Deutschland

Polizei ermittelt wegen „L’amour toujours“ in einer Kinderdisko

Polizei ermittelt wegen „L’amour toujours“ in einer Kinderdisko
Bald entscheidet die Staatsanwaltschaft über weitere Ermittlungen zu den Gesängen in der Falkenberger Diskothek.

Über Monate hinweg war es ruhig um den Techno-Titel „L’amour toujours“ – bis ein Video aus Falkenberg auftauchte, in dem zu dem Song „Ausländer raus“-Rufe zu hören sind. Nun hat die Polizei Ermittlungen gegen 11-jährige Kinder aufgenommen, obwohl die rechtliche Bewertung vergleichbarer Fälle bislang relativ klar ausgefallen ist.

von Manfred Ulex

Nachdem Minderjährige in einer brandenburgischen Kinderdisco Parolen wie „Ausländer raus, Deutschland den Deutschen“ zu dem Lied von Gigi D’Agostino skandiert hatten, wurde ein Verfahren „von Amts wegen“ eingeleitet. Nach Angaben eines Polizeisprechers soll der Vorgang anschließend an die Staatsanwaltschaft übergeben werden.

Auslöser war ein Mitschnitt aus der Diskothek „Blue Velvet“ in Falkenberg, der am Freitag von der Initiative „Unteilbar Elbe-Elster“ auf Instagram veröffentlicht wurde. Die Gruppe kritisierte, dass bereits Kinder ab elf Jahren dort mit „menschenverachtenden Inhalten“ konfrontiert würden – ohne dass es eine Einordnung, etwa durch den DJ, gegeben habe. Zudem forderte sie vom Betreiber eine Erklärung, wie sich derartige Vorfälle künftig verhindern lassen.

Auch politisch sorgte der Vorfall für Reaktionen. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) verurteilte die Gesänge scharf und zeigte sich „fassungslos“, dass niemand eingeschritten sei. Ähnlich äußerte sich der Landrat des Kreises Elbe-Elster, Christian Jaschinski (CDU), der die Parolen als inakzeptabel bezeichnete.

Debatte um Konsequenzen und politische Einordnung

Der Betreiber der Diskothek, Tino Veit, sprach gegenüber der DPA von einer „schwierigen Situation“. Ein geplanter DJ sei kurzfristig ausgefallen, weshalb zunächst eine Playlist – inklusive „L’amour toujours“ – abgespielt worden sei. Als das Lied später erneut lief und die Situation eskalierte, habe er selbst eingegriffen und die anwesenden Kinder darauf hingewiesen, dass die Parolen nicht zum Lied gehörten. In einer Stellungnahme betonte er zudem, sein Betrieb stehe für Neutralität.

Kritik an dieser Darstellung kam von den Brandenburger Grünen. Parteivertreter erklärten, rassistische Parolen seien kein organisatorisches Problem, sondern eine klare Grenzüberschreitung, die unmittelbares Handeln erfordere. Zudem wurde davor gewarnt, Förderprogramme wie „Demokratie leben“ zu kürzen, da dies aus ihrer Sicht falsche Signale sende.

Bereits vor zwei Jahren hatten ähnliche Vorfälle – damals auf Sylt – bundesweit für Aufsehen gesorgt. Auch damals wurden die Parolen politisch deutlich verurteilt. In vielen Fällen wurden die eingeleiteten Ermittlungen später jedoch eingestellt; lediglich in einem Fall kam es zu einer Verurteilung wegen einer als Hitlergruß gewerteten Geste.

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