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Niedersachsen will Nacktuntersuchungen bei Polizisten

Niedersachsen will Nacktuntersuchungen von Polizisten ermöglichen
Polizisten in Niedersachsen.

Die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen will das polizeiliche Disziplinarrecht ändern, um bei Verdacht auf Rechtsextremismus amtsärztliche Nacktuntersuchungen von Polizisten zu ermöglichen. So will man nach verfassungsfeindlichen Tattoos suchen.

von Henry Behrens

Im Kampf gegen vermeintlichen Rechtsextremismus plant die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen, das Disziplinarrecht für Polizisten anzupassen. Ziel ist es, zusätzliche Prüfungen zu ermöglichen, um mögliche Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufzuklären.

Nach den Plänen soll es künftig erlaubt sein, bei Anhaltspunkten für ein schwerwiegendes Dienstvergehen eine Untersuchung der Haut durch einen Amtsarzt anzuordnen. Konkret bedeutet das eine körperliche Untersuchung durch einen Amtsarzt. So soll festgestellt werden können, ob verbotene oder verfassungsfeindliche Tätowierungen vorhanden sind. Die Regelung soll Teil einer Novelle des niedersächsischen Disziplinargesetzes werden, die derzeit erarbeitet wird.

Die Grünen halten eine solche Möglichkeit für notwendig, um Verdachtsfällen umfassend nachzugehen. Der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Michael Lühmann, erklärte, dass Bürger darauf vertrauen können müssten, dass bei konkreten Hinweisen entsprechende Prüfungen erfolgen.

„Liegt ein konkreter Verdacht vor, muss es möglich sein, in extremistischen Kreisen weitverbreitete Tätowierungen mit verfassungsfeindlichen Symboliken in die disziplinarrechtliche Bewertung einzubeziehen“, so Lühmann gegenüber dem NDR. Eine ärztliche Untersuchung greift in Persönlichkeitsrechte ein, „deswegen braucht es auch die richterliche Zustimmung. Hierfür schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen.“

Unterstützung erhält das Vorhaben von der SPD. Ihr polizeipolitischer Sprecher Alexander Saade weist darauf hin, dass die derzeitige Rechtslage entsprechende Prüfungen nicht vorsieht. „Bisher gibt es keinerlei rechtliche Möglichkeit, bei einem Verdacht und bei tatsächlichen Anhaltspunkten auch zu prüfen, ob jemand verfassungsfeindliche Tattoos trägt“, so Saade gegenüber dem NDR.

Das Innenministerium betont, dass die geplante Regelung nur unter engen Voraussetzungen angewendet werden soll. Eine Untersuchung komme ausschließlich bei tatsächlichen Anhaltspunkten für ein schwerwiegendes Dienstvergehen in Betracht. Als mögliche disziplinarische Folgen nennt das Ministerium unter anderem die Kürzung der Dienstbezüge, eine Zurückstufung, die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sowie die Kürzung oder Aberkennung des Ruhegehalts. Verfassungsrechtliche Bedenken sieht das Ministerium nicht.

Kritik an den Plänen äußert die CDU. Die Oppositionspartei bewertet das Vorhaben gegenüber dem NDR als unzulässigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Beamten. Der innenpolitische Sprecher André Bock erklärte: „Diese geplante Untersuchung ist übergriffig, entwürdigend und mit einem modernen Rechtsstaat nicht vereinbar.“

Ablehnend äußert sich auch die Gewerkschaft der Polizei in Niedersachsen. Ihr Landesvorsitzender Kevin Komolka hält andere Mittel für ausreichend. „Wenn schon ein Extremismusverdacht vorherrscht, dann darf es gar nicht dazu kommen, dass man sich Tätowierungen anguckt“, sagte Komolka. Für die Einschätzung der Verfassungstreue reicht ein persönliches Gespräch.

Die geplanten Änderungen sind noch nicht beschlossen. Sie werden zunächst im Rahmen einer Anhörung zur Novelle des Disziplinargesetzes beraten und anschließend weiter im Landtag behandelt.

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