Deutschland

Hass auf die AfD: Ein Berliner Schuldirektor dreht völlig durch

Hass auf die AfD: Ein Berliner Schuldirektor dreht völlig durch
Anti-AfD-Plakat und Schuldirektor Golus-Steiner: Wähnt sich im „Widerstand“

Kein Bock auf Neutralitätsgebot: Der Direktor einer Berliner Schule nutzt seine Position, um schulintern über die AfD herzuziehen. Nun sollen Minderjährige sogar eine Anti-AfD-Demo besuchen. Er beruft sich auf einen Grundgesetzartikel, der Gewalt legitimiert.

von Henning Hoffgaard

Andreas Golus-Steiner macht aus seiner Abneigung gegen die AfD kein Geheimnis. Auf seinem Instagram-Account ruft er regelmäßig zu Demonstrationen gegen die laut Umfragen derzeit zweitstärkste Partei in Deutschland auf. Auch ein Bild, das den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke mit Hitlerbart zeigt, findet sich auf seinem Profil.

Nun gibt es sicher tausende ähnliche Fälle, allerdings ist Andreas Golus-Steiner nicht irgendwer, sondern Direktor der Berliner Fichtenberg-Schule. Und darauf ist er so stolz, daß er sich auf Instagram selbst „Fichtenboss“ nennt und auf die Internetseite der Schule verlinkt. Doch nicht nur in den sozialen Medien ist der Schuldirektor politisch unterwegs, auch an seiner Schule macht er offen Front gegen die Partei und ruft die ihm anvertrauten Minderjährigen zu mehr Einsatz gegen die AfD auf – und das ist ein klarer Verstoß gegen das Neutralitätsgebot an Schulen.

Indoktrinationsverbot ausgehebelt?

„Ich unterstützte diese Demonstration ausdrücklich und verstehe eine Teilnahme an dieser Demonstration als Unterricht an anderem Ort“, schreibt Golus-Steiner in einer schulinternen Mail, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt. Angehangen ist ein Aufruf der schuleigenen Anti-Rassismus-Arbeitsgruppe, in dem es heißt, es sei „Zeit, eine aktiv antifaschistische Haltung zu zeigen“. Die linksextreme Antifa rühmt sich immer wieder, AfD-Politiker anzugreifen. Stattfinden soll die Demonstration am Mittwoch.

Grundsätzlich gilt für Beamte, aber auch für angestellte Lehrer das Mäßigungsgebot. Heißt: Direkte Aufrufe, sich gegen bestimmte Parteien zu stellen, sind Lehrern und Polizeidirektoren im Rahmen ihrer Arbeit verboten. Selbst Bundeskanzler dürfen staatliche Ressourcen nicht im Parteienkampf nutzen. Auch der sogenannte Beutelsbacher Konsens – ein anerkannter Leitfaden zur politischen Bildung an Schulen – untersagt ausdrücklich die Indoktrination von Schülern. Konkret heißt es: „Es ist nicht erlaubt, den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der ’Gewinnung eines selbständigen Urteils’ zu hindern.“

Anti-AfD-Aufruf auf Schulwebseite

Davon hält Direktor Golus-Steiner offenbar gar nichts. Er ruft auch ganz offen auf der offiziellen Internetseite der Schule dazu auf, der AfD entgegenzutreten. „Ich berufe mich auf das durch das Grundgesetz in Artikel 20 garantierte Widerstandsrecht“, schreibt er dort. Der Grundgesetzparagraph erlaubt auf dem Papier in letzter Konsequenz auch das gewaltsame Vorgehen gegen Personen, die die Grundrechtsordnung der Verfassung mit Gewalt abschaffen wollen. Dabei bezogen sich die Väter des Grundgesetzes allerdings eher auf Militärputsche, nicht auf Ergebnisse demokratischer Wahlen.

Weiter schreibt er: „Es steht aber fest, daß jede Stimme für die AfD unser Land weiter von unserer offenen und pluralen Gemeinschaft entfernt. Ich habe Angst vor dieser Entwicklung, die fatal an die dreißiger Jahre des letzten Jahrhunderts erinnert.“ Golus-Steiner fordert „einen Aufbruch aller in diesem Land“. Es dürfe keine „feine Ruhe“ mehr geben. „Eine Partei, die rechtsextrem ist oder im Verdacht steht, rechtsextrem zu sein, kann und darf nicht unsere Zukunft gestalten.“

Und auch ein weiterer Nazi-Vergleich darf nicht fehlen: „Derzeit vereint die AfD in den Umfragen mehr Wähler hinter sich als die NSDAP zu Beginn der 1930er Jahre bei den Reichtstagswahlen (Fehler im Original).“ Schüler, die an der Anti-AfD-Demonstration teilnehmen, sollen schulfrei bekommen. Wer das anders sieht, wird bereits auf dem Weg ins Klassenzimmer mit einem Transparent begrüßt, auf dem „Fuck AfD“ steht.

Plötzlich ist die Schule ganz schweigsam

Kann so ein Direktor Schüler unterrichten, die vielleicht selbst Sympathien für die AfD haben? Die JUNGE FREIHEIT fragte bei der Fichtenberg-Schule nach. Aus welchen Gründen wird hier gegen das Neutralitätsgebot verstoßen? Und hält die Schule an dem Aufruf fest? Eine Antwort bleibt die öffentliche Bildungseinrichtung schuldig.

Auch der Berliner Senat – zuständig für die Schulen – will nicht sagen, wie er die Anti-AfD-Aufrufe bewertet und was er dagegen unternimmt. Allerdings könnte er dazu bald gezwungen sein. Denn die Senatsverwaltung hat nach JF-Informationen Post bekommen. Von einem Anwalt der AfD. Sollte der Demonstrationsaufruf bis Dienstag nicht verschwunden sein, werde man rechtliche Schritte einleiten. Zudem bot die Partei an, sie stehe für Fragen und Diskussionen mit den Schulen jederzeit zur Verfügung.

Aufrufe kursieren auch an anderen Schulen

Bis dahin macht das Vorgehen der Fichtenberg-Oberschule selbst Schule an anderen Einrichtungen. Der JUNGEN FREIHEIT liegen E-Mails von weiteren Oberschulen vor, in denen dazu aufgerufen wird, während der Schulzeit an der Anti-AfD-Kundgebung teilzunehmen. Allerdings sehen die Urheber davon ab, die AfD namentlich zu erwähnen.

Wie heikel das Vorgehen selbst innerhalb der Lehrerschaft eingeschätzt wird, zeigt etwa der Hinweis in diesen Nachrichten, daß auf keinen Fall Druck auf Schüler ausgeübt werden dürfe. „Es muß sehr deutlich werden, daß diejenigen, die nicht zur Demonstration gehen wollen, kein implizites politisches Statement abgeben.“ Auch die Eltern müßten dringend eingebunden werden, heißt es etwa in einer Nachricht des privaten Gymnasiums „Königin-Luise-Stiftung“ an die Erziehungsberechtigten.

Ob Andreas Golus-Steiner sich daran halten wird? Die AfD hat daran Zweifel. Der bildungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Thorsten Weiß, schrieb auf seiner Facebook-Seite: „Lehrer haben zwar — wie alle anderen auch — das Recht auf Meinungsfreiheit, doch dürfen sie ihre Autorität nicht dazu mißbrauchen, ihre persönlichen Ansichten den Schülern aufzudrängen.“ Demonstrationsaufrufe und der damit verbundene „Gruppenzwang“ verletzten „die Neutralitätspflicht von Lehrern“, kritisierte Weiß.

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