Deutschland

Forscher: „In 50 Jahren 7 Millionen Syrer in Deutschland“

Migrationsforscher: „In 50 Jahren 7 Millionen Syrer in Deutschland“
Syrer bei einer Demonstration in Berlin.

Die Bundesregierung bürgert immer noch zu schnell zugewanderte Migranten ein – der bekannte Migrationsforscher Ruud Koopmans warnt vor einer “Demografie-Bombe” und kritisiert die geltende Einbürgerungspraxis in Deutschland. Er prognostiziert sieben Millionen Asylanten, allein aus Syrien.

von Richard Schmitt

Der niederländische Soziologe, der als Professor für Soziologie und Migrationsforschung an der Humboldt-Universität zu Berlin lehrt und am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) forscht, warnt im Interview mit dem Politikmagazin „Cicero“ vor langfristigen demografischen Folgen aufgrund der vergleichsweise kurzen Wartezeit bis zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft.

Ruud Koopmans argumentiert, dass die Einbürgerung nach fünf Jahren – wie sie derzeit als Regelfall möglich ist – den Familiennachzug weitgehend uneingeschränkt ermögliche. Sobald Migranten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, entfielen die bisherigen Begrenzungen für den Nachzug von Ehepartnern, Kindern und teilweise weiteren Verwandten.

„Entwicklung langfristig problematisch“

„Wenn sie deutsche Staatsangehörige sind, gibt es keine Begrenzung für Familienmigration mehr. Dann ist jede Möglichkeit, diese Migrationsströme noch zu steuern, vorbei“, sagte Koopmans wörtlich. Er bezeichnete diese Entwicklung als potenziell unkalkulierbar und langfristig problematisch.

Besonders eindringlich schilderte der Forscher die Situation der syrischen Flüchtlinge. Seit 2015 sind fast eine Million aus Syrien nach Deutschland gekommen, von denen viele den Schutzstatus erhalten haben. Koopmans verwies auf historische Vergleichszahlen: Die Gruppe der türkischen und marokkanischen Gastarbeiter, die bis zum Anwerbestopp 1973 nach Deutschland kam, habe sich seither zahlenmäßig versechs- bis versiebenfacht – vor allem durch Familiennachzug und Geburten in der zweiten und dritten Generation.

Im Jahr 2075 sieben Millionen Syrer in Deutschland, 735.000 in Österreich

„Wenn wir das Gleiche für die Syrer annehmen – und es gibt keinen Grund, das nicht anzunehmen –, dann haben wir in 50 Jahren sieben Millionen Syrer oder syrischstämmige Bürger in Deutschland“, erklärte er. Diese Prognose berücksichtige noch nicht Migranten aus anderen Ländern wie Afghanistan oder dem Irak.

Für das Nachbarland Österreich, in dem nun bereits 105.000 Syrer leben, würde das heißen: Im Jahr 2075 sind von den neun Millionen Staatsbürgern wahrscheinlich 735.000 Syrer oder – nach bereits erfolgter Einbürgerung – syrischstämmige Österreicher.

Ein zentraler Punkt in Koopmans’ Kritik ist die Geschlechterverteilung unter den Zugewanderten. Unter den syrischen Schutzsuchenden sei eine deutliche Überrepräsentation junger Männer zu beobachten. Viele von ihnen suchten ihre Ehepartner weiterhin im Herkunftsland. „Heirat ist in diesen Gesellschaften auch ein ökonomisches Geschäft zwischen Familien, und das Ticket nach Europa ist ein wichtiges Tauschmittel“, sagt der Wissenschaftler.

Der Migrationsforscher betonte, dass der ursprüngliche Gedanke des Flüchtlingsschutzes darin bestehe, Menschen so lange Schutz zu gewähren, wie die Schutzgründe – etwa Krieg oder Verfolgung – bestehen. Eine dauerhafte Bleibeperspektive und damit die Einbürgerung sollten seiner Ansicht nach erst nach deutlich längerer Aufenthaltsdauer erfolgen. „Wenn das nach zehn Jahren immer noch der Fall ist, muss man irgendwann sagen: Okay, die Leute sind jetzt so lange hier, dass wir ihnen eine dauerhafte Perspektive bieten müssen“, meint Koopmans. Die derzeitige Regelung nach fünf Jahren halte er hingegen für verfrüht.

Aktuell gelten für eine Regeleinbürgerung in Deutschland die Voraussetzungen: mindestens fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, eigenständige Lebensunterhaltssicherung, ausreichende Deutschkenntnisse (B1-Niveau), Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie keine relevanten Straftaten. Eine noch frühere Einbürgerung nach drei Jahren, die zeitweise möglich war, wurde durch eine Gesetzesreform abgeschafft.

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