In kaum einem anderen Land der Welt gibt es mehr Gesetze und Verordnungen, mit denen der eigenen Bevölkerung das Leben erschwert wird, als in Deutschland. Neuestes Beispiel: Der Fall eines Fliegers, der nicht landen durfte, weil die Zeit des Nachtflugverbotes um 10 Sekunden überschritten war.
von Erst Fleischmann
Nachtflugverbote sind ein Übel, das die meisten deutschen Flughäfen betrifft: Anwohner, die ihre Häuser in der Regel erworben haben, nachdem der Flughafen bereits in Betrieb genommen wurde, üben Druck aus und nutzen insbesondere linksgrüne Parteien, um den Flugverkehr mit Beschränkungen zu drangsalieren. Die Folge: Penibel genaue Zeiten, bis wann ein Flieger landen darf. Im Falle des Münchener Flughafens bis 0 Uhr, danach ist es nur noch mit einer Sondergenehmigung möglich – die aber vor Beginn des Fluges beantragt werden muss.
10 Sekunden ruinieren hunderten Menschen die Reise
Eigentlich sollte eine Condor-Maschine, die von Mallorca aus startete, am Montagabend in München landen. Wegen einer Verspätung wurde jedoch vor Flugantritt eine Ausnahmegenehmigung bis 0:30 Uhr beantragt – die Piloten gingen davon aus, innerhalb dieser Zeit ihr Ziel zu erreichen. Und schafften es auch fast: Die Maschine war bereits im Landeanflug, das Fahrwerk sogar ausgefahren, als die Landung untersagt wurde, denn die Zeitverlängerung war um 10 Sekunden überschritten, eine erneute Verlängerung nach dem Start aus formellen Gründen nicht mehr möglich.
Die Folge: Das Flugzeug düste zum Flughafen Frankfurt-Hahn und setzte dort die Passagiere ab, die anschließend mit Reisebussen nach München gebracht wurden und ihr Ziel erst am Dienstagvormittag erreichten.
Bezeichnend für deutschen Bürokratie-Irrsinn
Hätte der Flug wegen anderer, kollidierender Flüge, die sich ebenfalls im Anflug auf München befanden, nicht landen können, wäre wohl allgemeines Verständnis entgegen gebracht worden. Doch stattdessen zeigt die Farce um eine Verspätung von 10 Sekunden, welch irrsinnige Auswüchse der Bürokratie-Wahnsinn in der Bundesrepublik hat. Zuständig für den Entzug der Landeerlaubnis ist nämlich das bayrische Verkehrsministerium gewesen. Und dort sitzen, wie auch in den meisten anderen Behörden, jene Bürokraten, die nicht selten tausende Paragraphen herzaubern können, um dem Normalbürger das Leben mit juristischen Winkelzügen zu erschweren, aber leider oftmals jeden Bezug zur Realität verloren haben. Eine bedenkliche Entwicklung.
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