Deutschland

Vergewaltiger mit Migrationshintergrund lassen sich vor Gericht wie Popstars feiern

Vergewaltiger mit Migrationshintergrund lassen sich vor Gericht wie Popstars feiern
Bosko P. (21, 2.v.r.) ist der älteste der Angeklagten jungen Serben

Sie traten vor Gericht auf wie Popstars: die Arme in Siegerpose hochgereckt, ein breites Grinsen im Gesicht, machomäßiger Gang, winkten sie den Mitgliedern ihrer Großfamilie zu, die ihnen Küsschen zuwarfen. Vier junge Serben vergewaltigten am 11. Februar eine bis zur Besinnungslosigkeit betrunkene 14-Jährige auf der Geburtstagsfeier eines gleichaltrigen Angeklagten. Die Verwandten der Jugendlichen, Mitglieder einer Großfamilie sagten, dass das Mädchen selbst Schuld gewesen sei, dass es zum Sex kam. Auch das Jugendamt sei schuld. Eine der Verwandten bewarf die filmenden Journalisten mit einer Mineralwasserflasche.

Wie die Ermittlungen ergaben, hatte sich das Mädchen des nachts aus einer Jugendwohnung des Jugendamtes geschlichen, um die Geburtstagsparty eines der späteren Täter zu besuchen. Als das Mädchen bereits völlig betrunken war, machten sich zwei der Angeklagten über das auf dem Sofa liegende Opfer her.

Der 21-jährige Bosko P. und sein Kumpel Alexander K. (16) hatten Geschlechtsverkehr mit der Bewusstlosen. Zwei weitere jugendliche Angeklagte führten dann Gegenstände in das Mädchen ein, welches zeitweise geschrien und sich übergeben haben soll. Alles wurde mit mehreren Handys gefilmt. Auch eine mit dem Mädchen befreundete 15-jährige Angeklagte filmte. Dann „kippten“ sie das geschändete Mädchen im kalten Innenhof ab und gingen wieder rein.

Nachdem das Opfer dort erwachte, rief es um Hilfe. Nachbarn informierten die Polizei. Das Mädchen kam mit 1,9 Promille und Unterkühlungen ins Krankenhaus.

Die Staatsanwaltschaft wertete das Ablegen der Bewusstlosen als schwere Körperverletzung. Die Jugendlichen seien sich der Gefährlichkeit zwar bewusst, hatten aber ernsthaft darauf vertraut, dass sich irgendwelche Nachbarn schon um das Mädchen kümmern würden. Sonst wäre die Tat ein versuchter Totschlag gewesen, berichtet die „Hamburger Morgenpost“.

Der Prozess wird wegen der Minderjährigkeit von vier der fünf Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.

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