Im Wolkenkuckucksheim tut man sich schwer mit irdischen Rechnungen. Nachdem die Bürger sie aus dem Parlament gewählt haben, wird die grüne Fraktion im Landtag liquidiert. Doch es wurde so schlecht vorgesorgt, dass für Abfindungen der Mitarbeiter kein Geld da ist. Jetzt soll der Steuerzahler helfen.
von Jakob Fröhlich
„Das Problem mit dem Sozialismus ist, dass ihm irgendwann das Geld anderer Leute ausgeht.“ Diesen Satz für die Ewigkeit sagte einst Großbritanniens erste Premierministerin Margaret Thatcher. Die „Eiserne Lady“ kannte die Grünen noch nicht.
Die wurden von den Bürgern im schönen Bundesland Brandenburg jüngst ja zusammen mit der „Linken“ und den Freien Wählern aus dem Landtag geworfen. Die Fraktionen (bzw. im Fall der Freien Wähler die Gruppe) werden nun liquidiert, so heißt das technisch. Büros weg, Geld weg, Mitarbeiter gekündigt.
So etwas kann nach Wahlen naturgemäß immer passieren. Die Abgeordneten im Deutschen Bundestag dürfen deshalb ihre persönlichen Mitarbeiter auch nur mit Zeitverträgen beschäftigen, die automatisch mit dem Mandat des Abgeordneten enden. Die meisten Fraktionen im Bundestag und in den Landtagen halten das aus gutem Grund genauso: Verträge laufen nur bis maximal zum Ende einer Legislaturperiode. Kommt die Partei nach der Wahl dann wieder ins Parlament, gibt es neue Verträge. Schafft sie es nicht, dann eben nicht.
In der Vorstellungswelt der brandenburgischen Grünen allerdings kam ein Ausscheiden aus dem Landtag offenbar nicht vor. Immerhin ist man die politische Heimat von Außenministerin Annalena Baerbock, was sollte da schon schiefgehen? Also schloss die (alte) Fraktion wohl munter unbefristete Verträge mit ihren Mitarbeitern.
Bekanntlich ist es dann doch gehörig schiefgegangen, und diese Mitarbeiter stehen jetzt auf der Straße. Doch wegen der besonderen Verträge stehen ihnen Abfindungen zu – und für die ist, Überraschung, kein Geld da. Denn irgendwie hatte die Fraktion nicht nur unbefristete Beschäftigungsverhältnisse geschlossen und damit eine ganze Reihe von potenziellen Versorgungsfällen selbst erst mutwillig geschaffen – sondern sie hatte auch keine Rücklagen für die selbst erzeugten Versorgungsfälle gebildet. Nachhaltiges Wirtschaften sieht sicher anders aus.
Die ebenfalls weggewählte Fraktion der „Linken“ und die Gruppe der Freien Wähler waren da übrigens viel vorsichtiger: Sie haben jeweils ausreichend Vorsorge für den Fall ihres Ausscheidens getroffen, bessere Verträge mit den Mitarbeitern vereinbart und zusätzlich noch Rückstellungen für mögliche Abfindungen gebildet.
Die Grünen eben nicht. Sie tun jetzt das, was sie – bei allem Respekt – auch sonst immer tun, wenn für irgendetwas zu wenig Geld da ist: Sie rufen nach mehr Steuergeld. Die Grünen-Fraktion in Liquidation hat bei der Landtagsverwaltung einen Extra-Zuschuss beantragt. Dem Vernehmen nach geht es um etwa 300.000.- Euro vor allem für Abfindungen von unbefristet eingestellten und jetzt gekündigten Mitarbeitern.
Laut Fraktionsgesetz muss Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke von der SPD über den Antrag „im Einvernehmen“ mit dem restlichen Präsidium entscheiden. Das wird nicht ganz leicht: Die AfD ist strikt gegen den Zuschuss für die Grünen. Deren Forder








