Deutschland

Unfassbar: Bundesregierung nutzt Hochwasserhilfe aus, um Corona-Maßnahmen durchzusetzen!

Unfassbar: Bundesregierung nutzt Hochwasserhilfe aus, um Corona-Maßnahmen durchzusetzen!
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) spricht vom "Verlust moralischer Maßstäbe".

Die Bundesregierung hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes in einem Antrag mit der Fluthilfe gebündelt. Also mussten Abgeordnete den Flutopfern die Hilfe verweigern, wenn sie die Verlängerung der Corona-Maßnahmen ablehnen wollten. Wolfgang Kubicki spricht vom “Verlust moralischer Maßstäbe”.

von Max Roland

Insgesamt 30 Milliarden Euro für die Opfer der Flutkatastrophe dieses Sommers: Da sind sich alle Parteien, von AfD bis Linke, einig. Doch die Bundesregierung vollführt ihren letzten Akt im Parlament so, dass die Opposition am Ende geschlossen gegen den Fluthilfefonds stimmt. Was ist passiert? Die Bundesregierung will das Infektionsschutzgesetz ändern – und packt diese Änderung kurzerhand mit der Fluthilfe in einen Antrag. Wer Ja zum Hilfsfonds sagen wollte, musste so auch ja zur Infektionsschutzgesetz-Novelle sagen – beides passiert den Bundestag am Ende bloß mit Koalitionsmehrheit.

Die SPD verteidigt das Vorgehen der Koalition: Das „Hauruck-Verfahren“ sei nötig gewesen, um die Gesetzesänderung noch vor Ende der Legislatur durchzubekommen. „Diese Regelungen sind ausgewogen, notwendig und richtig“, verteidigt die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion (nicht Karl Lauterbach, sondern Sabine Dittmar) die Novelle.

Die Opposition hingegen ist empört – von AfD bis Linke haben alle unterschiedliche Gründe dafür. Wolfgang Kubicki sprach als Abgeordneter für seine FDP-Fraktion:

„Die Regierung lässt uns im Dunkeln, wann der bestehende Ausnahmezustand beendet und der Normalzustand wieder hergestellt wird. Die massiven Grundrechtseinschränkungen lassen sich nicht mehr begründen.“

Nach der Abstimmung gab Kubicki außerdem eine schriftliche, persönliche Erklärung zu Protokoll:

„Dass die Koalitionäre die absolute Notlage der Hochwasserkatastrophe für politische Geländegewinne ausnutzen wollen, um die Oppositionsfraktionen unter moralischen Druck zu setzen, der Novelle des Infektionsschutzgesetzes ebenfalls zuzustimmen, zeugt vom Verlust moralischer Maßstäbe.“

Linke und AfD schlossen sich Kubickis Kritik inhaltlich an. Gesine Lötzsch von der Linken stimmte dem Bundestagsvizepräsidenten ausdrücklich zu, und der AfD-Abgeordnete Detlev Spangenberg kritisierte, durch die Verknüpfung von Fluthilfe und IfSG wolle man die Opposition dazu zwingen, Gesetzen zuzustimmen, denen sie sich sonst verweigern würde. Der Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer nannte es „absurd“, diese Verknüpfung vorzunehmen. Die Grünen kritisieren, dass gemäß der Novelle die Bundesländer mehr Hoheit über ihre Coronapolitik zurückerhalten sollen, und befürchten einen „Flickenteppich“ von Regelungen.

Die Gesetzesänderung sieht die Abkehr von der Inzidenz als einzigem Maßstab in der Pandemiepolitik vor: Künftig sollen auch die Hospitalisierungsrate, die Intensivbettenkapazität und die Impfquote bei Entscheidungen berücksichtigt werden. In Kitas, Schulen und Pflegeheimen sollen Arbeitgeber künftig außerdem Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine Corona-Genesung verlangen können. Vor allem aber macht Novelle die Fortsetzung der erklärten Notlage und damit der Grundrechtseinschränkungen möglich. Die Fortsetzung der Pandemiepolitik auch nach der Wahl – dagegen begehren zumindest FDP und AfD vor allem auf. Das Verfahren, welches von der Opposition als Instrumentalisierung der Flutopfer gewertet wird, setzt dem Ganzen die Krone auf.

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