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Zürich: Busfahrer unterbricht Fahrt und betet nach Mekka

Zürich: Busfahrer unterbricht Fahrt und betet nach Mekka
Stell dir mal vor, du musst dringend zur Arbeit. Der Bus kommt, du steigst ein, der Fahrer aus. Dann kniet er vorn auf seinem Gebetsteppich und betet noch fertig.

In Stäfa bei Zürich hat ein Busfahrer während seiner Arbeitszeit auf einem Gebetsteppich vor seinem Bus gebetet. Die Schweizer Verkehrsbetriebe haben das Verhalten scharf kritisiert und klargestellt, dass religiöse Rituale im laufenden Fahrbetrieb nicht gestattet sind.

von Manfred Ulex

Am Mittwoch, 8. Juli 2026, gegen 8:30 Uhr ereignete sich an der Haltestelle Frohberg in Stäfa ein ungewöhnlicher Vorfall. Ein Chauffeur der Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland (VZO) stieg aus seinem Bus, breitete einen Gebetsteppich aus und verrichtete sein Gebet in Richtung Mekka. Der Vorfall wurde von der Weltwoche dokumentiert.

Der betroffene Fahrer ist bei der VZO angestellt. Das Unternehmen befindet sich vollständig in öffentlicher Hand – die Aktien gehören ausschließlich Gemeinden und Kantonen. Die VZO betreibt im Auftrag des Zürcher Verkehrsverbundes ZVV den regionalen Busverkehr.

Auf Anfrage äußerten sich die regionalen Verkehrsbetriebe in der Region Zürichsee eindeutig dazu. Das in der Schweiz geltende Grundrecht auf Glaubens- und Religionsfreiheit werde respektiert. Die Ausübung religiöser Praktiken während der Arbeitszeit entspreche jedoch nicht den Vorstellungen und internen Vorgaben des Unternehmens.

Die Verkehrsbetriebe machten konkret deutlich, dass es nicht normal sei, wenn Busfahrer vor dem Bus einen Gebetsteppich ausbreiten und beten.

Auch der ZVV bestätigte diese Haltung. Religiöse Handlungen während des planmäßigen Fahrzeugeinsatzes stünden nicht im Einklang mit den Richtlinien des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Die VZO habe den Sachverhalt geprüft und mitgeteilt, dass das gezeigte Verhalten nicht den internen Regeln entspreche.

Zu möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen äußerte sich der Zürcher Verkehrsverbund nicht. Da die Busfahrer bei den einzelnen Verkehrsunternehmen und nicht beim Zürcher Verkehrsverbund selbst angestellt sind, lägen personalrechtliche Entscheidungen ausschließlich bei den