Das Landgericht Mühlhausen hat zwei 23-jährige eritreisch-stämmige Männer wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu vier und fünf Jahren Gastaufenthalt in einer deutschen JVA verurteilt. Unglaublich: Ein dritter an der Tat beteiligter Afrikaner wurde freigesprochen. Er erhält eine finanzielle Entschädigung für drei Monate Untersuchungshaft aus der Staatskasse des rot-rot-grünen Thüringen.
Gericht: „Arbeitsteilige“ bestialische Gruppenvergewaltigung
„Die Aussagen des Opfers sind glaubwürdig und passen zu den am Tatort gefundenen DNA-Spuren“, betonte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. Im Prozess um die Gruppenvergewaltigung hat das Opfer alle drei Angeklagten als Täter wiedererkannt. „Jeder der drei Täter hat mich drei Mal vergewaltigt“, gab Laura G. zu Protokoll. Die Verteidiger hatten jedoch auf Freispruch plädiert. Beide verurteilten Täter haben sofort angekündigt, das Urteil anzufechten und vom Bundesgerichtshof prüfen zu lassen. Die Anwälte des finanziell entschädigten Eritreers Medhanie A. begrüßten nach AnonymousNews-Informationen das Urteil.
Nach Überzeugung der Thüringer Richter waren bei dem „Bunten Treiben“ zumindest die Eritreer Isaac N. und Dawit T. Tatbeteiligte, als zur Mühlhäuser Stadtkirmes im August 2016 insgesamt drei Täter eine 28-Jährige „arbeitsteilig“ vergewaltigten. In der Nähe eines Viadukts im Mühlhäuser Bahnhofsviertel habe ein Angeklagter sie gegen ihren Willen an den Oberarmen festgehalten, während sich ein anderer an ihr verging.
Einzelfall, Beziehungstat, Mitschuld des Opfers, Afrikanische Fucklore
Bei dem Fest gab es einen ersten Kontakt zwischen einem der Angeklagten und dem späteren Opfer, das unter einem Vorwand in ein Waldstück hinter dem Bahnhof gelockt wurde. Dort habe der 23-Jährige von „Sex machen“ gesprochen und sie ausgezogen. Laura G. setzte mit dem Handy um 3.53 Uhr einen Notruf ab, mit dem die Polizei wie so oft aber nichts anfangen konnte. Sie versuchte zu fliehen und lief dabei einem zweiten Mann in die Arme. Beide zogen sie in Richtung Bahndamm, drückten sie gegen die Böschung und vergewaltigten sie brutalst.
Ein „später gekommener dritter Mann“ filmte die Tat mit dem dem Opfer entwendeten Handy und verging sich anschließend selbst an der 28-Jährigen. „Dass der Geschlechtsverkehr nicht einvernehmlich war, hat das Opfer ausgesagt und ist an den Verletzungen der Frau zu erkennen“, bestätigte der Vorsitzende Richter. Die Frau hatte Hämatome an den Oberarmen. Überführt wurden die beiden Männer durch die DNA-Spuren an Körper und Kleidung der 28-jährigen Ungarin, die zudem alle drei Männer eindeutig identifizieren konnte.
Ohne die katastrophale illegale Grenzöffnung durch Merkel und ihre Kumpanen aus Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Kirche, Politik und Raffzahn-NGOs könnte die junge Frau auch heute noch ein normales, unbeschwertes Leben im ehemals schönen Deutschland führen. Das wird Laura G. nach der „afrikanischen Inkulturation“ mit Sicherheit lebenslang versagt sein.
Sugar-Mama-Merkel und die Steuersklaven finanzieren Heimaturlaub in Eritrea!
„Machen Flüchtlinge aus Eritrea Ferien zu Hause?“, fragte das Schweizer Online-Portal 20min.ch bereits 2015. Mit Abstand am meisten Reisegesuche stellten Eritreer (15.158), gefolgt von Somaliern (7.118) und Irakern (3.786). Wozu brauchen diese Leute, die angeblich der Not entkommen sind und bei uns oder in der Schweiz eine gute Bleibe gefunden haben, einen Reisepass? Handelt es sich etwa nicht um „traumatisierte Flüchtlinge“, sondern um Touristen im Traumland Germoney? metropolico.org meldete im Juni 2016: „Am reisefreudigsten zeigten sich beim Heimaturlaub, Flüchtlinge‘ aus Eritrea und Somalia.“ Urlaub in der alten Heimat, aus der man angeblich unter Lebensgefahr entkommen ist?
Rund ein Viertel der Bevölkerung Eritreas soll schon „geflohen“ sein, etwa 70.000 davon nach Deutschland. Allein 2016 beantragten 19.103 Eritreer Asyl, dazu kommt eine horrende Dunkelziffer. In der Schweiz stellen Eritreer sogar bis zur Hälfte aller Flüchtlinge – und seit der Grenzöffnung durch die Bundeskanzlerin Anfang September 2015 reisen viele davon illegal in die Bundesrepublik weiter.
„Flucht“ vor dem Militärdienst
Um das Land aufzubauen hat die verhältnismäßige demokratische eritreische Regierung einen allgemeinen achtzehnmonatigen Militär- und Arbeitsdienst in Verwaltung, Infrastruktur und Gesundheitswesen verfügt. Dieser National Service ist schlecht bezahlt und wird von „Flüchtlingen“ als Hauptgrund ihrer Emigration angegeben.
Die meisten Eritreer „fliehen“ vor der Verantwortung für das eigene Volk. Dänischen Erhebungen zufolge sollen die Sanktionen des eritreischen Staates für die Dienstverweigerung bzw. Desertion nicht sehr gravierend sein, schon gar nicht so, wie die Asyllobby das darstellt. Zudem könne man sich freikaufen z.B. mit einer einmaligen Einkommenssteuer von 2 Prozent und einem Entschuldigungsschreiben (apology letter). Aus der Antwort zu einer parlamentarischen Frage des Kantons Schwyz in der Schweiz geht außerdem hervor, dass eritreischen Deserteure und Dienstverweigerer auch bei einer Rückkehr in ihre Heimat „keineswegs an Leib und Leben bedroht sind“. Die „Flucht“ erfolge, weil das Leben in Eritrea (wirtschaftlich) schwierig sei.
Um sich freizukaufen sollen die Asylanten oft von dem abzweigen, das ihnen unser Staat großzügig gewährt, z.B. durch finanzielle Entschädigungen bei vollzogenen bestialischen Vergewaltigungen an europäischen Frauen.
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