In Rendsburg in Schleswig-Holstein machte eine Erdkundeklasse einen Ausflug in eine Moschee. Die Eltern eines Schülers lehnten das ab. Nach einer Anzeige der Schulleitung drohen nun 300 Euro Bußgeld und ein Zwangs-Moschee-Besuch. Thema laut Lehrplan: „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“.
Wie aber erschließt sich einem 13-jährigen Kind das Thema „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“ durch den Besuch einer Moschee in einer norddeutschen Kleinstadt? Zumal das islamische Gotteshaus im Norden laut Verfassungsschutz sogar im Verdacht steht, islamistischen Terrorismus zu befördern?
Das dachten auch die Eltern eines Schülers, suchten den Dialog mit der Schule und einen Ausweg vor der von ihnen befürchteten religiösen Indoktrination ihres Kindes. Die Eltern und das Kind gehören nämlich keiner Glaubensgemeinschaft an und vertreten die Auffassung, daß man niemanden gegen seinen freien Willen zum Betreten eines Sakralbaues zwingen kann.
Die Eltern fragen: „Warum sollten wir unser Kind zu Menschen schicken, die es als sogenannten Ungläubigen verachten?“ Das Grundgesetz haben sie auf ihrer Seite, die Schule und den Landrat leider nicht.
Die Schulleiterin hatte die Eltern angezeigt und der Landrat hat zwei Bußgeldbescheide (einen gegen die Mutter und einen gegen den Vater) verfügt, weil das Kind an der „Informationsveranstaltung“ in der Moschee nicht teilnahm und zu Hause blieb.
Die Eltern wurden von der deutschen Justiz wie Schwerverbrecher behandelt. Es gab ein “Anhörungsverfahren”, es wurde “ermittelt”. Laut Bußgeldbescheid wurden “keine entlastenden Tatsachen hervorgebracht”. Die Eltern hätten deshalb “vorsätzlich gehandelt”. Das Verbrechen: Durch die Weigerung des Moschee-Besuchs hätten sie als Erziehungsberechtigte “nicht genügend für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes gesorgt”. Nach dem Einspruch der Eltern wird der Fall demnächst wohl vor dem Amtsgericht verhandelt.
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