Deutschland

Türkische Migranten: Der große Asyl-Heiratsschwindel 

Türkische Migranten: Der große Asyl-Heiratsschwindel 
Bürgergeld und dauerhafter Aufenthalt: Zehntausende türkische Migranten tricksen sich nach Deutschland

Hilfe, die Osmanen fallen ein! Als hätten wir hierzulande nicht schon genug Probleme, tricksen sich nun auch noch Zehntausende Asylbewerber aus der Türkei zu Bürgergeld und dauerhaften Aufenthaltstitel. Wir veröffentlichen exklusiv ein Warnschreiben des Berliner Landesamtes für Einwanderung und zeigen das erschreckende Ausmaß.

von Robert von Loewenstern

Es ist längst kein Geheimnis mehr: Das deutsche Asylsystem ist umfassend dysfunktional. Auch wer keinen Schutzgrund geltend machen kann, hat vielfältige Möglichkeiten, nach einem illegalen Grenzübertritt ein Bleiberecht zu erwirken. Aktuell warnt das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) vor einer speziellen Masche, mit der sich vor allem türkische Asylbewerber dauerhaften Aufenthalt in Deutschland erschleichen.

Die trickreiche Vorgehensweise erläutert das LEA in einem Schreiben an die Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ein guter Bekannter, der bei der Berliner Justiz arbeitet, ließ mir das Informationsschreiben zukommen. Den Wortlaut finden Sie im Anschluss an diesen Text. Vorab einige Erläuterungen zum besseren Verständnis.

Die Zahl der Asylbewerber mit türkischer Staatsbürgerschaft steigt seit Jahren beständig an. Im vergangenen Jahr lagen Türken mit 31.056 Asylanträgen knapp hinter Afghanen (36.156) bundesweit auf dem dritten Platz der größten Zuwanderergruppen. Die Spitzenposition in der Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) halten weiterhin vorgebliche oder tatsächliche Syrer mit 79.433 Anträgen.

Nur neun Prozent schutzberechtigt

Entschieden wurde 2024 über 45.206 Asylanträge türkischer Staatsbürger. Die Zahl ist höher als die der gestellten Anträge, da es Überhänge aus den Vorjahren gibt. 219 Personen wurden vom BAMF als Asylberechtigte anerkannt, 3.720 als Flüchtlinge gemäß § 3 Asylgesetz. 246 Antragsteller erhielten sogenannten subsidiären Schutz nach § 4 Asylgesetz. Von 45.206 Antragstellern erhielten bundesweit also nur rund neun Prozent eine Schutzgewährung.

Berlin ist vom Anstieg türkischer Asylanträge besonders betroffen, was sich unter anderem an der Zahl der Asylgerichtsverfahren zeigt. 2018 gab es beim Berliner Verwaltungsgericht nur zwei Kammern, die Prozesse türkischer Antragsteller bearbeiteten. Mittlerweile sind es zwölf Kammern, wie mein Bekannter berichtet. Jede dieser Kammern hat einen Vorsitzenden und mindestens zwei weitere Richter.

Die Fälle, um die es hier geht, gehören zur Kategorie „Referenzpersonen“, so die amtlich vornehme Bezeichnung. Intern nennt man sie in Justiz und Verwaltung „Ankerpersonen“. Aus der Verbindung mit einer solchen Ankerperson, die in Deutschland oder einem anderen EU-Land lebt, können sich Ansprüche mannigfaltiger Art ergeben.

Geschäftsmodell Scheinvaterschaft

Ein Beispiel sind Scheinvaterschaften. Der Ablauf ist einfach und risikolos: Ein mittelloser Deutscher erkennt die Vaterschaft für ein ausländisches Kind an. Der Antragsteller muss dabei weder leiblicher noch sozi