Hintergründe

Bundesregierung räumt ein: Deutsches Reich existiert weiter – mit BRD identisch

Bundesregierung räumt ein: Deutsches Reich existiert weiter – mit BRD identisch

Der völkerrechtliche Status der Bundesrepublik Deutschland sorgt immer wieder für Streit. Lange bevor der Begriff “Reichsbürger” durch die Medien geisterte und zum Synonym für “Rechtsradikalismus” wurde, wollte es die Bundestagsfraktion der Linkspartei genau wissen und stellte im Jahr 2015 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung. Frage: Ist das Deutsche Reich untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland sein Rechtsnachfolger? Die Antwort der Bundesregierung lautet: “Das Deutsche Reich existiert weiter und ist als Völkerrechtssubjekt mit der Bundesrepublik Deutschland identisch.”

Bundesregierung räumt ein: Deutsches Reich existiert weiter – mit BRD identisch
Völkerrechtssubjekt “Deutsches Reich” – Auswärtiges/Antwort – 30.06.2015 (hib 340/2015)

Weil mutmaßliche Neonazis in Deutschland, die so genannte “Reichsbürgerbewegung” und andere, vor allem im Internet sehr aktive Akteure, immer wieder die Frage des völkerrechtlichen Status der Bundesrepublik Deutschland für Verwirrungstaktiken und Instrumentalisierungen missbrauchen, sei es wichtig, diese Frage von Seiten der Bundesregierung eindeutig zu klären, so die Bundestagsabgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Niema Movassat, Alexander S. Neu, Azize Tank und Sahra Wagenknecht im Namen der Fraktion der Partei Die Linke.

In einer Kleinen Anfrage vom 27. Mai 2015, die rund drei Wochen später von der Bundesregierung beantwortet wurde, heißt es wörtlich:

„Neonazis in Deutschland, darunter insbesondere die so genannte Reichsbürgerbewegung, stützen sich dabei zur Begründung ihres Gebietsrevisionismus und volksverhetzender Propaganda gegenüber den EU-Nachbarn Polen und Tschechen auf die auch von der Bundesregierung bis heute aufrechterhaltene These von der angeblichen Fortexistenz des Deutschen Reiches (vgl. Amadeu Antonio Stiftung „Die »Reichsbürger«: Überzeugungen, Gefahren und Handlungsstrategien“, Berlin 2014).

Gedenkt die Bundesregierung für Klarheit zu sorgen und die These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches öffentlich als unhaltbar zurückzuweisen, damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann?“

Die Meinungen gehen hier offenbar auseinander. Zwar bemüht sich die Bundesregierung in ihrer Antwort durchaus um Klarheit, bestätigt allerdings nicht, wie von den linken Abgeordneten eingefordert, den Untergang des Deutschen Reiches. Stattdessen verweist die Regierung auf eine bereits mitgeteilte Antwort auf eine andere Kleine Anfrage vom 20. Februar 2015 (Drucksache 18/4076), im Speziellen auf die Antwort zu Frage 27. Darin wird von der Regierung ausgeführt:

„Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist (BVerfGE 36, S. 1, 16; vgl. auch BVerfGE 77, S. 137, 155).“

Auf diese Wortwahl weist nun auch die offizielle Internetseite des Deutschen Bundestages in einer Meldung vom 30. Juni 2015 hin. Sollte die Bundesregierung mit ihrer Einschätzung, die sich immerhin auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes beruft, Recht haben, zeigt dies, dass in der Sache weder die Argumentation von “Reichsbürgern”, noch die von vielen Linken richtig wäre. So würde dann das Deutsche Reich tatsächlich weiter fortbestehen, wie erstere gerne betonen, doch sei die Bundesrepublik Deutschland mit diesem völkerrechtlich identisch, also sehr wohl in voller Gänze ein Völkerrechtssubjekt, wie es in der selben Reichsbürger-Argumentation immer bestritten wird. Dass der heftig und emotional geführte Streit um diese Frage damit beigelegt ist, kann indes angezweifelt werden.

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