Deutschland

Verleumdung im Dienst der Wahrheit: Zensur in Deutschland

Verleumdung im Dienst der Wahrheit: Zensur in Deutschland
Zensur in Deutschland: Wer sich regierungskritisch äußere, dessen Inhalte werden gelöscht.

In den vergangenen zwölf Jahren ist in Deutschland ein staatsnahes Netzwerk entstanden, das de facto Zensur betreibt. Sein Einfluss wächst, aber auch die Widerstände dagegen nehmen zu. Der Journalist Norbert Häring hat nun ein umfassendes Buch darüber vorgelegt, das nicht nur Ursprünge, Akteure und Ziele benennt, sondern auch Auswege zeigt.

von Paul Schreyer

Die Meinungsfreiheit ist in aller Munde. Sie zu verteidigen gehört gesellschaftlich zum guten Ton. So gut wie jeder bekennt sich dazu und lobt zugleich die eigene Toleranz. Wären da nicht „Hass und Hetze“, die das Bild stören. In deren Beurteilung gehen die Ansichten allerdings auseinander. Denn was ist damit gemeint und wo verläuft eigentlich die Grenze vom Akzeptierten zum Abzulehnenden?

In diesem Jahr findet vom 3. bis 10. Mai bereits zum sechsten Mal die sogenannte „Woche der Meinungsfreiheit“ statt, begründet vom Börsenverein des deutschen Buchhandels, im Verbund mit zahlreichen Organisationen, von Amnesty International bis Reporter ohne Grenzen. Börsenvereins-Geschäftsführer Alexander Skipis erklärte zur ersten Ausgabe 2021, man setze sich schon seit Jahren für die Meinungsfreiheit ein, weil sie die „Grundlage unseres Schaffens als Buchbranche“ sei und darüber hinaus unabdingbar „für eine freie, vielfältige und demokratische Gesellschaft“. Dann ergänzte er allerdings:

„Wir können nicht tatenlos zusehen, während die Meinungsfreiheit in immer mehr Ländern dieser Welt in Gefahr gerät oder abgeschafft wird. Auch bei uns in Deutschland gerät die Meinungsfreiheit unter Druck, durch Menschen, die kein Interesse an einer wirklichen inhaltlichen Auseinandersetzung haben, sondern mit Hass und Hetze andere einschüchtern und bedrohen. Das verhindert die freie Meinungsäußerung.“

An dieser Stelle wird es schwierig. Denn zum einen ist die Beurteilung fremder Beweggründe („Menschen, die kein Interesse an einer wirklichen inhaltlichen Auseinandersetzung haben“) naturgemäß spekulativ und keine solide Grundlage für politische Forderungen. Zum anderen ist der Gedanke, zur Verteidigung der Meinungsfreiheit müssten bestimmte Äußerungen unterbunden werden, da diese sonst dazu führten, dass andere Menschen aus Angst verstummten, schon auf der rein logischen Ebene widersprüchlich.

Sicherlich ist es für jeden Menschen belastend und herausfordernd, mit hasserfüllten Texten konfrontiert zu werden, sozusagen laut und feindselig „angeschrien“ zu werden. Doch käme wohl niemand ernsthaft auf die Idee, das feindselige Anschreien von Angesicht zu Angesicht zur Straftat zu erklären und zu verbieten. Warum sollen in der schriftlichen Kommunikation andere Regeln gelten? Wer sich dort durch einen aggressiven Sprachduktus eingeschüchtert fühlt, sollte der oder die nicht vielmehr ermutigt werden, eben nicht zu schweigen, sondern dem schrillen Ton mit Sachlichkeit und Respekt zu begegnen? Manch wütender Zeitgenosse reagiert dann schon versöhnlicher. Norbert Häring, über dessen Buch gleich noch zu sprechen sein wird, meint dazu:

„Man kann Menschen, die andere hassen, selten außer Landes verweisen und nie von der Erde schubsen. Wer Hass vermindern will, darf die Wütenden nicht bekämpfen und ihnen nicht den Mund verbieten. Er muss ihr Daseinsrecht als Mensch respektieren, ihre Beschwerden hören und ernst nehmen und sich bemühen, respektable Gründe für die aufgestaute Wut zu beseitigen. Und ihnen im Übrigen klarmachen, dass Aufrufe zur Gewalt nicht toleriert werden.“

„Kraft der freien Auseinandersetzung“

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2009 in einem maßgeblichen Urteil klar formuliert, für die Gewährung der Meinungsfreiheit komme es nicht darauf an, „ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird“. Das Grundgesetz vertraue vielmehr „auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien.“ Das Gericht ergänzte: „Die Absicht, Äußerungen mit schädlichem oder in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlichem Inhalt zu behindern, hebt das Prinzip der Meinungsfreiheit selbst auf und ist illegitim.“

Auch Hass und Hetze sind also von der Meinungsfreiheit gedeckt, bis auf die wenigen Ausnahmen, die das Strafgesetzbuch definiert. Daraus folgt, rechtsstaatlich betrachtet, dass außer den Gerichten niemand in Deutschland Äußerungen verbieten darf. „Eine Zensur findet nicht statt.“ So weit die Theorie.

Der schon erwähnte Alexander Skipis vom Börsenverein des deutschen Buchhandels ließ zur ersten „Woche der Meinungsfreiheit“ 2021, mitten in der Corona-Zeit, eine „Charta der Meinungsfreiheit“ lancieren, deren Punkte weitgehend unstrittig sein dürften: Meinungsfreiheit ist „Menschenrecht“, „Grundvoraussetzung für eine demokratische Gesellschaft“, Pressefreiheit ist nötig, Kritik ein „wichtiger Bestandteil des Meinungsbildungsprozesses“, eine „Debattenkultur“ wichtig. „Jede Einschränkung“ der Meinungsfreiheit habe zu „unterbleiben“, berechtige sogar „zum Widerstand“. Gewalt gegen Andersdenkende sei „unzulässig“. So weit, so gut und in schöner liberaler Tradition. In der Mitte all dessen aber findet sich unter Punkt 5 der Charta ein seltsamer Fremdkörper, der so gar nicht zum Übrigen passt:

„Hetze und Hass werden nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern beschädigen sie. Die Meinungsfreiheit endet da, wo die Würde eines Menschen angegriffen wird.“

Das ist nun, wie schon dargestellt, einigermaßen problematisch, da dieser Punkt sich direkt gegen die Meinungsfreiheit richtet und sich dazu auch noch auf sehr vage Begriffe stützt. Wo „die Würde des Menschen angegriffen wird“ – und wo, andererseits, dies eben noch nicht der Fall ist –, das wird sicherlich jeder Mensch etwas anders beurteilen. Eine klare allgemeingültige „Sprachgrenze“ lässt sich kaum ziehen. „Hass“ und „Hetze“ sind gleichfalls Zuschreibungen, die sich einer sauberen, objektivierbaren Definition entziehen. Im Zweifel sät immer nur die jeweilige politische Opposition „Hass und Hetze“ – zumindest aus Sicht der Regierung. Daher sollte ein solcher Punkt in einer Charta für Meinungsfreiheit eigentlich nichts verloren haben.

Der „Wahrheitskomplex“ als Krankheit

Der Journalist Norbert Häring beobachtet diese Widersprüche schon länger kritisch und so ist es nicht ohne Ironie, dass sein neues Buch „Der Wahrheitskomplex“ im Rahmen jener „Woche der Meinungsfreiheit“ vorgestellt wird. Der Buchtitel ist dabei von schillernder Mehrdeutigkeit. „Der Wahrheitskomplex“ – das ist einerseits ein Geflecht von Organisationen, die „entscheiden, was als wahr zu gelten hat und was als Desinformation, Hass oder Hetze zu bekämpfen ist“, so Häring. Der Begriff lässt sich aber auch als medizinische Diagnose lesen: die beteiligten Akteure leiden an einem „Wahrheitskomplex“, halten sich irrigerweise für befähigt, eine einzige alleingültige Wahrheit zu erkennen und durchzusetzen. Beides passt.

„Der Staat lässt das, was er selbst nicht tun darf, durch Organisationen erledigen, die er finanziert, beeinflusst oder reguliert; mit dem gleichen verfassungswidrigen Ergebnis, dass Kritik am Regierungshandeln unterdrückt wird. Dies geschieht seit etwa 2014 in sehr vielen Ländern auf vergleichbare Weise.“

So erklärt Häring seine zentrale These gleich zu Beginn des Buches. Auf den folgenden mehr als 350 Seiten entfaltet er dann, penibel und systematisch, seine Beweisführung. Er erinnert daran, wie dies alles begann, nämlich 2014 mit dem hochkochenden Ukrainekonflikt, der öffentliche und veröffentlichte Meinung in einen Widerspruch vorher unbekannter Intensität führte. Das Publikum verweigerte damals zu einem maßgeblichen Teil den als eindimensional wahrgenommenen Darstellungen der Medien die Gefolgschaft. Es äußerte Unmut, vor allem in den Kommentarspalten der Leserforen, die unter dem Ansturm der Leserkritik dann vielerorts bald dichtgemacht wurden. Selbst Frank-Walter Steinmeier, damals noch Außenminister, kommentierte Ende 2014 nachdenklich:

„Vielfalt ist einer der Schlüssel für die Akzeptanz von Medien. Die Leser müssen das Gefühl haben, dass sie nicht einer einzelnen Meinung ausgesetzt sind. Reicht die Vielfalt in Deutschland aus? Wenn ich morgens manchmal durch den Pressespiegel meines Hauses blättere, habe ich das Gefühl: Der Meinungskorridor war schon mal breiter. Es gibt eine erstaunliche Homogenität in deutschen Redaktionen, wenn sie Informationen gewichten und einordnen. Der Konformitätsdruck in den Köpfen der Journalisten scheint mir ziemlich hoch. Das Meinungsspektrum draußen im Lande ist oft erheblich breiter.“

2014: „Hybrider Krieg“ und Gegenpropaganda

Deutlich wurde den etablierten Meinungslenkern damals offenbar, dass Gefahr im Verzug war und man sich strategisch aufstellen musste, um den störenden Bürgerfrust irgendwie einzudämmen. Häring erinnert in seinem Buch an die ersten Etappen auf dem Weg zum „Wahrheitskomplex“: die Schaffung des „Strategic Communications Center of Excellence“ der NATO in Riga, den „Global Fact-Checking Summit“ in London, die Gründung von Correctiv in Deutschland – all dies schon 2014. Die Regierungschefs der NATO-Länder hatten im September jenen Jahres in ihrer „Gipfelerklärung von Wales“ die große Propagandaoffensive eingeläutet und dazu den neuen Begriff „hybrider Krieg“ als zentrales Argument eingeführt:

„Russlands aggressives Vorgehen gegen die Ukraine hat unsere Vision eines ungeteilten, freien und friedlichen Europas grundlegend erschüttert. (…) Wir werden sicherstellen, dass die NATO in der Lage ist, effektiv den besonderen Herausforderungen einer Bedrohung durch einen Hybridkrieg zu begegnen, bei dem eine große Bandbreite an offenen und verdeckten militärischen, paramilitärischen und zivilen Maßnahmen auf hochabgestimmte Weise eingesetzt wird. (…) Hierzu wird auch eine Verbesserung der strategischen Kommunikation, die Entwicklung von Übungsszenarien mit Bezug auf Hybridbedrohungen und eine Stärkung der Koordination zwischen der NATO und anderen Organisationen (…) gehören (…) Wir begrüßen die Einrichtung des von der NATO akkreditierten Kompetenzzentrums für strategische Kommunikation in Lettland als bedeutenden Beitrag zu den Anstrengungen des Bündnisses in diesem Bereich.“

Diese Erklärung kann als Startschuss für die Entstehung des „Wahrheitskomplexes“ gelten. Mit dem Schlüsselbegriff „Hybridkrieg“ oder „hybride Bedrohung“ wurde der Kampf gegen unliebsame Meinungen und Meldungen („feindliche Propaganda“, „Beeinflussung des Meinungsklimas“, „Wahlbeeinflussung“) zudem gleich unter einen militärischen Schirm gestellt. Schließlich sei es das „Ziel der Angreifer, Gesellschaften zu destabilisieren“. Dazu agierten diese Gegner auch noch mit einer „Verschleierungstaktik“ und würden ihr Vorgehen „bestreiten“, so das deutsche Verteidigungsministerium in einer Begriffserklärung zur „hybriden“ Gefahr.

Der Feind also hat böse Absichten und er tarnt sich. Fortan galt es als richtig, angemessen und notwendig, Meinungsäußerungen, die das NATO-Narrativ in Frage stellten – zur Ukraine aber auch darüber hinaus –, scharf zu bekämpfen. Im Zweifel könnte ja der Russe dahinter stecken. Die Mittel dieses Kampfes waren Gegenpropaganda („Strategische Kommunikation“) und Zensur („Kampf gegen Desinformation, Hass und Hetze“) – und der Beschluss dazu kam, wie gesagt, im September 2014 von ganz oben, von den Staatschefs der NATO-Länder.

2016: Die Trump-Wahl als Katalysator

Nach der Trump-Wahl im November 2016 weitete sich der Komplex weiter aus. Facebook heuerte im Januar 2017 Correctiv als Faktenchecker an, um mutmaßlich fragwürdige Social-Media-Beiträge („Fake News“) markieren zu lassen, bei denen Facebook dann, nach der Vorsortierung durch Correctiv, „die Sichtbarkeit reduzieren“ konnte. Die ARD startete im gleichen Jahr ihren berüchtigten „Faktenfinder“ mit gleicher Stoßrichtung: gegen „Populismus“, AfD und alles, was die eigenen Regierungsnarrative in Frage stellte und Reichweite fand. Ein „Unfall“ wie die Wahl von Donald Trump zum US-Präsident sollte sich nirgends im Westen wiederholen.

Correctiv-Chef David Schraven (abgebildet auf dem Titelbild dieses Beitrags) hatte ich bereits Anfang 2017 zu den Widersprüchen seiner Arbeit für Facebook befragt. Denn die Idee, „Falsches“ aus dem Nachrichtenstrom aussortieren zu können, unterstellt ja, es gäbe nur eindeutig definiertes unstrittiges Wissen und keine Themen, bei denen die Wahrheit eben ungewiss oder strittig sei. Schraven hatte damals abwiegelnd erklärt, man prüfe selbstverständlich keine „unliebsamen Meinungen“, sondern bloß „Fakten oder Tatsachenbehauptungen“.

Doch die Unterscheidung zwischen beidem ist alles andere als trivial. Meinungen sind freie Wertungen, Tatsachenbehauptungen müssen, juristisch gesprochen, „einem Beweis zugänglich sein“. Zu ermitteln, um was von beidem es sich handelt, ist regelmäßig Gegenstand von Gerichtsverfahren, bei denen kluge Richter mal so, mal so entscheiden. Die Annahme man könne diesen richterlichen Abwägungsprozess auf rasch angelernte Hilfskräfte auslagern, war von Beginn an abenteuerlich. Häring schreibt dazu: „Medienplattformen haben weder die juristische Kompetenz noch die Legitimation, das Recht auf Meinungsfreiheit gegen andere Belange abzuwägen, die dieses Recht einschränken. Dasselbe gilt für nichtstaatliche Organisationen ohne echte hoheitliche Befugnis.“

2017: Correctiv sortiert aus

Ich präsentierte Correctiv-Chef Schraven Anfang 2017 einige Beispielsätze: „Russland hat die US-Wahlen manipuliert.“ „Assad hat Giftgas gegen sein eigenes Volk eingesetzt.“ „Den Bürgerkrieg in der Ostukraine hat 2014 nicht Moskau begonnen, sondern Kiew.“ Dies seien zwar fraglos Tatsachenbehauptungen, sie seien aber strittig. Es bestehe gerade kein öffentlicher Konsens darüber, ob sie wahr seien. Wie also entscheiden? In seiner Antwort an mich wich Schraven damals aus: „Das Spekulieren über irgendwelche Aussagen, die möglicherweise kritisiert werden könnten, bringt wenig. Ich würde das lieber im Indikativ anschauen, statt im Konjunktiv zu rätseln.“

Dieser Indikativ kam dann bald: Correctiv sortierte alles aus, was Regierungsnarrativen widersprach, und Facebook „reduzierte dann die Sichtbarkeit“, verringerte also die Reichweite der aussortierten Postings. Man betrieb Zensur, besonders exzessiv in der Corona-Zeit. Häring erinnert in seinem Buch auch daran:

„Zu den vielen Kontakten von Correctiv zur Regierung gehörte auch, dass Correctiv und die Amadeu Antonio Stiftung im Juni 2020 für die ‚Zivilgesellschaft‘ an einem Treffen von Staatssekretären der Bundesregierung mit Vertretern von YouTube und Facebook teilnahmen. Die Regierung sagte bemerkenswerterweise, sie habe kein Protokoll des Treffens angefertigt. Der Chef von Correctiv, David Schraven, gab ebenfalls an, keine Notizen gemacht zu haben. Dass sich Mitarbeiter von Correctiv mit Ministeriumsmitarbeitern unterhalten oder zu einer Gesprächsrunde eingeladen werden, komme ‚grundsätzlich immer mal wieder vor‘ sagte Schraven.“

2020: Regierung gegen Querdenker

Laut Sabine Dittmar, Parlamentarischer Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, habe bei jenem „Erfahrungs- und Gedankenaustausch“ im Juni 2020 zwischen den Teilnehmern ein Konsens darüber bestanden, „dass es bei der Bekämpfung von Desinformation eines breiten, vielschichtigen und gesamtgesellschaftlichen Ansatzes bedarf“. Damals ging es um Corona und die störenden Stimmen, die anderes sagten als die Regierung. Die lebten gefährlich. Auf das Organisationsteam der damals größten deutschen Corona-Demo in Stuttgart rund um den Initiator Michael Ballweg, war zwei Wochen zuvor, am 16. Mai 2020, ein Brandanschlag verübt worden, dessen Täter nie ermittelt wurden. Ballweg war „Staatsfeind“, die „Querdenker“ eine Bedrohung fürs Narrativ – und damit für die erwünschte Folgsamkeit der Bürger. In seinem Buch schreibt Häring über die Corona-Zeit:

„Hochgradig gleichförmig war auch die kommunikative Reaktion, die man ohne weiteres einen Informationskrieg nennen kann. Die Verbreitung kritischer Stimmen in den digitalen Medien wurde unterdrückt. Überall wurden Menschen, die Gegenmeinungen vertraten, verächtlich gemacht, mehr oder weniger direkt als Volksfeinde diffamiert und aus der Gesellschaft ausgegrenzt. Demonstrationen wurden unterbunden. (…) Die starke Gleichrichtung legt eine einflussreiche koordinierende Instanz nahe. Da die NATO sich für Informationskriege zuständig hält, ist sie ein Kandidat. Dass Schweden einen Ausreißer bildete, deutet in die gleiche Richtung. Denn Schweden war seinerzeit noch nicht NATO-Mitglied. Das Militär erlangte während der Corona-Pandemie eine ungewöhnlich prominente Rolle im Gesundheitsmanagement. Am 13. März 2020 erklärte US-Präsident Trump den Notstand und machte den Nationalen Sicherheitsrat (NSC) zum Oberverantwortlichen für die Corona-Politik. Fünf Tage später wurde, wohl auf Betreiben des NSC, das Gesundheitsministerium vollends entmachtet und die Katastrophenschutzbehörde FEMA zur obersten Instanz für die Umsetzung der im NSC entworfenen Corona-Politik gemacht. (…) Die FEMA untersteht dem Heimatschutzministerium, das auch für FBI und Geheimdienste zuständig ist (…) Durch die ungewöhnliche Umorganisation der Pandemieverantwortung konnte der militärisch-geheimdienstliche Komplex ohne störendes Dazwischenfunken ziviler Ministerien die Corona-Maßnahmen, einschließlich der Krisenkommunikation, bestimmen (…)“

Corona: Militär an zentraler Stelle

Auch hier also wieder das Militär an zentraler Stelle. Häring weist in seinem Buch mehrfach darauf hin, wie im Zuge des Informationskrieges ab 2014 die Einschränkung der Meinungsfreiheit eine starke militärische Komponente hat – es geht um Kontrolle, Macht und eine autoritäre Steuerung der Gesellschaft. Die „führende Rolle“ des Militärs resultiert laut Häring daraus, „dass der Umgang mit der Corona-Krise in erheblichem Maße auch als geostrategisches Konfliktfeld verstanden wurde“. Die „East StratCom Task Force“ („Strategisches Kommunikationsteam Ost“) der EU, geschaffen 2015 zur Gegenpropaganda im Rahmen des Ukrainekonflikts, berichtete zur gleichen Zeit, im März 2020, von „Aktivitäten kremlfreundlicher Medien, die das Vertrauen der Bürger in die nationalen Behörden und Gesundheitssysteme untergraben sollten“.

Die verschiedenen Narrative flossen von da an gefällig zusammen – der Feind im Osten war nun auch noch ein Gegner von Jens Spahn, Lothar Wieler und der Gesunderhaltung der Bevölkerung. Karl Lauterbach sprang später darauf auf, als er wenige Tage, nachdem Multipolar die RKI-Protokolle im März 2024 veröffentlicht hatte, erklärte, man dürfe „nicht durch Einmischung fremder Regierungen Verschwörungstheorien“ entstehen lassen. Mit „Verschwörungstheorien“ meinte er die Annahme, dass die Regierung das RKI gelenkt habe, auch bei dessen Risikoeinschätzung zum Virus. Deutlich wurde abermals, wie bequem eine Militarisierung des Diskurses für die Regierung ist: Jede Kritik kann im Zweifel einfach als feindliche, ausländische Manipulation abgekanzelt werden. In den Unschärfen eines selbsterklärten „hybriden Krieges“ regiert es sich leichter. Häring fährt fort:

„Sollten coronapolitische Vorgaben aus Washington über die NATO an die Mitgliedsregierungen übermittelt worden sein, so hätten diese in vielen Ländern militärinterne Ansprechpartner an hoher pandemiepolitischer Stelle gefunden. Denn die gesundheitspolitische Machtübergabe an Militärs fand nicht nur in den USA statt.“

Der Autor führt dann die entsprechenden Personalien in Deutschland (General Holtherm), Großbritannien und den Niederlanden an, sowie eine Aussage der niederländischen Gesundheitsministerin, die 2024 mit Blick auf Corona und Pandemievorsorge von „NATO-Verpflichtungen“ und einer „Leitung“ durch den niederländischen Nationalen Koordinator für Terrorismusbekämpfung und Sicherheit gespochen hatte.

Regierung will „Themen nachhaltig bespielen“

Doch Corona ist nur ein kleiner Aspekt in Härings Buch, dessen Komplexität dem Thema in jeder Weise gerecht wird. Er durchleuchtet die Akteure und deren Verbindungen in all ihren bürokratischen Verästelungen sachlich und unaufgeregt. Angefangen beim damaligen Justizminister Heiko Maas und seinem 2017 beschlossenen „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (das Russland kurz darauf von Deutschland kopierte und in dessen Entwurf von CDU/CSU/SPD mit dem juristisch irrelevanten Phantasiebegriff „Hasskriminalität“ operiert wurde), bis hin zu den zahlreichen Zensur-Initiativen auf Ebene der EU, der WHO sowie eben der NATO bis hin zum schon erwähnten „Strategischen Kommunikationsteam Ost“, an dem auch das Auswärtige Amt beteiligt war und das im Rahmen einer Stellenausschreibung 2017 die eigenen Ziele so erklärte:

„Eine professionelle und nachhaltige Kommunikation im In- und Ausland wird für die deutsche Außenpolitik immer wichtiger. Im Ausland sind die Erwartungen an Deutschlands Rolle und Verantwortung in der internationalen Politik gestiegen. In gleichem Maße steigt die Notwendigkeit, die Legitimierung für eine aktive Außenpolitik zu stärken. (…) Zentrales Ziel des Bereichs ‚Strategische Kommunikation‘ ist es, das Auswärtige Amt kampagnenfähig zu machen, d.h. außenpolitisch relevante Themen kommunikativ rasch und zugleich nachhaltig zu bespielen, v.a. im digitalen Raum.“

Politik verkaufen, Bürger lenken, Kritiker digital ausknipsen – dieser Dreiklang beschreibt ganz gut die Marschrichtung des „Wahrheitskomplexes“. Es ist Härings Verdienst, in seinem Buch diese antidemokratischen Bestrebungen gründlich durchleuchtet zu haben und damit hoffentlich eine Debatte anzuregen, die nicht in Oberfächlichkeiten steckenbleibt. Zum Ende seines Buches präsentiert der Autor konkrete Vorschläge zur „Rückabwicklung“ des degenerierten Zensursystems:

„Die Verhaltenskodizes gegen Hass und Desinformation sind ersatzlos zu streichen. (…) Es muss wieder das Prinzip gelten, dass der Gesetzgeber festlegt, was erlaubt und was verboten ist. (…) Faktenchecker und Hinweisgeber als verdeckte, staatlich lizenzierte Wahrheitsinstanzen haben keine Daseinsberechtigung. Zuständig für die Einhaltung der Gesetze sind staatliche Aufsichtsbehörden, die sich in ihrem Tun an den Grundrechten messen lassen müssen und sich nicht hinter dem Anschein von Privatautonomie verstecken können. (…) Der Auftrag an die Landesmedienanstalten (…), die Einhaltung journalistischer Standards bei unabhängigen Internetmedien zu überwachen und durchzusetzen, gehört ersatzlos gestrichen. (…) Um die Medien- und Meinungsfreiheit zu schützen, braucht es dringend ein Diskriminierungsverbot für Banken . (…) Die Bundesregierung (…) kann und muss gegen EU-Sanktionen gegen Individuen wegen gefährlicher Meinungen ein Veto einlegen.“

Zensur als Zeichen der Schwäche

Fromme Wünsche? Sie sollten jedenfalls formuliert werden. Häring schließt mit einem Appell an den Einzelnen, der sich diesem Apparat allzu oft machtlos gegenübersieht. Zu Unrecht, wie der Autor meint. Die Heftigkeit der Zensurbemühungen sei kein Zeichen von Stärke, sondern von Schwäche. Steht also eine „Zensorendämmerung“ an? Die „zunehmend offene Unterdrückung“ abweichender Meinungen sei eine Folge der „rapiden Abnahme des Vertrauens in die staatlichen und staatstragenden Institutionen, einschließlich der etablierten Medien“ – und führe unweigerlich zu weiterem Vertrauensverlust.

„Diese Abwärtsspirale muss letztlich zu einem Umbruch führen – in welche Richtung, ist jedoch offen. Entweder die Demokratie wird vollends beseitigt, oder es kommt zu einem Machtwechsel. Letzterer kann leicht ein Wechsel zu einem noch autoritäreren Regime sein, wie wir ihn in den USA beobachten. Es kann aber auch eine Umkehr zurück zu den Grundsätzen einer freiheitlichen Gesellschaft sein, wenn der Widerstand rechtzeitig auch die bisher sehr duldsame, sogenannte Mitte der Gesellschaft und deren Institutionen erfasst. Zugegeben: Danach sieht es bisher allenfalls in zartesten Ansätzen aus. Solchen Ansätzen nachzuhelfen, sollten wir jedoch als unsere Aufgabe betrachten.“

Der Wahrheitskomplex

Toleranz und die Bereitschaft, sich in die Lage anderer zu versetzen, seien letztlich „wirksame Gegenmittel gegen Autoritarismus und Militarismus“. Jeder sollte sich darin üben, so Häring, seine Mitmenschen „nicht als Feinde zu sehen, sondern als Andersdenkende“. So ließe sich das „teile und herrsche“-Prinzip der Regierung aushebeln, wo Anhänger von Grünen und AfD sich wechselseitig übereinander aufregen, während am Ende doch alle gemeinsam kontrolliert und überwacht werden. „Sobald die Linken regelmäßig für die Meinungsfreiheit der Rechten eintreten und die Rechten für die Meinungsfreiheit der Linken, ist der Wahrheitskomplex am Ende.“ Ein Fazit, das nachdenklich macht.

Norbert Häring, „Der Wahrheitskomplex“, Westend, 359 Seiten, 25 Euro


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