Ein privater Instagram-Beitrag einer Mitarbeiterin der Ausländerbehörde führt zu einer fristlosen Kündigung, da dieser nach Ansicht des Arbeitgebers „rechts“ gewesen sei.
von Manfred Ulex
Eine Mitarbeiterin einer Ausländerbehörde wurde wegen eines Beitrags auf ihrem privaten Instagram-Profil ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt, wie der Anwalt der Betroffenen, Dubravko Mandic, auf der Kurznachrichtenplattform X erklärte. Der beanstandete Beitrag zeigte demnach ein Bild von zwei Hunden, die in einer Sprechblase erklärten: „Wir brauchen gültige Pässe, um in die EU einzureisen.“ Neben den Hunden war eine Gruppe afrikanischer Männer auf einem Boot mit der Sprechblase „WIR NICHT“ abgebildet. Für den Arbeitgeber war dieser private Beitrag der Grund, die Betroffene fristlos zu kündigen, so Mandic.
Kündigung trotz freier Meinungsäußerung
Der Vorwurf des Arbeitgebers lautete demnach, das Bild sei „rechts“. Für seine Mandantin, die in einer Ausländerbehörde arbeitet, war dies ein deutlicher Schock, erklärt Mandic. Offenbar sei die veröffentlichte Meinung, die keine strafrechtliche Relevanz habe und vollumfänglich von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, als Kündigungsgrund herangezogen worden.
Die politische Dimension dieses Vorfalls werde noch deutlicher, wenn man bedenke, dass der Arbeitgeber, ein öffentlicher Dienst, eine von der Regierungsmeinung abweichende Äußerung offenbar als Grund für eine außerordentliche Kündigung ansehe, kritisiert Mandic.
Rechtsstreit geht weiter
Seine Mandantin habe gegen die Kündigung geklagt, weil sie sich zu Unrecht benachteiligt fühle. Das Landratsamt, das die Kündigung ausgesprochen hat, weigere sich jedoch, eine Abfindung zu zahlen. Ein weiterer Punkt, der für Empörung sorgt, ist die Vermutung, dass die Kassen des Landratsamtes vermutlich leer sind, was der wahre Grund für die Verweigerung einer Abfindung sein könnte. Der Rechtsstreit werde aber fortgesetzt.
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