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EuGH bestätigt: CIA-Foltergefängnisse in Osteuropa

EuGH bestätigt: CIA-Foltergefängnisse in Osteuropa
Vilnius: CIA-Foltergefängnis "Projekt Nummer Zwei"

Wieder wird eine angebliche Verschwörungstheorie zur Wahrheit. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Urteil die Existenz von CIA-Foltergefängnissen in Litauen bestätigt.

von Peter Haisenko

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Litauen verurteilt, einem Häftling 100.000 Euro Entschädigung zu bezahlen, weil er in Litauen von der CIA gefoltert worden ist. Der ÖRR-Rundfunk ist verpflichtet, wichtige Meldungen dem Publikum zur Kenntnis zu bringen. Dem wird auch Rechnung getragen, aber Meldungen, die nicht ins Narrativ des Wertewestens passen, werden so versteckt untergebracht, dass sie kaum jemand sieht. Die interessantesten Meldungen finden sich deswegen zumeist nur im Videotext und da sehen nur wenige hinein. Ich zitiere aus dem Videotext des ZDF vom 16.01.2024:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Litauen wegen der Folter eines Terrorverdächtigen in einem CIA-Geheimgefängnis verurteilt. Litauen wurde zur Zahlung von 100.000 Euro an den saudiarabischen Häftling Mustafa al-Hawsawi verpflichtet. Von 2005 bis 2006 wurde al-Hawsawi in einem Gefängnis festgehalten, welche der US-Geheimdienst in Litauen eingerichtet hatte. „Er bekam regelmäßig die Augen verbunden, kam in Isolationshaft, trug Eisenketten und wurde Licht und Lärm ausgesetzt“, hieß es weiter.“

Wahrheit, die niemanden mehr interessiert

Zunächst ist anzumerken, dass es beinahe zwanzig Jahre gedauert hat, bis einem Gefolterten eine unzureichende Entschädigung zuerkannt wird. Nach einem Zwangsaufenthalt in einem Foltergefängnis, das es nach den hehren Ansprüchen des Wertewestens nicht geben dürfte. Über zwei Jahrzehnte wurde verleugnet, dass es die gibt. Und so ist offensichtlich, dass es mehr davon gab, was aber immer als Verschwörungstheorie abgetan wurde. Wo bleibt da jetzt die große Aufregung im besten aller Deutschlands? So, wie es auch keine gibt, bezüglich der unleugbaren Existenz des Folterlager