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Hat Schwesig Corona-Verordnungen rechtswidrig durchgedrückt?

Hat Schwesig Corona-Verordnungen rechtswidrig durchgedrückt?
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) bei einer Wahlkampfveranstaltung.

2020 lässt Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Schwesig Gottesdienste verbieten und Geschäfte schließen. Jetzt findet ein Jurist mehrere Auffälligkeiten, die an der Gültigkeit der Corona-Verordnungen zweifeln lassen.

von Manfred Ulex

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat mutmaßlich ihre Unterschrift unter Corona-Verordnungen rechtswidrig durch einen Stempel setzen lassen. Wer drei Verordnungen aus dem Jahr 2020 „nebeneinanderlegt und die Signaturen unter Schwesigs Namen vergleicht, sieht, dass sie pixelgenau identisch sind“, sagte Rechtsanwalt Ralf Ludwig aus Staßfurt, dem die gleich aussehenden Unterschriften auffielen, der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung. „Echte Unterschriften derselben Person sehen einander ähnlich, sind aber niemals identisch.“

Der Jurist kam zu dem Befund, dass die Unterschrift Schwesigs mit einem sogenannten Faksimilestempel gesetzt wurde. Dabei handelt es sich um einen Stempel, der eine exakte Nachbildung einer handschriftlichen Unterschrift zeigt. Ein Indiz dafür sei die Farbgebung der Signaturen.

Die Verordnungen sind derweil nicht mehr öffentlich auf der von der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung verwiesenen Seite aufrufbar. In ihnen wurden etwa Schließungen von Geschäften, Verbote von Gottesdiensten und Abstandsregeln festgelegt.

Schwesig habe den Stempel nicht selbst gesetzt

Laut der Gemeinsamen Geschäftsordnung II müsse jedoch nach Paragraf 13 Absatz 1 eine Verordnung mit einer Unterschrift des Ministerpräsidenten und keiner Reproduktion dieser versehen werden. „Landesverordnungen werden, nachdem sie vom Kabinett beschlossen worden sind, vom Ministerpräsidenten sowie von den beteiligten Ministern unterzeichnet.“

Das Bundesarbeitsgericht habe in vergleichbaren Fällen bereits klargestellt, dass ein Stempel nicht die originale Signatur ersetze. Problem sei, dass sich anhand des Dokumentes nicht erkennen lasse, wer den Stempel tatsächlich gesetzt hat. Die