Die Trägervereinigung der deutschen Lebenshilfe-Vereine, die sich für Behinderte einsetzt, hat „Empfehlungen zum Umgang mit der AfD“ veröffentlicht, die tatsächlich aus nichts als Falschbehauptungen und bösartigen Verunglimpfungen bestehen – und die aufzeigen, auf welch skrupellose Weise in diesem Land gegen eine demokratische Partei gehetzt und der Diskurs vergiftet wird.
von Alexander Schwarz
Der Fall ist ein Musterbeispiel dafür, wie Dauerpropaganda und permanente Etikettierung ohne inhaltliche und substanzielle Grundlage ein Paradigma prägen können, das automatisch und selbstreferenziell immer weitergesponnen wird, bis es sich zur vermeintlichen Gewissheit verdichtet – und wie in einer modernen, scheinbar aufgeklärten und rationalen Gesellschaft mit Ängsten und dumpfen Vorurteile Stimmungen gemacht und Aversionen geschürt werden können.
In diesem Fall besonders perfide: Verantwortungs- und skrupellos wird von der Lebenshilfe als gemeinnütziger Hilfsorganisation für behinderte Menschen der eigenen Klientel – Personen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen – mit unbegründeten, völlig abwegigen und nachweislich falschen Behauptungen irrationale Ängste eingejagt, als ob ihnen im Fall einer AfD-Regierungsübernahme so etwas wie systematische Entrechtung oder gar eine Art Euthanasie drohte. Es ist dieselbe Masche, mit der durch die Massen-Remigrationslüge à la “Correctiv”, Millionen Deutschen mit Migrationshintergrund drohe unter der AfD die “Deportation”, Panik geschürt wird.
Ergebnis bizarrer Umdichtungen, Halluzinationen und Uminterpretierungen
Die Lebenshilfe stehe, heißt es in der Handreichung, „für Offenheit, Vielfalt, Teilhabe und Inklusion“ und trete „entschieden gegen jegliche Form der Ausgrenzung und Diskriminierung ein“, heißt es in dem Pamphlet. Die AfD stehe, fabulieren die Vereinsoberen fakten- und belegfrei, „für das genaue Gegenteil“. Sie stelle „unsere Demokratie in Frage“, missachte die Menschenwürde, lehne „eine vielfältige, inklusive Gesellschaft ab“ und grenze Menschen aus, „die nicht in das homogene völkisch-nationalistische Weltbild der AfD passen“. Unklar ist, wer in der Lebenshilfe diese bösartigen, dem AfD-Programm diametral entgegenstehenden Wortstanzen verfasst hat; sie lesen sich jedenfalls, als stammten sie von Linken- und Grünen-Wahlkampfteams oder von der PR-Abteilung des Bundesverfassungsschutzes (der Gerde in seinem wohnhaften Versuch, mit einem 1.100-seitigen Gutachten eben diese und andere Horrormärchen über die AfD zu belegen, gerichtlich maximal abgewatscht wurde).
Hier haben jedenfalls wieder einmal erkennbar die seit Jahren von linken Kampagnenmedien und staatsfinanzierten NGOs verbreiteten Regierungsnarrative und Wahnvorstellungen Pate gestanden – denn nichts von dem, was hier unterstellt wird, ist in irgendeiner Weise irgendwo durch das Programm der Bundes-AfD oder irgendeines ihrer Landesverbände auch nur ansatzweise gedeckt und wurde auch noch nie von irgendeinem AfD-Politiker geäußert. Es ist das Ergebnis bizarrer Umdichtungen, Halluzinationen und bösartiger Uminterpretierungen gegenteiliger Aussagen. Ironischerweise behaupten genau diese Kreise, es sei die AfD, die Darstellungen bewusst verzerre und verfälsche; tatsächlich seien in der Partei „Tabubrüche und menschenverachtende Sprache“ an der Tagesordnung, die AfD schüre Wut und Angst und scheue nicht vor Beleidigungen und sogar Gewalttaten zurück – also all das, was ausschließlich und nur von den sogenannten “Demokratierettern” tatsächlich und nachweislich praktiziert wird. Dennoch behauptet die Lebenshilfe, es sei die AfD, die zu einer “Spaltung der Gesellschaft” beitrage und sich immer stärker radikalisiere.
Klar doch: Die AfD tarnt ihre wahren Absichten durch genau gegenteilige erklärte Ziele
Wie in der raunenden “Zivilgesellschaft”, generell meint man auch bei der Lebenshilfe genau Bescheid zu wissen, was die AfD in Wahrheit im Schilde führe: Auf der Suche nach neuen Wählergruppen verfolge die Partei “neue Strategien” und werbe etwa „beschönigend“ mit dem Konzept des „Solidarischen Patriotismus“, der sich tatsächlich durch “Ausgrenzung und Diskriminierung einzelner Gruppen” auszeichne. Die Partei gebe vor, Forderungen sozialer Verbände zu “übernehmen”. Auf diese Weise wolle die AfD in den Medien positiver erscheinen und sich für von Ausgrenzung und Diskriminierung bedrohte Gruppen attraktiv machen. Ganze Wortpassagen aus Lebenshilfe-Positionierungen hätten bereits Einzug in Forderungen der AfD gefunden. Das politische Geschäftsmodell der AfD sei es, „Verunsicherungen und Krisen in der Gesellschaft durch Angstmache auf der einen und Scheinlösungen auf der anderen Seite für die Wählermobilisierung zu nutzen“. Auch die Corona-“Pandemie” habe die AfD für sich zu nutzen gewusst und mit “Unterstützung der Querdenken-Demonstrationen” die Nähe zu im Widerstand engagierten zivilgesellschaftlichen Gruppen gesucht.
Auch hier wird keine dieser völlig abstrusen Behauptungen auch nur ansatzweise erhärtet. Stattdessen verweist man natürlich auf das besagte – gerade vom Kölner Verwaltungsgericht in der Luft zerrissene – „Gutachten“ des Verfassungsschutzes, das die AfD als angeblich „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufte. Dass dieses „Gutachten“ nichts anderes als eine wahnhaft zusammengezimmerte Collage fast ausnahmslos von der Meinungsfreiheit gedeckter Social-Media-Aussagen von überwiegend unbedeutenden AfD- und Ex-AfD-Mitgliedern darstellt, die teils völlig aus dem Kontext gerissen und gänzlich unjustiziabel sind, ist den Autoren der “Handreichung” wahrscheinlich nicht einmal ansatzweise bewusst. Obwohl es sogar die Innenminister von Bund und Ländern auf ihrer letztjährigen Frühjahrskonferenz als völlig ungeeignet zur Untermauerung eines AfD-Verbotsantrages einschätzten, nutzte die Lebenshilfe diesen unter Missbrauch von Behördenkapazitäten zusammengetragenen Schrotthaufen als “Quelle” für ihr auf Spaltung abzielendes Pamphlet.
Ablehnung von Inklusions- und Genderprogrammen ist nicht “behindertenfeindlich”!
Natürlich wurde bis heute wurde kein Verbotsverfahren eingeleitet – und wird es nach dem Kölner Urteil letzte Woche wohl auch nicht mehr (gegen das der Verfassungsschutz bezeichnenderweise nicht mal mehr Beschwerde eingelegt hat) – weil man, trotz allem Getöse, genau weiß, dass dieses aussichtslos ist. Der Grund ist, dass die Programmatik der AfD nicht im Geringsten verfassungsfeindlich ist – und nichts von dem, was auch die Lebenshilfe hier ihren Umgangsregeln mit einer demokratisch gewählten Partei zugrundelegt, auch nur ansatzweise









