Hintergründe

Ukraine: Die Grenzen des Grenzlandes

Ukraine: Die Grenzen des Grenzlandes
Historisch nichts Neues: Ukrainische Grenzkonflikte

Die territoriale Gestalt des ukrainischen Staates ist ein Kernpunkt des aktuellen Krieges mit Russland. Allerdings sind Grenzkonflikte historisch nichts Neues in dieser Region. In den beiden Weltkriegen war die Ukraine immer Expansions- und Kampfzone der Kriegsparteien gewesen. Zudem lassen die Schatten der älteren Vorgängerstaaten auch innerhalb der Ukraine ethnische, religiöse, kulturelle und sprachliche Phantomgrenzen bis heute wirksam bleiben. Statt die Vielfalt zu nutzen, und das Land als Brücke zwischen Ost und West zu begreifen, steuerten die Nach-Maidan-Regierungen auf streng nationalistischem Kurs. Die Chancen, die die Auflösung der Sowjetunion 1991 für die Ukraine barg, sind verspielt.

von Andrea Komlosy

Der engere Grenzkonflikt zwischen der Ukraine und der Russländischen Föderation betrifft die zukünftige Gestalt der Ukraine. Für die ukrainische Führung besteht kein Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Staatsgrenzen von 1991. Tatsächlich ist die Annexion der Oblaste Donezk, Luhansk/Lugansk, Cherson und Saporischschja/Saporoschje durch Russland völkerrechtswidrig. Der russländische Schutzanspruch für diese Oblaste beruft sich auf den Wunsch der abtrünnigen Volksrepubliken Donezk und Lugansk. Diese sahen mit dem verfassungswidrigen Regimewechsel in Kiew am 22. Februar 2014, der anti-russischen Sprachpolitik und dem Krieg der ukrainischen Armee im Verbund mit irregulären rechtsradikalen Milizen die Grundlage für die Zugehörigkeit zum ukrainischen Staat nicht mehr gegeben.

Dass sich dieser Schutz, der zuerst zur staatlichen Anerkennung und schließlich zur Annexion führte, auf Gebiete erstreckt, die außerhalb der Reichweite der volksrepublikanischen Macht liegen, deute ich als Überschreitung des Schutzes. Nachträglich herbeigeführte Referenden unter Kriegsbedingungen können diese nicht legitimieren. Aus der Grenzüberschreitung bei der Annexion der volksrepublikanischen Territorien eine generelle Absicht der russländischen Armee abzuleiten, die gesamte Ukraine geschweige denn andere sowjetische Nachfolgestaaten zu erobern, entbehrt dennoch jeder Evidenz. Der Vorwurf fügt sich in die bereits von englischer Seite im Ersten Weltkrieg geprägte und seither seitens westlicher sowie von NS-Politikern beständig wiederholte Metapher von der „eisernen russischen Dampfwalze“ ein, die unerbittlich nach Westen strebe; diese russophobe Unterstellung prägt die westliche Haltung zum russländischen Staat heute wieder.

Der Grenzkonflikt im weiteren Sinn ist Teil der verflochtenen Geschichte, die Zugehörigkeit des „Grenzlandes“ (Kern des Begriffs Ukraine) zu definieren. Der historische Ursprung des Begriffs Ukraina liegt in den Überfällen tatarischer Reiterkrieger aus dem Süden und Osten. Im Rahmen der konkurrierenden polnisch-litauischen und russländischen Herrschaftsansprüche (16. bis 18. Jahrhundert) zeichneten sich unterschiedliche Regelungen der Zugehörigkeit ab.

Kosakentum als Kern ukrainischer Staatlichkeit?

Die vorübergehende Autonomie des Kosaken-Hetmanats mit dem Kerngebiet der Sitsch, das sich in der Region Saporoschje am Dnjepr befand, wird von der ukrainischen Nationalgeschichte heute als Kern ukrainischer Staatlichkeit angesehen. In eine nationalgeschichtliche Perspektive lassen sich die Bemühungen der freien Adeligen und Wehrbauern des russisch-polnischen Grenzgebiets (Kosaken) um Eigenständigkeit nicht einbauen, zu häufig wechselten über die Jahrhunderte ihre Oberherren, Allianzpartner und Spielräume. Aber auch untereinander herrschte Uneinigkeit über die Ausrichtung, sodass das Kosaken-Gebiet in eine rechtsufrige Einheit unter polnischer und eine linksufrige Einheit unter russländischer Patronanz zerfiel (mit dem Fluss Dnjepr als Orientierungslinie)

Der Vertrag von Perejaslaw (1654), mit dem sich die Kosaken-Führung in der Auseinandersetzung mit Polen der russländischen Oberhoheit unterstellte, kann jedoch ebenso wenig im gesamtrussländischen Sinn gedeutet werden. Er spiegelt vor allem das Bemühen der Kosaken um größere Autonomie wider, war allerdings nur von kurzer Gültigkeit. Der Vertragsschluss wurde vom Obersten Sowejt der UdSSR 300 Jahre später, 1954, zum Anlass genommen, der Ukrainischen Sowjetrepublik die Halbinsel Krim zu „schenken“, was nach der Trennung eine Reihe von rechtlichen Unklarheiten nach sich zog. Es überrascht nicht, dass der Vertrag von 1654 in der russländischen und der ukrainisch-nationalen Geschichtsschreibung sehr kontrovers ist.

Im Zuge der Zentralisierungsbemühungen des Zarenreichs im 18. und vor allem im 19. Jahrhundert wandelte sich der Kosakenbegriff ohnehin vom Selbstverwaltungsanspruch autonomer Grenzer zur Eliteeinheit der zaristischen Zentralmacht in ihrer West- und Südexpansion. Eine Kontinuität vom Hetmanat zu späteren Manifestationen ukrainischer Staatlichkeit kann daraus nicht abgeleitet werden.

Die Aufteilung Polen-Litauens unter dem Zarenreich, Habsburg und Preußen Ende des 18. Jahrhunderts brachte nicht nur neue Grenzen, sondern ordnete die Teilungsgebiete auch den Herrschaftsimperativen der drei Reiche unter: die multiethnische Vielvölkerphilosophie im Habsburgerreich bot für die Herausbildung ukrainischer (hier so genannter ruthenischer) Schriftsprache und Nationalbewusstseins günstigere Voraussetzungen als der allrussische Anspruch des Zarenreiches, die verschiedenen Ausprägungen des Ostslawischen als Teile einer Völkerfamilie zu begreifen. In konfessioneller Hinsicht förderte Wien die Unierte Kirche, die dem Papst in Rom unterstellt war, während orthodoxe Ukrainer in Südrussland dem Moskauer Patriarchat zugehörten.

Ukrainische Staatsgründung nach Zusammenbruch des Zarenreiches

Der historische Moment für eine ukrainische Staatsbildung erstand erst aus dem Zusammenbruch des Zarismus und Österreich-Ungarns, beginnend mit der Februar- und der Oktoberrevolution 1917, den Friedensschlüssen von Brest-Litowsk, gefolgt von der deutsch-österreichischen Besetzung sowie der polnischen und der Entente-Intervention in den Bürgerkrieg zwischen Roten und Weißen. In dieser Zeit formten sich auf ehemals zaristischem Gebiet die Ukrainische Volksrepublik, die Ukrainische Sowjetrepublik, das von Deutschland und Österreich-Ungarn inthronisierte Hetmanat, die Volksrepublik Donezk-Kriwoj Rog, die Machnowschtschina des Bauern-Anarchisten Nestor Machno in der Südost-Ukraine, sowie auf habsburgischem Gebiet die Westukrainische Volksrepublik, die sich der polnischen Eroberung durch die Vereinigung mit der Ukrainischen Volksrepublik zu entziehen versuchte.

Aus den widerstreitenden Projekten ging nachttps://www.youtube.com/watch?v=kYBz4FkXqpYh dem Sieg der Roten im Bürgerkrieg und dem Friedensschluss zwischen Polen und Sowjetrussland 1920 die Ukrainische Sowjetrepublik als Teil der zukünftigen Sowjetunion als Realisat ukrainischer Staatlichkeit hervor. Sie schloss allerdings nicht die Bukowina, die an Rumänien fiel, das vormals ungarische Karpatoruthenien, das an die ČSR fiel, noch das Gebiet des habsburgischen Kronlandes Galizien ein, das zu Polen kam.

Jede neue Staatlichkeit kämpft mit den Schatten der Vorgängerstaaten, deren institutionelles, wirtschaftliches und kulturelles Erbe unter den neuen Strukturen weiterlebt. Jede neue Grenzziehung schafft auf dem Gebiet der ethnisch-sprachlichen Zusammensetzung der Staatsbürger, der Minderheitenrechte in Bezug auf Sprache, Verwaltung, Kultur- und Kirchenpolitik neue Konflikte. Wenn die alten Prägungen und Konfliktlinien wieder aufpoppen, spricht man von Phantomgrenzen. Sie können in Konfliktfällen zu neuen inneren Fronten bis hin zu Trennungswünschen oder Bürgerkriegen führen. An diesem Punkt kommen Ordnungsversuche von außen dazu: Nachbarn, Großmächte, internationale Gremien unterschiedlicher Stoßrichtung und Legitimation. Sie können vermittelnd wirken oder ihre Interessen mit der Intervention für eine Seite verbinden.

Die ukrainische Unabhängigkeit war sowohl in den Jahren 1917 bis 1920, erneut im kurzen Moment, als der nationalsozialistische Russlandfeldzug 1941 Hoffnung auf Eigenständigkeit aufkommen ließ, als auch in den Jahren 1991 bis 2014 ein Spielball fremder Mächte. Dies traf auch auf die Staatlichkeit zu, die die Ukraine als Sowjetrepublik genoss. Als solche war sie nicht nur mit dem Unionszentrum Moskau konfrontiert, sondern auch mit antisowjetischen Interventionen westlicher Mächte für ukrainische Nationalisten, die sich mit der Unabhängigkeit 1991 verstärkten. In der Sowjetzeit wechselte das Unionszentrum mehrmals seine Einstellung zur Ukraine und dem Ukrainischen: einmal wurde die Nationsbildung und die Entwicklung der ukrainische Sprache unterstützt, dann wieder eine zentralistische, das Russische begünstigende Wende eingeleitet, die nationalistische Gefühle bestärkte.

Nach der Auffassung Halford Mackinders, die dieser in seinem viel zitierten Aufsatz „The Geographical Pivot of History“ im Londoner Geographical Journal vom April 1904 publizierte, stelle die Kontrolle des eurasischen „Herzlandes“ die Voraussetzung für die – damals britische – globale Hegemonie dar. Sie begleitet die angloamerikanischen Herrschaftskonzepte gegenüber Europa und Asien bis heute. Ihr jüngstes Revival erlebte sie mit Zbigniew Brzezińskis Buch „Die einzige Weltmacht. Amerikas Strategie der Vorherrschaft“ (1997) unter der Überschrift „Das eurasische Schachbrett“. Beide Strategen waren davon überzeugt, dass der russische Einfluss auf die Ukraine einzudämmen und eine Kooperationsachse zwischen Deutschland und Russland zu unterbinden sei.

Ende Februar 2014 verwirkte die ukrainische Post-Maidan-Regierung durch den Verfassungsbruch und die Vertreibung des gewählten Präsidenten das Vertrauen weiter Teile der Bürgerschaft in den mehrheitlich russischsprachigen Oblasten des Donbass sowie auf der Krim. Zum Regimewechsel wurden die neuen Machthaber maßgeblich von westlichen Politikern, Aktivisten und Medien ermuntert. Die russländische Seite verhehlte ihre Sympathie und Unterstützung für die Abtrünnigen nicht, verweigerte aber die von den Separatisten von Donezk und Lugansk gewünschte Anerkennung. Stattdessen bemühte sie sich bis knapp vor Ausbruch des militärischen Angriffs im Feburar 2022 um eine friedliche Konfliktlösung im staatlichen Rahmen der Ukraine (Minsk-Abkommen). Unabhängig davon, wie man die Rechtmäßigkeit der Loslösung der Volksrepubliken genau einschätzt, verfügt die ukrainische Staatsmacht seit damals de facto nicht mehr über die volle Kontrolle über Land und Bewohner.

Welche Begriffe und Konzepte eignen sich zur Analyse der externen Zugriffe auf die Region?

„Imperial“ trifft auf die sämtlich republikanisch verfassten Staaten nicht zu – mit der Einschränkung, wenn ein Staat oder Staatsmann bewusst an die imperiale Vergangenheit eines Vorgängerimperiums anknüpft. Bestimmte Aussagen Präsident Putins können als Reminiszenz auf vergangene Größe interpretiert werden, auch wenn er weder die Restauration der Sowjetunion noch der Monarchie anstrebt. Die im Westen üblich gewordene Charakterisierung russländischer Machtausübung als „imperial“ lenkt von den tatsächlichen Verhältnissen ab.

„Imperialistisch“ erfordert die Unterscheidung zwischen der ökonomischen und der politisch-militärischen Dominanz. Ökonomischer Imperialismus im klassischen Sinn liegt vor, wenn eine stärkere Ökonomie, getrieben von der Suche nach einer Verbesserung der Kapitalverwertung, auf die Ressourcen einer weniger entwickelten Ökonomie zugreift; Kolonisierung, Okkupation oder Annexion ist dafür nicht vonnöten. Es ist eine Expansion, die sich aus der Dynamik der Kapitalakkumulation speist.

Die Ukraine war dieser Dynamik seit ihrer Einbindung in die Weltwirtschaft als Agrar- und Rohstoffprovinz für die benachbarten Reiche im 19. Jahrhundert ausgesetzt. Diese Rolle erfüllte sie auch in der Sowjetunion, in der die Zentrum-Peripherie-Beziehungen jedoch nicht der Kapitaldynamik, sondern dem politischen Primat folgten. Weder im Zarenreich noch in der Sowjetzeit lag ein ökonomischer Entwicklungsunterschied zwischen den Zentren und der Ukraine vor. Der Zugriff auf Ressourcen und Arbeitskräfte erfolgte auf der Basis politischer Macht. Aufgrund der Investitionen in Bergbau und Verarbeitung, die im 19. Jahrhundert von britischen und französischen Investoren im zaristischen Bemühen um Industrialisierung begonnen wurden, kam dem Donbass die Rolle eines ökonomischen Zentralraums zu. Der ehemals galizische Osten, also die heutige Westukraine, blieb auch in der Sowjetunion weiterhin Agrarprovinz.

Mit der Unabhängigkeit 1991 forcierten die ukrainischen Regierungen die Umorientierung von der engen Verflechtung mit dem Sowjetraum in Richtung Westen. Dies war mit einer Entwertung der Schwerindustrien sowie der Maschinen- und Rüstungsindustrie in der Zentral- und Ostukraine verbunden. Für westliche Unternehmen war und ist die Ukraine aufgrund der verfügbaren Rohstoffe und der niedrigen Arbeitskräftekosten ein interessantes Investitionsfeld. Sie dient als Standort für Agrarkonzerne, als Billiglohnstandort für die globale Zulieferung von Komponenten und Dienstleistungen sowie als Quelle für ArbeitsmigrantInnen. Als spezifischer Wirtschaftszweig hat sich zudem die Vermietung der Frauenkörper etabliert, die als Leihmütter weltweite Kinderwünsche erfüllen.

EU-Assoziierung als Musterbeispiel für Wirtschaftsimperialismus

Das von der Europäischen Union im Herbst 2013 forcierte Assoziierungsabkommen sollte die Umorientierung von Ost nach West vertraglich festmachen. Es war, nach langer Abwägung, von Präsident Wiktor Janukowitsch aufgrund des damit verbundenen Abbruchs der für die Ukraine vorteilhaften Integration mit dem postsowjetischen Raum nicht unterzeichnet worden. Dies bot schließlich den Anlass für die Proteste am Maidan. Es handelt sich bei dieser EU-Initiative geradezu um ein Musterbeispiel von Wirtschaftsimperialismus, das die neue Maidan-Regierung dann schnell absegnete.

Ökonomischer Imperialismus lässt sich in der Praxis meist schwer von der politisch-militärischen Beherrschung trennen, allerdings besteht zwischen den beteiligten Mächten oft eine Arbeitsteilung, in der manche stärker die politisch-militärische Seite betreiben, während sich andere in deren Windschatten auf die wirtschaftliche Seite konzentrieren können. Das kommt in Begriffen wie „kollektiver Imperialismus“ oder „imperialistische Komplizenschaft“ zum Ausdruck.

Politisch-militärischer Imperialismus liegt dann vor, wenn die Einmischung primär aus geostrategischen Interessen erfolgt. Sie kann Eroberung, Errichtung eines Protektorats oder Annexion nach sich ziehen, oder den beherrschten Staat politisch kontrollieren und in das eigene Bündnissystem einordnen. Wir begegnen auf dem Gebiet der Ukraine beiden Varianten von Imperialismus. Galizien stellte als Agrarprovinz und militärische Pufferzone eine ökonomische und eine militärische Peripherie der Habsburgermonarchie dar; dasselbe gilt für das Deutsche ReiDer Ukraine-Konflikt im globalen Rahmench gegenüber den polnischen Teilungsgebieten.

Im Ersten und Zweiten Weltkrieg war der Zugriff auf die ukrainischen Ressourcen ein wesentliches Kriegsziel. Als zwischen den Großmächten umstrittene Region war die Ukraine als militärisches Auf- und Durchmarschgebiet von Kriegseinwirkungen besonders betroffen. Sie stellte für beide Seiten eine bewegliche Expansions- und Kampfzone dar. Dafür gibt es den Begriff Mark, Militärgrenze, Frontera, Frontier, Krajina – oder eben „Ukraina“. Wie im Englischen, Spanischen oder Deutschen ist die konkrete Bezeichnung einer solchen Grenzzone auch im Slawischen in die Alltagssprachen eingegangen. In der gegenwärtigen Auseinandersetzung tritt die Verbindungsfunktion, die umstrittene Grenzregionen immer auch als Brücken und Vermittler qualifizieren, gegenüber der wandernden Kampfzone in den Hintergrund. Die Ukraine liefert die Soldaten, die den Stellvertreterkrieg zwischen der NATO und Russland austragen.

Der Ukraine-Konflikt im globalen Rahmen

Der Konflikt zwischen der Ukraine und Russland erweitert sich zu einem geopolitischen Konflikt zwischen dem transatlantischen Westen und Russland, das aufgrund der abgeschnittenen Kooperation mit dem Westen verstärkt auf neue Partner im globalen Süden setzt. Wir beobachten auf beiden Seiten das Bemühen um neue Bündniskonstellationen, die durch die Sanktionen gegen Russland – und die Anstrengungen ihrer Umgehung – eine globale Neuordnung nach sich ziehen. Für Schwellen- und Entwicklungsländer bietet dies eine Gelegenheit, die seit den 1970er Jahren geforderte neue internationale Wirtschaftsordnung voranzutreiben. Präsident Putin unterstützt die Kritik am westlichen Imperialismus und interpretiert Russland aufgrund der westlichen Rüstungshilfe für die Ukraine als dessen Opfer. Dies bezieht sich jedoch nur auf die militärische Seite.

Dabei ist Russland seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion auch in seinen wirtschaftlichen Beziehungen zum Westen den imperialistischen Interessen der multinationalen Konzerne ausgesetzt. Die starke Orientierung auf Rohstoffexporte und die geringe Konkurrenzfähigkeit von Industrie und Technologie kennzeichnen seine Position im Weltsystem. Zudem hat der Zusammenbruch der Sowjetunion die Position Russlands als Wirtschaftsstandort enorm geschwächt.

Präsident Putins Ambitionen, die – im verlorenen Jahrzehnt unter Jelzin enorm gewachsene – Abhängigkeit zugunsten einer breiteren wirtschaftlichen Basis im Land zu überwinden, kamen aufgrund der Eigeninteressen der Rohstoffindustrien und ihrer Oligarchen nur langsam voran. Westliche Sanktionen und die Nachfrage der Rüstungsindustrie begünstigen zwar die inländische Produktion sowie die Diversifizierung von Investoren und Zulieferern, unterbrechen aber auch wesentliche Lieferketten. Der Krieg leitet die Potenziale zur Stärkung der wirtschaftlichen Verarbeitungskapazitäten im Land zudem stark in Vernichtungs- statt in Aufbaukraft.

Das westliche Verhalten in der Ukraine entspricht allen Kriterien von ökonomischem und politischem Imperialismus. Russland kann diesem aufgrund seiner eigenen wirtschaftlichen Schwäche lediglich geopolitisch-militärisch begegnen. Auch dieses Ungleichgewicht erschwert eine Friedenslösung.

Grenzen des Wohlstands, der Konfession und der Sprachen

Um den Krieg in und um die Ukraine in seiner inneren Dynamik zu verstehen, reicht der Rekurs auf imperialistische Durchdringung, Geopolitik und militärische Logik nicht aus. Ökonomische, soziale und kulturelle Grenzen existieren auch auf kleinräumiger Ebene und verbinden sich mit den größeren, überregionalen Interessen und Einflussfaktoren. Als Grenzen im weiteren Sinn werden hier die Wohlstandsgrenze sowie die Sprach- und Konfessionsgrenze als zentrale Kulturgrenze herangezogen.

Die Wohlstandsgrenze wurde bereits im Zusammenhang mit ökonomischem Imperialismus angesprochen, denn die Unterschiede der Einkommen und Kosten bilden die Voraussetzung, Profite durch Kapitalexport, also durch Investitionen in kostengünstigere Standorte, Auslagerung und Einbeziehung in globale Güterketten zu erzielen. Wohlstandsgrenzen auf regionaler und sozialer Ebene existieren auch innerhalb von Staaten, ja es sind gerade diese Unterschiede, die moderne Staatsbildung überhaupt erst möglich machen. Sie leben nach der Herausbildung moderner Staatlichkeit als regionale und soziale Disparitäten weiter und spiegeln sich in der ungleichen Verteilung von Einkommen, Vermögen, Lebens- und Aufstiegschancen.

Als solche interessieren sie uns im vorliegenden Kontext nur dann, wenn bestimmte soziale Gruppen, und mehr noch wenn sich diese regional konzentrieren, durch Vernachlässigung – oder gar durch gesetzliche Aufkündigung, wie im Fall der Russen diskriminierenden Sprachpolitik in der Ukraine – ihrer wirtschaftlichen und kulturellen Rechte die Zugehörigkeit zum Staat in Frage stellen.

Im Gegensatz zur regionalen Ungleichheit und zum Klassencharakter einer Gesellschaft ging moderne Staatsbildung in kultureller Hinsicht mit sprachlicher, konfessioneller, also kultureller Homogenisierung einher. Diese ergab sich aus freiwilliger Anpassung aufgrund von Anreizen und besserer Aufstiegschancen, oder sie wurde, wie dies etwas im Musterland der modernen Nationalstaatlichkeit, in Frankreich, der Fall war, durch Assimilationsdruck auf ethnische oder konfessionelle Minderheiten bewerkstelligt. Bestehende Vielfalt wurde in den Grenzen der sich herausbildenden Nationalstaaten kanalisiert.

In den Reichen mit überseeischem Kolonialbesitz konnte die Homogenisierung im Mutterland voranschreiten, während in den Kolonien die ethnische Vielfalt der Untertanen aufrecht blieb – freilich ohne deren rechtliche Angleichung. Anders in den Reichen der Habsburgermonarchie, Russlands oder des Osmanischen Reichs mit ihrer multiethnischen und multikonfessionellen Bevölkerung. Mit ihrem Zerfall strebten die Nationalitäten unabhängige Nationalstaaten an, die sich in ihrer Homogenisierungspolitik stark am französischen Vorbild orientierten. Sie fühlten sich nach dem Ersten Weltkrieg auch vom Konzept des Selbstbestimmungsrechts der Völker des US-Präsidenten Wilson bestärkt.

Die in Friedensverträgen und Grenzziehungen festgelegten Grenzen befriedigten jedoch weder die Vorstellungen der Mehrheits- noch der Minderheitsnationalitäten und blieben als Konfliktpotenzial bis heute präsent. Auch die ukrainischsprachigen Regionen der Habsburgermonarchie erklärten im November 1918 ihre Unabhängigkeit als Westukrainische Volksrepublik, und die Südslawen bildeten den Staat der Slowenen, Kroaten und Serben. Beide Nachfolgestaaten gingen schließlich in größeren Staatsprojekten auf: die Westukrainische Volksrepublik in der Ukrainischen Volksrepublik (bis 1920), das österreichische Südslawien im Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen.

Durchmischung durch inner-sowjetische Migration

Sowjetrussland verband, geleitet vom Leninschen Prinzip der nationalen Selbstbestimmung, den Anspruch nationaler Identität mit der Transformation zum sozialistischen Vielvölkerstaat. Die ethno-kulturelle Gemengelage stand der Nationsbildung bzw. dem Minderheitenstatus der Völker nicht entgegen, bei – phasenweise mehr oder weniger stark eingeforderter – Führungsrolle des Russischen als Lingua Franca und des Atheismus als sozialistischer Staatsreligion. Bis zur Auflösung der Sowjetunion gab es keinen Versuch, ethno-kulturelle mit politischen Grenzen in Übereinstimmung zu bringen, im Gegenteil, die Arbeits- und Bildungsmigration begünstigten die Durchmischung. DiNach 1991 zunehmender Druck durch Ukrainisierunges förderte die Herausbildung von ethnisch-sprachlichen Mehrfachidentitäten bzw. regionalen Mischformen in der Alltagssprache, etwa einem Amalgam zwischen Russisch und Ukrainisch, das auch als Surschyk bezeichnet wird.

Die Staatsgründung der Ukraine im August 1991 brach mit diesem Prinzip. In der Praxis