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EU dreht völlig frei: Sex nur noch mit Notar-Vertrag

Sex nur noch mit Notar-Vertrag: EU dreht völlig frei
Jeder Sex, der ohne ausdrückliche vertragliche Zustimmung stattfindet, soll zukünftig als Vergewaltigung gelten.

Ein einflussreicher Frauenverbund möchte die „Ja heißt Ja“-Regelung auf EU-Ebene durchsetzen. Jeder Sex, der ohne ausdrückliche vertragliche Zustimmung stattfindet, soll damit als Vergewaltigung gelten können. Ein entsprechender Entwurf der Europäischen Kommission liegt bereits vor.

von Larissa Fußer

Jede junge Frau in einer Großstadt hat wohl schon einmal erlebt, dass ihr ein Mann gefolgt ist. Vielleicht wurde sie auch unangenehm lange nachts in der U-Bahn angestarrt oder ein fremder Mann drückte sich mit seinem Geschlechtsteil in der Supermarktschlange so lange gegen sie, dass es kein Zufall mehr sein konnte. Ich selbst bin als Teenager schon einige Male nachts auf dem Weg nach Hause ängstlich in Bars gehuscht, um einem Mann zu entkommen, der auffällig lange hinter mir gelaufen war. 

Einmal schlüpfte sogar ein Mann hinter mir durch meine gerade zufallende Haustür, ohne dass ich ihn vorher bemerkt hatte – zum Glück war er harmlos. Seitdem drücke ich jeden Abend schnell die Tür hinter mir zu, wenn ich durch die Haustür getreten bin. Mit 16 Jahren griff mir zum ersten Mal ein junger Schwarzer in der Nähe des Görlitzer Parks zwischen die Beine – ich hatte danach über Stunden panische Angst. Freundinnen von mir ist schon Schlimmeres passiert. 

Frauen kennen die Angst davor, vergewaltigt zu werden. Für manche ist es eine der schlimmsten Vorstellungen überhaupt. „Ich würde lieber sterben, als nach einer Vergewaltigung weiterzuleben“, sagte einmal eine Schulfreundin zu mir. Vermutlich hat sie es nicht so gemeint, doch dieser Satz verdeutlichte damals, wie viel Angst sie davor hatte, von einem Mann überwältigt zu werden. Manche Mädchen, die ich kannte, versuchten diese Angst zu lindern, indem sie Selbstverteidigungskurse besuchten und Pfefferspray in ihre Handtasche packten. Eine Zeit lang wurden in den Sozialen Medien immer wieder Anzeigen von Taschenalarmanlagen und Anti-Vergewaltigungshosen angezeigt, es war wohl die Zeit nach der Kölner Silvesternacht. 

Ein offener Brief an Marco Buschmann

Nicht nur deshalb fragte ich mich manchmal, was ich eigentlich tun würde, wenn es mir wirklich einmal passieren würde. Ich hatte die unbehagliche Gewissheit, dass ich im Zweifel vermutlich kaum stark genug sein würde, um mich körperlich gegen einen solchen Übergriff zu wehren. Also wurde ich vorsichtiger – sobald ich mit 18 Jahren mein eigenes Auto hatte, habe ich nachts nie mehr einen Fuß in die öffentlichen Verkehrsmittel gesetzt. 

Die seit 2015 immer weiter zunehmenden Meldungen von Vergewaltigungen junger Mädchen und Frauen durch einzelne oder Gruppen von Männern und die häufig erschreckend harmlosen Strafen machten die Lage nicht besser. Noch heute macht es mich fassungslos und wütend, wenn ich lese, dass acht von neun Männern, die eine 15-Jährige in einem Hamburger Stadtpark nachweislich vergewaltigten, mit einer Bewährungsstrafe davonkamen. Die durch die Polizeistatistik bestätigte Zunahme von Sexualstraftaten und Vergewaltigungen bestätigen den subjektiven Eindruck, dass es immer gefährlicher auf den deutschen Straßen wird.

Es kommt vor diesem Hintergrund nicht überraschend, dass sich nun ein Zusammenschluss an prominenten Frauen dafür einsetzt, das Sexualstrafrecht auf EU-Ebene zu verschärfen. Mehr als hundert Frauen, darunter beispielsweise auch die Klimaaktivistin Luisa Neubauer, die ehemalige Verteidigungs- sowie Justizministerin Christine Lambrecht (SPD), die Bremer CDU-Politikerin Wiebke Winter sowie die EU-Abgeordnete Hannah Neumann (Grüne), haben am Dienstag einen offenen Brief an Justizminister Marco Buschmann auf der Webseite des Centre for Feminist Foreign Policy (CFFP) veröffentlicht. Beim CFFP handelt es sich um eine gemeinnützige Forschungs- und Beratungsorganisation zu „Feministischer Außenpolitik“ mit Sitz in Berlin. 

Sex nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung

In dem Brief rufen die Frauen jedoch mitnichten dazu auf, beispielsweise den öffentlichen Raum durch mehr Polizeipräsenz sicherer zu machen. Sie bemängeln auch nicht die seit Jahren von Angela Merkel und ihren Ampel-Nachfolgern praktizierte Migrationspolitik, die zur Folge hat, dass sehr viele junge Männer aus Ländern zu uns kommen, in denen Vergewaltigungen nicht als Unrecht gelten – oder gar der Frau angelastet werden.

In Ländern, in denen die Scharia als Rechtssystem gilt, müssen Frauen beispielsweise entweder vier männliche Zeugen oder ein Geständnis des Täters vorbringen, um eine Vergewaltigung zu beweisen. Klagt sie einen Mann der Vergewaltigung an, ohne diese Beweise vorbringen zu können, droht ihr eine Gegenklage wegen Verleumdung und eine Strafe von 80 Peitschenhieben. 

Neubauer und Co. problematisieren nicht, dass es schlichtweg utopisch ist, Millionen von Männern aus frauenfeindlichen Herkunftsländern einfach so über Nacht – quasi mit Kleinem-Finger-Schwur – dazu zu bewegen, Frauen zu respektieren und nicht als minderwertige Geschöpfe zu betrachten, über die sie verfügen können, wie sie wollen. Stattdessen prangern sie die seit Jahren zunehmenden Sexualstraftaten und Vergewaltigungen als generell „männliche Gewalt“ gegen Frauen an – und stellen damit gleich das ganze männliche Geschlecht unter Generalverdacht. 

Konkret wollen die Frauen die „Ja heißt Ja“-Regelung auf EU-Ebene durchsetzen. Das bedeutet, dass jeder sexuelle Akt ohne ausdrückliche Zustimmung der Beteiligten als Vergewaltigung und damit als Straftat gewertet werden soll. Die EU-Kommission hatte einen Entwurffür eine derartige Richtlinie bereits 2022 vorgelegt. Darin heißt es unter anderem:

„Die fehlende Zustimmung sollte ein zentrales Tatbestandsmerkmal bei der Festlegung des Straftatbestands der Vergewaltigung sein, da häufig keine körperliche Gewalt oder Gewaltanwendung im Spiel ist. Die anfängliche Zustimmung sollte im Einklang mit der sexuellen Autonomie des Opfers jederzeit während der Handlung widerrufen werden können und nicht automatisch die Zustimmung zu künftigen Handlungen bedeuten. Eine sexuelle Penetration ohne Zustimmung sollte auch dann als Vergewaltigung gelten, wenn sie gegen einen Ehepartner oder einen Intimpartner begangen wird.“

Ähnliche Regelungen in Spanien und Schweden

Mehrere Mitgliedsstaaten blockieren diese Regelung allerdings bisher, darunter auch Deutschland. Als Begründung führt die Bundesregierung an, dass man große Zweifel habe, ob es überhaupt auf EU-Ebene zulässig wäre, einheitliche Strafrechtsregelungen zu verfassen – immerhin fällt das Strafrecht in die Kernkompetenz der Mitgliedsstaaten. Diese Einschätzung teilt auch Frankreich sowie der juristische Dienst des Europäischen Rates.

Die Unterzeichnerinnen des offenen Briefes an Buschmann wollen das jedoch nicht hinnehmen. Sie verweisen auf ein Gutachten des Deutschen Juristinnenbundes, in dem eine Vereinheitlichung des Vergewaltigungsstrafbestandes als „möglich und nötig“ bewertet wird. Neubauer und Co appellieren: „Sehr geehrter Herr Buschmann, sehr geehrte Bundesregierung: Bitte beenden Sie sofort Ihre Blockade-Haltung und stehen Sie nicht dem Schutz von Millionen von Frauen vor Gewalt in der EU im Wege.“

In Spanien und Schweden gelten ähnliche Regelungen bereits seit ein paar Jahren. In Schweden wurde das sogenannte Einwilligungsgesetz 2018 eingeführt. Der damalige Premier Stefan Löfven erklärte die neue Regelung öffentlich wie folgt: „Du musst dich bei der Person, mit der du Sex haben willst, erkundigen, ob sie Sex haben will.“ Wenn man sich unsicher sei, ob die andere Person einverstanden ist, müsse man es lassen. In Schweden gibt es seitdem auch die Straftatbestände fahrlässige Vergewaltigung und fahrlässige sexuelle Nötigung. 

Ein Täter kann dadurch auch wegen Körperverletzung oder Vergewaltigung verurteilt werden, wenn er aufgrund der Umstände aus der Sicht des Gerichts hätte erkennen müssen, dass die andere Person nicht einverstanden war. Im Juli 2019 wurde zum ersten Mal ein Mann wegen fahrlässiger Vergewaltigung zu über zwei Jahren Haft verurteilt. In Spanien ist die Regelung ähnlich, hier kann die Zustimmung jedoch nicht nur verbal, sondern auch durch aktive Beteiligung ausgedrückt werden. 

Das Ende der Intimität

Es ist ein Wahnsinn: Anstatt sich ernsthaft dafür einzusetzen, dass beispielsweise ausländische Sexualstraftäter konsequent abgeschoben werden oder das Strafrecht – wenn möglich – dahingehend verändert wird, dass härtere Strafen für Vergewaltigungen möglich sind, will sich dieses Feministen-Kollektiv gemeinsam mit der EU-Kommission pauschal in das Intimleben aller Menschen einmischen. Denn nichts anderes würde es bedeuten, wenn plötzlich jeder, der gerade kurz davor ist, Sex zu haben, kurz überlegen oder gar erfragen müsste, ob sein Gegenüber denn wirklich auch mit einem schlafen will.

„Darf ich dich küssen?“ ist eine Frage geworden, die Männer in amerikanischen Filmen zunehmend der Frau stellen, bevor sie ihr näher kommen. Schon dabei würde ich mir persönlich ja denken: Nun, bevor du gefragt hast, vielleicht, jetzt ganz sicher nicht mehr. „Willst du mit mir schlafen?“ ist dann wohl die nächste Frage, die jeder aufgeklärte Mann aus der Sicht der Feministen stellen sollte, bevor er ihr die Hand in den BH steckt. Aber was ist denn Intimität ohne wortloses Gespür für den anderen? Ohne das Durchbrechen und Abbauen von Mauern? Was tötet denn mehr die Spannung zwischen zwei Menschen als inmitten eines oft völlig chaotischen Wirbelns der Gefühle plötzlich stumpf nach der formalen und ausdrücklichen Zustimmung des anderen zu fragen?

So dringend es notwendig ist, dass endlich politische Maßnahmen gegen die Zunahme von Sexualstraftaten getroffen werden. Eine pauschale Einmischung in das alltägliche Sexleben aller Menschen kann nicht der richtige Weg sein. Gerade die – wie man so schön sagt – Schneeflöckchen-Generation ist schon jetzt unglaublich vorsichtig beim Daten geworden. Zu groß ist die Angst, als toxisch männlich zu gelten. Wenn diese Bewegung fortgesetzt wird, kann man sich vorstellen, dass einige Leute einfach zur Sicherheit erst einmal gar keinen Sex mehr haben werden. Allerdings: Damit ist die Frau dann womöglich auch nicht einverstanden.

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