Regulation) mit u.a. Bestimmungen zur Identitätsprüfungen von Kunden; der 6. Geldwäscherichtlinie AMLD6  (6th EU Anti-Money Laundering Directive) sowie einer Verordnung zur Einrichtung einer Europäischen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (Anti-money-laundering authority, kurz: AMLA) mit Aufsichts- und Ermittlungsbefugnissen. Die 6. Geldwäscherichtlinie enthält u.a. Bestimmungen für den Zugang der zuständigen Behörden zu Registern über wirtschaftliches Eigentum. Nach den von den Parlamentariern angenommenen Texten müssen Unternehmen wie Banken, Verwalter von Vermögenswerten und Kryptowährungen, Immobilienmakler und sogar auch Profifußballvereine die Identität und den Besitz ihrer Kunden überprüfen. Um Transaktionen mit Bargeld und Krypto-Vermögenswerten einzuschränken, wollen die Abgeordneten Zahlungen an Personen begrenzen, die Waren oder Dienstleistungen anbieten. Sie legen Obergrenzen von bis zu 7000 Euro für Barzahlungen und 1000 Euro für die Übertragung von Krypto-Vermögenswerten fest, wenn der Kunde nicht identifiziert werden kann. Auch der Kauf einer Staatsbürgerschaft („goldener Pass“) soll verhindert werden.

Jeder Mitgliedstaat soll eine Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, kurz: FIU) einrichten, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, zu melden und zu bekämpfen. Die FIU sollen sich untereinander und mit den zuständigen Behörden Informationen austauschen und mit u.a. Europol, Eurojust und der Europäischen Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten. Zur Aufdeckung von Geldwäschesystemen und zum rechtzeitigen Einfrieren von Vermögenswerten sollen die nationalen FIUs und andere zuständige Behörden in der Lage sein, auf Informationen über wirtschaftliches Eigentum, Bankkonten, Grundbucheinträge oder Immobilienregister zuzugreifen. Da bestimmte Waren für Kriminelle attraktiv sind, sollen die Mitgliedstaaten Informationen über das Eigentum an Waren wie Yachten, Flugzeugen und Autos im Wert von über 200 000 Euro oder an Waren, die in Freizonen gelagert werden, sammeln. Außerdem sollen die Schwellenwerte bei der Bestimmung von wirtschaftlich Berechtigten gesenkt werden: Als wirtschaftlich Berechtigter gilt fortan, wer 15 Prozent plus eine Aktie oder ein Stimmrecht oder ein anderes direktes oder indirektes Eigentumsrecht hat, oder wer 5 Prozent plus eine Aktie in der Rohstoff-Industrie oder einem Unternehmen hält, das einem höheren Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung ausgesetzt ist.

Sanktionen bei Meldepflicht-Verstößen

Die in den nationalen Zentralregistern gespeicherten Informationen über wirtschaftliches Eigentum sollen digital und jeweils in einer EU-Amtssprache sowie in Englisch verfügbar sein und aktuelle wie bisherige Informationen für einen bestimmten Zeitraum enthalten. Die für das Zentralregister zuständige Stelle hat das Recht, von juristischen und natürlichen Personen alle Informationen anzufordern, die zur Identifizierung und Überprüfung ihrer Eigentümer erforderlich sind. Diese Informationen müssen auf dem neuesten Stand sein und den zentralen Meldestellen und zuständigen Behörden zur Verfügung stehen. Die Nichtbereitstellung genauer und angemessener Daten für die Register wird sanktioniert. Die für die Zentralregister zuständigen Stellen sollen in der Lage sein, eine angemessene Technologie zur Durchführung von Überprüfungen einzusetzen.

Darüber hinaus haben die Abgeordneten beschlossen, dass Personen mit berechtigtem Interesse, wie z. B. Journalisten und Hochschuleinrichtungen, Zugang zu den Registern erhalten sollen. Ihr Zugangsrecht soll mindestens zweieinhalb Jahre lang gelten. Die Mitgliedstaaten können den Zugang automatisch verlängern, aber auch widerrufen oder aussetzen, wenn er missbraucht wird. Die neue Aufsichtsbehörde AMLA soll Risiken und Bedrohungen innerhalb und außerhalb der EU überwachen und bestimmte Kredit- und Finanzinstitute auch direkt nach ihrem Risikoniveau einstufen. Zunächst soll sie 40 Unternehmen mit dem höchsten Restrisikoprofil beaufsichtigen, die in mindestens zwei Mitgliedstaaten vertreten sind. Mindestens ein Unternehmen aus jedem Mitgliedstaat soll ausgewählt werden.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben könnte AMLA von Unternehmen und Personen die Herausgabe von Dokumenten und anderen Informationen verlangen, mit richterlicher Genehmigung Vor-Ort-Besuche durchführen und bei wesentlichen Verstößen Sanktionen in Höhe von 500 000 bis 2 Millionen Euro oder 0,5 bis 1 Prozent des Jahresumsatzes verhängen – und bis zu 10 Prozent des gesamten Jahresumsatzes des verpflichteten Unternehmens im vorangegangenen Geschäftsjahr. Nach der nächsten Plenarsitzung des Parlaments, die für den 17. April 2023 in Straßburg terminiert ist, folgt nun das sogenannte Trilogverfahren, in dem die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine endgültige Fassung der Gesetzestexte verhandeln.

Am 1. Januar einsatzbereit?

Derzeit bewirbt sich die Stadt Frankfurt am Main um den Sitz der EU-Aufsichtsbehörde AMLA, die ab dem 1. Januar 2024 einsatzbereit sein soll. Dabei wird sie vom Bund und vom Land Hessen unterstützt. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Frankfurt tatsächlich den Zuschlag erhält, da sich sowohl die Europäische Zentralbank (EZB) als auch die zentrale europäische Bankenaufsicht schon vor Ort befinden. Flankiert wird das EU-Paket übrigens vom Sanktionsdurchsetzungsgesetz II – SDG II der Bundesregierung. Dadurch sind ab dem 1. April dieses Jahres u.a. Barzahlungen beim Immobilienerwerb verboten. Außerdem ist darin geregelt, dass Basisdaten aus den Grundbüchern zu Eigentümer, Flurstück und Grundbuchblatt künftig in das Transparenzregister aufgenommen und den dort verzeichneten Vereinigungen zugeordnet werden sollen. Vermögensermittlungs- und Sicherstellungsbefugnisse, die bislang von den Ländern wahrgenommen wurden, sollen auf eine zentrale Stelle des Bundes übertragen werden. 

Fasst man die Bestrebungen im Rahmen der Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zusammen, ergibt sich folgendes Gesamtbild: Die Obergrenze für Bargeldzahlungen soll auf 7000 Euro abgesenkt werden. Es soll ein zentrales EU-Register etabliert werden, das Informationen über Vermögenswerten – einschließlich Immobilien – enthält. Journalisten, Hochschulen und andere Interessenten sollen Zugang zu diesem Register erhalten. Die neue Aufsichtsbehörde AMLA soll von Unternehmen und Personen die Herausgabe von Dokumenten verlangen sowie mit richterlicher Genehmigung Vor-Ort-Besuche durchführen können. Bei Verstößen drohen Sanktionen in Höhe von 500 000 bis 2 Millionen Euro. Gleichzeitig wird die Energieeffizienzklasse des gesamten Gebäudebestands innerhalb der EU erhoben, um bis 2050 einen vollständigen Nullemissionsgebäudebestand zu erreichen. Was jedoch dazu führen könnte, dass allein in Deutschland ab 2033 drei Millionen Häuser nicht mehr genutzt werden könnten. Schon im Oktober 2023 könnte zudem über die Einführung eines digitalen Euros  entschieden werden, wobei es sich um digitales Zentralbankgeld handeln würde, das wiederum mit der digitalen europäischen Identität kombiniert werden könnte, über die bis 2030 mindestens 80 Prozent der EU-Bürger verfügen sollen. Kurzum: Es stehen stürmische Zeiten bevor.

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