Mehrfach soll ein wegen schwerer Gewalttaten polizeibekannter türkischer Mitbürger einem Kieler Polizisten ins Gesicht geschlagen haben. Der Polizist hat seither ein Schädel-Hirn-Trauma sowie Frakturen der Nasen- und Augenhöhle. Aus Sicht des Staatsanwalts ist das inzwischen völlig normal in Deutschland. Haftgründe liegen deshalb noch lange nicht vor.
Die Kieler Nachrichten berichteten über den Fall, der in Polizeikreisen für Kopfschütteln sorgt. Mehr als 30 Mitbürger sollen das Vorgehen des Türken gefilmt haben. Der Polizist wird möglicherweise nie wieder einsatzfähig sein. Und der Täter läuft frei herum. In Polizeikreisen heißt es nun: Wehe, wenn der Polizist sich gegen die brutalen Schläge des Türken gewehrt hätte. Dann säße der Polizist heute in U-Haft.
Der ehemalige FAZ-Journalist und heutige Bestseller-Autor Dr. Udo Ulfkotte ist langjähriger Beobachter bei solchen Verfahren und behauptet: Es gibt in Deutschland eine Anweisung von oben, die lautet: Für Migranten nur in Ausnahmefällen Gefängnis. Dahinter stehen viele Informationen, die Ulfkotte von den Lesern seiner Bücher zugesandt bekommt.
Ein Bürger schreibt:
»Ich war acht Jahre Jugendschöffe, vier am Landgericht xxx und dann vier am Amtsgericht xxx (Anm. des Autors: Orte unkenntlich gemacht). Ich kann einem ›richtigen‹ Deutschen nur empfehlen, nicht mit Nachbars Quad zu fahren, dafür gibt es die gleiche Strafe wie für 70 (in Worten: siebzig) professionelle Einbrüche eines ›neuen guten‹ Deutschen. Heute ist es in Deutschland wieder so weit, dass die Stellung der Augen und die Haarfarbe bei der Urteilsfindung herangezogen werden. Ich habe da Bolzen erlebt, die sind einfach unbeschreiblich. Da kann man ein Buch von schreiben.
Eine Berufsrichterin meinte in einer Schöffen-Besprechung nur: Man müsse ›die‹ (gemeint war die Summe der migrantischen Südländerdeutschen) einfach nur ›präventiv‹ drei Tage die Woche wegsperren, dann hätten wir halb so viel Kriminalität in Deutschland. Ein kleines Beispiel aus dem Anfang meiner Schöffenperiode: Im Gerichtssaal. Der Staatsanwalt verliest (eine halbe Ewigkeit) die Anklageschrift. Täter Deutscher (Türke), Anführer einer Gang, muskelbepackt. Taten: extreme Körperverletzung, Raub, Diebstahl, Drogendealerei usw.
Als der Staatsanwalt endete, stand der Täter auf, baute sich drohend auf und meinte voller Aggressivität: Jetzt weiß ich, wie du heißt, heute Abend bin ich draußen und ficke deine Tochter. Gut, das konnte verhindert werden, da der Staatsanwalt keine Tochter hatte. Urteil: drei Jahre drei Monate, ohne Bewährung. (Es geht auch ohne Bewährung.)
Nachdem es viele Fälle mit Bewährungsstrafen gab, fragte ich dümmlicherweise die drei Berufsrichter, warum denn so viele mit Bewährung von den Amtsgerichten beim Landgericht landen. Antwort eines Berufsrichters am Landgericht: Wir (die Richter) haben eine mündliche Anweisung vom Justizministerium NRW, dass eben möglichst nur im Ausnahmefall Gefängnis vergeben werden solle. Die Begründung war:
1. Die Gefängnisse sind voll;
2. die Kosten von über 3000 Euro pro Kopf und Monat sind nicht bezahlbar; und
3. (der echte Hammer) sonst wäre die Statistik so massiv negativ für die Migranten.
Das war noch zu rot-grüner Zeit. Nach dem Wechsel habe ich das unserem CDU-Abgeordneten mitgeteilt mit der Bitte, das anzusprechen. Nichts hat sich geändert.«
Eine andere Zuschrift, von einem Berli








