Im Prozess gegen einen zugereisten 26-jährigen Moslem hat das Landgericht Osnabrück, mit Verweis auf die religiösen Ansichten des Täters, ein skandalöses Urteil erlassen. Wie die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet, erhielt der Angeklagte für die brutale Vergewaltigung einer Elfjährigen lediglich eine Bewährungsstrafe.
Auch die Eltern des heute 26-jährigen Haupttäters wurden jeweils zu Bewährungsstrafen verurteilt. Sie hatten die Vergewaltigung des minderjährigen Mädchen organisiert und den Sohn zu diesem besonders schweren Fall des Missbrauchs ermuntert, um gemäß ihren Traditionen zu leben. Zwar war allen Angeklagten bekannt, dass Geschlechtsverkehr mit einer unter 14-Jährigen ganz unabhängig von kulturellen Traditionen eine Straftat darstellt, die auch in ihrem Herkunftsland strafrechtlich verfolgt würde.

Dennoch machten sie geltend, dass sie aus einem muslimischen Kulturkreis stammten, in dem der Geschlechtsverkehr auch mit pubertierenden Minderjährigen zum Zwecke einer Familiengründung zu einer lange gelebten Tradition gehöre. Wenn es zwischen zwei Menschen, die für eine Verbindung ausgewählt wurden, zum Beischlaf gekommen sei, stünde einer Ehe nichts mehr im Wege, auch dann nicht, wenn die Eltern eines der beiden Hochzeitskandidaten ursprünglich dagegen waren.
Ein Großonkel des Mädchens hatte sich mit den Eltern des Täters auf die Verbindung geeinigt. Entsprechend waren alle Vorbereitungen getroffen worden, die zu einer so genannten einvernehmlichen Entführung gehörten. Die beiden Eheleute in spe mussten nur noch eine Nacht lang gemeinsam in einem Bett zubringen.
Die Elfjährige, die als Braut vorgesehen war, hatte sich allerdings heftig gewehrt, so dass es nicht zum Geschlechtsverkehr kam. Daraufhin wurde die Zeremonie mehrmals wiederholt. Die Mutter des arbeitslosen Analphabeten, der als Bräutigam vorgesehen war, drohte schließlich, sich so lange neben das Bett zu setzen, bis der Akt vollzogen sei. Schließlich wendete er Gewalt an und tat seiner Mutter den Gefallen.
Eine Anklagevertreterin forderte eine zusätzlich Verurteilung zu einer Geldstrafe von jeweils 500 Euro. Das Gericht lehnte das ab. Das mache nicht viel Sinn, meinte der Richter, weil die Hartz-IV-Empfänger dafür keinen finanziellen Spielraum hätten. Auch zu sozialen Diensten sind sie nicht verpflichtet worden, weil sie dann für mögliche Jobangebote nicht zur Verfügung stünden.
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