Die TU Chemnitz hat nach einem Untersuchungsverfahren entschieden, CDU-Politiker und Thüringens Ministerpräsidenten Mario Voigt den Doktorgrad abzuerkennen. Voigt hält den Beschluss für rechtswidrig und kündigt Klage an.
Die Technische Universität Chemnitz hat dem thüringischen CDU-Politiker Mario Voigt nach Abschluss eines Untersuchungsverfahrens den Doktortitel aberkannt. Voigt kündigte an, die Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen. Seine Anwälte erklärten in einem Schreiben, der Beschluss sei rechtswidrig.
Voigt war 2008 mit der Arbeit „Der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf. George W. Bush gegen John F. Kerry“ promoviert worden. Auslöser des Verfahrens waren Vorwürfe, er habe einzelne von ihm zitierte Quellen nicht im Original ausgewertet, sondern aus Sekundärliteratur übernommen. Die Anwälte bestreiten, dass es dafür Belege gebe.
Hinzu kommt eine öffentliche Dokumentation der Vorwürfe: Auf dem Blog „Plagiatsgutachten“ veröffentlichte Plagiatjäger Stefan Weber im August 2024 unter Bezug auf eigene Analysen und verlinkte Dokumentationen zahlreiche Text- und Quellenübernahmen in Voigts Dissertation sowie in weiteren Publikationen. Der Beitrag spricht von insgesamt „200 Plagiatsfragmenten“, darunter eine Aufschlüsselung in 140 Fundstellen in der Dissertation (in Buchfassung) und weitere 60 in fünf Veröffentlichungen aus den Jahren 2004 bis 2018; außerdem werden unter anderem Passagen genannt, die als Wikipedia-nahe Übernahmen bewertet werden.
Zur Bewertung der Vorwürfe hatte die TU Chemnitz im Dezember 2024 einen unabhängigen externen Gutachter beauftragt. Dieser kam im Februar 2025 zu dem Ergebnis, die Arbeit stelle eine selbstständige wissenschaftliche Leistung dar; Umfang und Qualität der beanstandeten Verfehlungen seien nicht ausreichend, um den akademischen Grad zu entziehen. Nach Darstellung der Anwälte setzte die Universität das Verfahren dennoch fort und leitete eine neue Untersuchung ein.
Nach Angaben der Verteidigung seien im März 2025 zudem neue Bewertungsregeln zum Umgang mit Plagiatsvorwürfen entwickelt und erstmals in diesem Verfahren angewandt worden. Voigt kritisierte, Bewertungsmaßstäbe seien im laufenden Verfahren verändert worden; er sehe deshalb kein faires Verfahren. Nach Darstellung aus dem Umfeld Voigts betreffen die beanstandeten Stellen 2,58 Prozent der Wörter der Dissertation; Voigt und die ursprünglichen Gutachter seien nicht persönlich angehört worden.
🆘 Unserer Redaktion fehlen noch 105.000 Euro!
Um auch 2026 kostendeckend arbeiten zu können, fehlen uns aktuell noch 105.000 von 110.000 Euro. Wenn Ihnen gefällt, was wir tun, dann zeigen Sie bitte Ihre Wertschätzung. Mit Ihrer Spende von heute ermöglichen Sie unsere investigative Arbeit von morgen: Unabhängig, kritisch und ausschließlich dem Leser verpflichtet. Unterstützen Sie jetzt ehrlichen Journalismus mit einem Betrag Ihrer Wahl – einmalig oder regelmäßig:


