Mieter sind ab sofort dazu verpflichtet dem Vermieter bei Abschluss eines Mietvertrages mitzuteilen, ob eine Mitgliedschaft in der Alternative für Deutschland und/oder in einer der Partei nahestehenden Organisationen besteht. Ansonsten handelt es sich um eine „arglistige Täuschung“, die den Vermieter zum Widerruf bzw. zur Kündigung des Mietvertrags berechtigt, so das Amtsgericht Göttingen in einem skandalösen Urteil gegen den Landesvorsitzenden der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative, Lars Steinke, der sich jetzt eine neue Wohnung suchen muss.
Da zeichnet sich die weitere Entwicklung ja schon ab. Demnächst muss man das der KFZ-Versicherung auch noch melden, weil Autos von AfD-Mitgliedern überdurchschnittlich stark abgefackelt werden. Oder beim Abschluss von Lebensversicherungen. Schließlich unterliegt dieser Personenkreis einem erhöhten „Ablebensrisiko“ durch z.B. Schüsse auf AfD-Plakatierer oder Steinwürfe in Ziegelgröße.
Und wie verhält es sich mit Altverträgen vor 2013, als es die AfD noch nicht gab bzw. mit Sachversicherungen? Da ist man auch verpflichtet, nachträgliche Veränderungen der Verhältnisse anzuzeigen, sonst steht man unter Umständen ohne Schutz da. Und wie sind diese Umstände mit dem Recht auf informelle Selbstbestimmung, Datenschutz, Anti-Diskrimierung, die rot-grün doch dauernd propagiert, zu vereinbaren?
Erhöhte Gefährdungslage dank „SAntifa“ sponsored by Bundesregierung. Schließlich waren die Privat-Adressen von tausenden AfD-Mitgliedern gehackt worden und im einstigen Terrorportal „linksunten.indymedia“ bis zuletzt einzusehen. Obwohl gelöscht, wurde die „gesicherte Liste“ immer wieder von kleinen tapferen „Kämpfern gegen Rechts“ eingestellt. Straft dieses Urteil nicht die Polizei Lügen oder kontrahiert deren Aussagen, wenn behauptet wird, für AfD-Veranstaltungen und -Mitglieder liege „kein erhöhtes Risiko vor“? Und wie verhält es sich mit Hauseigentümern, die in der AFD aktiv sind? Bei analoger Anwendung dieses Urteils wären diese doch auch verpflichtet, ihre Mitgliedschaft oder Engagement der Hausversicherung zu Meldung. Mit der Folge einer Einstufung in einer höhere Risikoklasse mit entsprechender finanzieller Mehrbelastung, um den Schutz nicht zu verlieren.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus, demzufolge hätten AfD-Mitglieder aufgrund der permanenten Gefährdung für Leib und Leben unter Umständen das Recht auf das dauerhafte Führen einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit. Schließlich wurde ja durch die Exekutive die Gefährdung bestätigt. Welcher Beweise bedarf es da noch? Interessant wird das Ergebnis des Berufungsverfahrens.
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