Im Jahr 2016 verurteilten Gerichte in Deutschland insgesamt 737.873 Personen rechtskräftig wegen eines strafrechtlichen Verbrechens oder Vergehens. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 1.614 Personen beziehungsweise 0,2 % weniger als im Vorjahr (739.487).
Die Grundlage der Pressemeldung ist die gerade veröffentlichte Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2016. Interessanter Weise begnügen sich die Bundesstatistiker bei ihrer Pressemeldung und ganz gegen ihre sonstigen Gewohnheiten damit, die Ergebnisse nach Alter und Geschlecht aufzuschlüsseln. Eine Aufschlüsselung nach Nationalität, also unterschieden nach Deutschen und Ausländern unterbleibt.
Derartige Unterlassungen machen uns stutzig. Also haben wir recherchiert und die Gelegenheit genutzt, um eine Zeitreihe auf Grundlage der Strafverfolgungsstatistiken der Jahre 2000 bis 2016 zu erstellen. Das Ergebnis findet sich in der folgenden Abbildung:
Wie man sieht, geht der Anteil der Deutschen unter den Verurteilten seit 2007 kontinuierlich zurück, während der Anteil der Ausländer unter den Verurteilten kontinuierlich steigt. Wir haben in der Abbildung den Anteil der ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung mit abgetragen, so dass man sehen kann, dass die Zahl der vor Strafgerichten verurteilten Ausländer rund dreimal höher ist als es ihrem Bevölkerungsanteil entspricht.
In den Jahren von 2000 bis 2016 haben vor allem die Verurteilungen von Ausländern für Diebstahl und Unterschlagung (+45,4%) und in der Kategorie der anderen Vermögensdelikte (+13,5%) zugenommen. Genaue Analysen haben wir noch nicht durchgeführt. Warum das Statistische Bundesamt in seiner Pressemeldung die von uns zusammengestellten Fakten nicht wenigstens für das Jahr 2016 dargelegt hat, ist eine… vielleicht keine offene Frage, sondern das Ergebnis von Lückenstatistik, die nun nachdem es die Lückenpresse bereits gibt, auch um sich greift.
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