Deutschland

Bürgergeld und üppige Zuschüsse: Flüchtlinge stürmen Wohnungsmarkt

Bürgergeld und Zuschüsse: Flüchtlinge stürmen deutschen Wohnungsmarkt
Gesellschaftspolitischer Sprengstoff: Migranten verdrängen Inländer auf dem Wohnungsmarkt

Werden Inländer und illegal eingereiste Migranten auf dem Wohnungsmarkt in Deutschland ganz bewusst gegeneinander ausgespielt? Nicht nur das immer öfter angewandte „Mieter-raus-Flüchtlinge-rein“-Prinzip lässt genau diesen Eindruck entstehen. Jetzt droht offenbar neues Konfliktpotenzial.

von Kai Rebmann

Die Stimmung in Deutschland droht endgültig zu kippen. Nach Jahren des wieder und wieder vorgetragenen Mantras „Wir schaffen das“ und der damit verbundenen Willkommenspolitik wachen immer mehr Städte und Gemeinden in der Realität auf und stoßen an ihre Belastungsgrenze. Besonders deutlich spürbar wurde der täglich wachsende Unmut in der Bevölkerung zuletzt unter anderem in Upahl und Greifswald. Nicht zuletzt durch die Kündigung von langjährigen Mietern oder die Schließung von Seniorenheimen zugunsten von Flüchtlingen wird – bewusst oder unbewusst – weiteres Öl ins Feuer gegossen.

Und dann gibt es da noch die in vielerlei Hinsicht als Sonderfall zu betrachtenden Flüchtlinge aus der Ukraine. Diese haben dank der Ampelkoalition seit dem 1. Juni 2022 vollen Anspruch auf alle Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch und zwar ab dem ersten Tag ihrer Ankunft in Deutschland. Das kann man nun als gerecht oder ungerecht empfinden, aber mit dieser Frage habe ich mich bereits an anderer Stelle auseinandergesetzt. Hier soll es vielmehr darum gehen, dass dadurch Tür und Tor für den Sozialtourismus geöffnet werden, wie wir in einem anderen Beispiel ebenfalls schon dargelegt haben.

Jobcenter dient als Sicherheit

Während die Migranten aus Nordafrika oder dem Nahen Osten mittels eines inzwischen mehr schlecht als recht funktionierenden Mechanismus auf die Länder und schließlich auf die Kommunen verteilt werden, können sich Flüchtlinge aus der Ukraine in der Regel mehr oder weniger frei auf dem Wohnungsmarkt bewegen. Als einzig nennenswerte Voraussetzung reicht es hierzu aus, sich beim örtlichen Jobcenter als „arbeitssuchend“ zu melden. Wie das in der Praxis aussieht, hat uns ein Leser anhand eines Beispiels aus eigener Erfahrung geschildert. Seine „interessante Beobachtung“ auf einem prominenten Portal für Immobilien-Anzeigen beschreibt der Leser wie folgt:

Im Auftrag eines Bekannten sei er aktuell auf der Suche nach einem Mieter für eine hochwertige Altbau-Wohnung (4 Zimmer, 120 Quadratmeter) in einer Großstadt im Norden Deutschlands. Innerhalb von drei Tagen habe er rund 100 Rückmeldungen erhalten, davon 84 „mit einem eindeutig ausländischen Nachnamen“. Gepaart mit einigen offensichtlichen orthografischen Schwächen legt dieser Umstand dem Leser die Vermutung nahe, dass es sich in diesen Fällen sehr wahrscheinlich um Migranten handelt.

Obwohl in der betreffenden Anzeige ausdrücklich darauf hingewiesen worden sei, dass eine SCHUFA-Auskunft oder ein Gehaltsnachweis erforderlich ist, sei dieser von den wenigsten Interessenten erbracht worden. Stattdessen hätten „über 40 (Bewerber) sofort gefragt, ob die Miete auch vom Jobcenter gezahlt werden kann.“ Mit anderen Worten: Wo „gewöhnliche“ Interessenten eine handfeste Sicherheit nachweisen müssen, wurde hier auf staatliche Transferleistungen verwiesen. Keiner dieser Bewerber habe eine Vollzeitstelle, sondern sei bestenfalls als „arbeitssuchend“ gemeldet, so der Leser.

Für die Wohnung wurde eine Monatsmiete in Höhe von 1.100 Euro aufgerufen. Einer fünfköpfigen Familie steht zum Beispiel in München die Übernahme von Mietkosten in Höhe von bis zu 1.486 Euro zu, – in „Härtefällen“ auch mehr (maximal plus 10 Prozent). Dieses Geld könne bei der Arbeitsagentur unbürokratisch beantragt werden und die „komplette Miete für eine riesige Luxuswohnung“ werde vom Amt bezahlt, wie es in dem Schreiben heißt. Der Leser empfindet das als „Missbrauch und Ausbluten des Staates“, wenn man davon ausgeht, dass dieses Modell zehn-, wenn nicht hunderttausendfache Anwendung findet.

Beispielhafte Korrespondenz mit einem Bewerber

Zum Schluss werden die Ausführungen durch einen exemplarischen Dialog mit einem Interessenten veranschaulicht: Die Anfrage eines Flüchtlings aus der Ukraine im Wortlaut, wie sie uns von dem Leser übermittelt wurde. Wortwahl und Stil des Textes lassen vermuten, dass er hilfsweise von einem Muttersprachler verfasst wurde:

„Sehr geehrte Damen und Herren, Mein Name ist XXXXX. Wir sind der Suche nach einer Wohnung. Ihre Wohnung gefällt uns sehr und wir würden uns freuen auf Einladung zum Besichtigungstermin. Wir kommen aus der Ukraine und wollen langfristig in Deutschland bleiben. Aus diesem Grund besuche ich bereits seit einigen Monaten täglich Integrationskurse. Bis ich die Sprache ausreichend gelernt habe, um wieder in meinem Berufen Fuß zu fassen, wird die Miete vom Jobcenter getragen.“

Und hier die Antwort des Lesers:

„Sehr geehrte Frau XXXXX. Ich verstehe Ihre Situation und ich finde Ihre Nachricht auch sehr sympathisch, was ich allerdings hier bei den Antworten auf mein Inserat beobachte: von circa 100 Bewerbern, wollen etwa 80, dass das Jobcenter ihre Miete bezahlt. Kaum jemand verdient seine Miete selber. Das ist doch kein Zustand, den ein Staat überleben kann. Und wenn man nichts verdient, warum bewirbt man sich dann auf eine so große und teure Wohnung? Es gibt auch kleinere, günstigere. Ich verstehe das nicht. Das ist überhaupt nicht gegen Sie gerichtet, sondern meine Erfahrung mit den letzten 100 Bewerbungen hier; irgendetwas stimmt doch da grundsätzlich nicht.“

Womit wir wieder bei der eingangs geschilderten Problemstellung wären. Derartige Leistungen gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt und gesellschaftlichen Frieden in Deutschland nachhaltig. Der Leser zieht dazu ein durchaus treffendes Fazit: „Einheimische und vollzeitarbeitende Leute haben dann immer das Nachsehen. Und diese Maßnahme verdirbt natürlich auch die Mietpreise und die Moral. Dieser Irrsinn führt in den Untergang!“

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