Wie käuflich sind politische Parteien? Kann man sich politische Gefallen von Parteien kaufen? Kann man durch Parteispenden Einfluss auf die Politik einer Partei und darüber hinaus auf die Gesetzgebung nehmen?
Diese Fragen, zentrale Fragen für die Glaubwürdigkeit einer Demokratie, haben sich Grüne/Bündnis90 im Jahre 2010 gestellt. Konfrontiert mit Großspenden von mehreren 100.000 Euro an CDU/CSU und SPD sind die Grünen und ihr anhängendes Bündnis zu dem Schluss gekommen, dass man Spenden an Parteien begrenzen müsse.
„Der Bundestag wolle beschließen“, so haben die Grünen damals gefordert, das Parteiengesetz zu reformieren. Der erste und wichtigste Punkt des Antrags der Bundestagsfraktion von Grünen/B90 er lautete:
“Die Reform soll insbesondere 1. eine jährliche Obergrenze für Spenden natürlicher und juristischer Personen an eine Partei in Höhe von 100.000 Euro festlegen.“
Zur Begründung der Obergrenze für Spenden haben die Mitglieder der Bundestagsfraktion von Grünen/B90 darauf hingewiesen, dass die „Höhe der Spenden … den Verdacht der politischen Einflussnahme …“ Weiter heißt es in dem Antrag: „Mit der Begrenzung auf 100.000 Euro pro Spender und Jahr wird dem Eindruck unzulässiger Einflussnahme auf politische Entscheidungen entgegengewirkt“.
Man kann also feststellen, dass die Mitglieder der Bundestagsfraktion von Grünen/B90 der Ansicht sind, Spenden über 100.000 Euro vermittelten den Eindruck, dass auf politische Entscheidungen Einfluss genommen werden solle. Mit mehr als 100.000 Euro werden also politische Gefallen gekauft. Das war 2010. Und damals haben Vertreter von CDU/CSU und SPD gemutmaßt, der Grüne Antrag sei Ergebnis der Tatsache, dass niemand den Grünen mehr als 100.000 Euro spenden wolle. Ein Neid-Antrag also. Sechs Jahre später gibt es die folgende Meldung des Bundestagspräsidenten:
“Gemäß § 25 Absatz 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen und von diesem unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen. Am 19. August 2016 und am 1. September 2016 sind folgende Zuwendungsanzeigen eingegangen und daraufhin unmittelbar im Internet veröffentlicht worden: BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: 299 989 Euro, Spender: Herr Jochen Wermuth, Johannisstraße 3, 10117 Berlin, Datum: 01.09.2016“
Sechs Jahre hat es gedauert, bis die Grüne Überzeugung, dass mehr als 100.000 Euro ein Indiz dafür sind, dass politische Gefallen gekauft werden sollen, gefallen ist und mit ihre alle Mitglieder in der Bundestagsfraktion von Grünen/B90. Die Festigkeit der Prinzipien, sie ist offensicht










