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Justizskandal in Fulda: Gewissenloser Vergewaltiger aus Somalia muss nicht ins Gefängnis

Justizskandal in Fulda: Gewissenloser Vergewaltiger aus Somalia muss nicht ins Gefängnis
Das Urteil ist ein Skandal.

Ein illegaler Migrant aus Somalia, der eine 15-Jährige brutal vergewaltigt hat, muss nicht ins Gefängnis. Der Richter sprach ihn einfach frei und verhöhnte das Opfer.

von Günther Strauß

Es sollte einfach nur ein lockerer und lustiger Abend werden. Maria S. (Name geändert) ging mit ein paar Freundinnen in einem Jugendclub in Niedersachsen feiern. Die 15-Jährige hatte viel Spaß an jenem Abend – bis sie die Toilette aufsuchte. Denn sie wurde verfolgt. Ein 18 Jahre alter Somalier, der erst kurz zuvor illegal in die Bundesrepublik eingereist war, schlich sich ebenfalls in die Damentoilette und verriegelte dann die Tür von innen.

Der Somalier überzeugte sich davon, dass er mit der 15-Jährigen allein ist, starrte sie aggressiv an und forderte das Mädchen auf, ihn oral zu befriedigen. Die Schülerin lehnte entschieden ab und bat den Afrikaner, sie in Ruhe zu lassen. Doch dieser dachte gar nicht daran, sondern wollte an diesem Abend seinen Sexualtrieb befriedigen. Also riss er seinem Opfer die Kleider vom Leib. Als er ihre Hose öffnen wollte, wehrte sich die 15-Jährige, hatte jedoch gegen den muskulösen Somalier keine Chance. Unter Tränen schrie sie immer wieder „nein“, „no“ und „non“, doch das nützte ihm nichts.

Triebtäter aus Somalia freigesprochen

Gegen die zunächst erfolgte Verurteilung wegen Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten ging der importierte Triebtäter auf Kosten des Steuerzahlers in Berufung. Es folgte ein regelrechter juristischer Schlagabtausch. Die zweite Strafkammer am Landgericht Fulda sprach ihn schließlich frei. Daraufhin gingen Staatsanwaltschaft und Nebenklage in Revision. Das Oberlandesgericht Frankfurt hob das freisprechende Urteil auf und verwies die Sache zurück an die erste Strafkammer des Landgerichts Fulda. Dort wurde nun endgültig verhandelt und geurteilt.

Nun ist klar: Der Vergewaltiger aus Somalia muss nicht ins Gefängnis. Das Vergewaltigungsopfer hatte nach der Tat Drogen konsumiert, um das Erlebte zu verdrängen. Der Vorsitzende Richter Josef Richter nahm dies zum Anlass, der jungen Frau zu unterstellen, sie hätte die Vergewaltigung nur erfunden: „Es ist nicht auszuschließen, dass sie nur glaubt, sich gewehrt zu haben, um es mit dem eigenen Selbstbild in Einklang zu bringen“, sagte Richter. Seiner Meinung nach sei der Sex im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt.

Freifahrtschein für Vergewaltiger

Der endgültige Freispruch des afrikanischen Sextäters ist nicht nur für das Opfer ein Schlag ins Gesicht. Es zeigt auch einmal mehr, dass in Merkels Migrantenparadies illegal eingereiste Straftäter mit Samthandschuhen angefasst werden. Die straffreie Vergewaltigung einer Minderjährigen wird heute nicht mehr geahndet. Ein regelrechter Freifahrtschein für sexuelle Übergriffe.

Der Kinderschänder aus Somalia hat sich wohl das richtige Land ausgesucht, um seinen widerwärtigen Trieben freien Lauf zu lassen. Maßgeblich dazu beigetragen hatte sein Pflichtverteidiger Stefan Schulze, der sich skrupellos das Geld der Steuerzahler einverleibte, um den afrikanischen Vergewaltiger den Knast zu ersparen. Auch Staatsanwältin Natalia Fuchs hatte für einen Freispruch plädiert.

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