Ein Linksextremes Jugendzentrum darf Polizisten aus eigener Kita ausschließen: Das Dresdner Verwaltungsgericht sieht darin keine Diskriminierung – und erkennt keine Kindeswohlgefährdung.
von Günther Strauß
Das Verwaltungsgericht Dresden hat dem linksalternativen Jugendzentrum „AZ Conni“ erlaubt, Polizisten in der von ihm betriebenen Kindertagesstätte den Zutritt zu verwehren. Damit bestätigte das Gericht im Hauptsacheverfahren eine frühere Eilentscheidung aus dem Jahr 2024.
Hintergrund ist ein Fall aus dem Jahr 2023, bei dem einem Vater, der Polizeibeamter ist, Hausverbot auf dem Grundstück erteilt wurde, wo der linksextreme Verein nach eigener Aussage „antifaschistische Treffen“ abhält. Mit der Begründung, das Gelände sei ein „Schutzraum für die Jugendarbeit“.
Personen, die dem Konzept nicht entsprächen, wolle man ausschließen. Das Landesjugendamt hatte daraufhin im Dezember 2023 die Betriebserlaubnis der Kita entzogen – wegen mutmaßlicher Kindeswohlgefährdung und der Weigerung des Trägers, die freiheitlich-demokratische Grundordnung anzuerkennen.
Schuster bedauert Hausverbot für Polizisten
Gegen den Entzug klagte der Verein erfolgreich. Die Richter sahen keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls. Vielmehr sei die Einschätzung des Jugendamtes „eine ziemliche Mutmaßung“. Zudem sei der private Träger nicht an das Diskriminierungsverbot gebunden.
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) äußerte sich zurückhaltend zum Urteil. Zwar liege die schriftliche Begründung noch nicht vor, doch er „bedauerte“ das Hausverbot für Polizisten. Er bot den polizeifeindlichen Linksextremisten einen Besuch des Polizei-Dinosauriers „Poldi“ an – als pädagogischen Brückenschlag.
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