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Gera: 21-jähriger Syrer köpft drei Schafe im Hausflur – Nachbarn mussten Bluttat mitansehen

Gera: 21-jähriger Syrer köpft drei Schafe im Hausflur - Nachbarn mussten Bluttat mitansehen

Aktuell berichtet die „Thüringer Allgemeine“ von einem Fall aus Gera. Die Zeitung hatte über eine Leserin von dem Vorfall erfahren und fragte bei Polizei und Stadtverwaltung nach. Eine Frau hatte beobachtet, wie ein junger Syrer nachmittags in der Talstraße drei lebende Schafe aus einem Transporter ablud und in Richtung Hinterhof verbrachte. Sie alarmierte die Polizei. Als diese vor Ort ankam, fand sie nicht nur überall Blut vor, sondern auch die Tiere „tot und geköpft im Hausflur“.

Das eingeschaltete Veterinäramt der Stadt wandte sich dann ans Tierheim zur Entsorgung der Kadaver. Gegen den 21-Jährigen wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.

Weitere derartige Fälle waren der Polizei nicht bekannt. Allerdings habe es vereinzelt Zeugenhinweise zu illegal entsorgten Tier- und Schlachtresten gegeben. Über die Art der Schlachtung wollte oder konnte die Polizei der „TA“ nichts sagen. Allerdings wollen Muslime nur Halal-geschlachtetes Fleisich essen.

Tiere aus Berliner Streichelzoo geschlachtet

Mitte Februar meldete die „Welt“, dass zwei Rumänen in einem Streichelzoo in Berlin-Neukölln bereits zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen ein Tier geschlachtet. Die Schreie der Tiere wurden von einem Zeugen gehört, der umgehend die Polizei alarmierte. Zwei Männer wurden beim Verlassen des umzäunten Geländes ertappt, einer von ihnen hatte noch sein blutverschmiertes Messer bei sich. In einem in der Nähe gefundenen Rucksack steckte das Bein einer Angora-Ziege. Das dazugehörige Tier fanden die Beamten mit durchschnittener Kehle vor.

Ende Januar musste der Zoo bereits den Verlust eines Schafes verschmerzen. Laut AFP-Angaben war das weibliche Tier, welches unter dem Namen Rosé im Streichelzoo lebte trächtig, als es mit einem weiteren Schaf aus dem Zoo gestohlen und in der Nähe noch getötet und ausgeweidet wurde. Das andere Schaf fanden die Polizisten unverletzt aber völlig apathisch vor.

Der zuständige Bürgermeister von Berlin-Mitte, Stephan von Dassel (Grüne), gab nach der Räumung eines wilden Lagers im Tiergarten Ende 2016 bekannt, dass nicht nur 25 Kubikmeter Müll entsorgt werden mussten, sondern sich auch die „Tötung von dort lebenden Tieren zur Nahrungsbeschaffung“ gehäuft hatte. Es wurden Reste von Schwänen und anderen Vögeln gefunden, die dort von Wohnungslosen gefangen und gebraten wurden. Zudem wurden diverse Wertgegenstände sichergestellt, die von ihren Besitzern im Ordnungsamt im Rathaus abgeholt werden konnten.

Schächten, ein uraltes islamisches Ritual

Für die Schlachtung von Huftieren müssen Vorgaben der Tierischen-Lebensmittel-Hygieneverordnung beachtet werden, das Fleisch und eventuell auch das Schlachttier zuvor untersucht werden.



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Laut Tierschutzgesetz dürfen Wirbeltiere nur von Personen mit Fachkenntnissen und Warmblüter nur nach vorheriger Betäubung getötet werden. Eine Ausnahme hierbei ist das Schächten, also das Ausblutenlassen der Tiere nach religiösen Ritualen. Hierfür ist aber eine besondere Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.

Schächten ist in Deutschland vom Grundgesetz her eigentlich verboten. Doch da gibt es Hintertüren. Im Grundgesetz Artikel 20a heißt es über den „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“:

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Auch nach § 4 TierSchG (Tierschutzgesetz) heißt es:

„Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.“

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 3 C 30.05) vom 23. November 2006 hingegen gestattet Juden und Moslems die Schächtung von Tieren zu rituellen Zwecken. Ihr Urteil begründeten die Richter unter anderem mit Verweis auf die Religionsfreiheit.

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