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Dein Kollege – Ein Rassist? Leitfaden zum Denunzieren beim Öffentlich Rechtlichen SWR

Dein Kollege – Ein Rassist? Leitfaden zum Denunzieren beim Öffentlich Rechtlichen SWR
SWR-Funkhaus in Stuttgart:

Vor zwei Tagen wurden Internet Bildschirmfotos eines Artikels aus dem Intranet der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt SWR geleakt. Zu sehen ist darauf ein Beitrag mit dem Titel „Dein Kollege – ein Rassist? Zum Umgang mit Fremdenfeindlichkeit am Arbeitsplatz“. Ein Leitfaden zum Denunzieren von kritischen Arbeitskollegen. Die Echtheit des Dokuments wurde inzwischen vom SWR bestätigt. Ein Skandal!

Anleitung zum Loswerden von kritischem Personal

Es handelt sich um eine präzise Anleitung, die Meinungsfreiheit innerhalb des SWR beim Thema Einwanderungskritik massiv einzuschränken. Konkret geht es darum, wie man Meinungsäußerungen von Kollegen, die die illegale Masseneinwanderung eher als Bereicherung der Kriminalstatistik sehen, effektiv unterdrücken und die betreffenden Personen loswerden kann.

Verfasst wurde der Artikel von Anna Koktsidou, Integrationsbeauftragte beim SWR, dem Behindertenvertreter Peter Beck sowie Stefan Tiyavorabun, Journalist beim SWR, der nebenbei auch in der ultralinken Gewerkschaft ver.di tätig ist.

Dein Kollege – Ein Rassist? Leitfaden zum Denunzieren beim Öffentlich Rechtlichen SWR
SWR: Handlungsempfehlung gegen Fremdenfeindlichkeit (Screenshot)

Wie aus der Einleitung des Intranet-Beitrags hervorgeht, ist beim SWR eine „Diskussionen über den Umgang mit Flüchtlingen“ noch erlaubt. „Pauschale Verunglimpfungen oder Verdächtigungen“ sind hingegen verboten, weil sie gegen die Menschenwürde verstoßen. Damit diese Meinungen erst gar nicht geäußert werden, „braucht es aufmerksame Beobachter“, sprich ein System der Bespitzelung und Denunziation, das an Organe totalitärer Systeme wie die Stasi erinnert.

Sicherheitsbedenken bei U-Bahn-Fahrt? Fremdenfeindlich!

Der „aufmerksame Beobachter“ sollte bereits hellhörig werden, wenn ein Kollege Sicherheitsbedenken bei einer U-Bahn-Fahrt seiner Frau anmeldet. Eine solche „scheinbar harmlose“ Äußerung reicht bereits, um sich als Rassist verdächtig zu machen. Denn nach einer solchen Meldung gleitet die Diskussion „in eine bestimmte Richtung ab“. Es kommt nämlich vor, dass der mutmaßliche Fremdenfeind dann auf „Einzeltaten“ verweist. Diese können zwar auch wahr sein, räumt die Stasi 2.0 ein, meist sind diese „Einzeltaten“ aber „geschickt erfunden“ oder „verzerrt“.

Einzelfälle sind „erfahrungsgemäß“ fremdenfeindliche Propaganda

Wenn der Rassist es also tatsächlich wagt, von solchen „Einzeltaten“ zu berichten, sollte man zunächst nachhaken, etwa wenn es um „Übergriffe auf blonde Frauen“ geht. Solche Vorfälle sind für die SWR-Stasi offensichtlich etwas komplett Abwegiges. Es stelle sich dann „erfahrungsgemäß“ meist heraus, dass der Fremdenfeind die „Einzeltaten“ nicht persönlich erlebt habe und auch niemand in seinem Bekanntenkreis. In diesem Fall bleibt dann nur eine Möglichkeit offen: Es handelt sich um „fremdenfeindliche Propaganda“! Dass es zwischen persönlichem Erlebnis und Propaganda eventuell noch weitere Kategorien geben könnte (etwa Zeitungsberichte, die sich auf Polizeiangaben berufen) hat die SWR-Gedankenpolizei entweder (bewusst?) übersehen, oder dies fällt bei ihr ebenfalls in die Kategorie „Fremdenfeindliche Propaganda“.

Dein Kollege – Ein Rassist? Leitfaden zum Denunzieren beim Öffentlich Rechtlichen SWR
SWR: Handlungsempfehlung gegen Fremdenfeindlichkeit (Screenshot)

Auf das Wort „erfahrungsgemäß“ wird nicht näher eingegangen. Dabei wäre es durchaus interessant zu wissen, um wessen Erfahrung es hier geht. Wenn es sich hierbei nämlich nur um die Erfahrung einer einzelnen Person handelt, die noch dazu gewisse ideologischen Scheuklappen aufweist, wäre es eine grobe Pauschalisierung, diese individuelle Erfahrung zu verallgemeinern.

Beim Thema Pauschalisierung fällt übrigens auf, dass Pauschalisierungen, die den illegalen Einwandern nützen, ausdrücklich erwünscht scheinen. In dem Intranet-Beitrag selbst werden nämlich alle Einwanderer pauschal als „Flüchtlinge“ bezeichnet, obwohl nur eine Minderheit als Flüchtling anerkannt wird.

„Gelbe Karte“ für unerwünschte Meinungen

„Einzelne Straftaten“ gehören geahndet, dafür tritt auch die SWR-Stasi ein, und zwar „unabhängig von der Herkunft“. Wenn der angeblich rassistische Kollege die „einzelnen Straftaten“ allerdings nicht ganz so unabhängig von der Herkunft sieht, verstößt er damit schon gegen die Menschenwürde, weil er dann nämlich ein „Kollektiv in Sippenhaft nimmt“. Seine Äußerungen sind dann nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt. In diesem Fall braucht man also gar nicht mehr zu diskutieren, sondern muss dem Kollegen einfach „verbal die Gelbe Karte zeigen“. Mit anderen Worten, man sollte ihm zu verstehen geben: „Halt den Mund, oder du bekommst Probleme!“.

Die Wahrheit auszusprechen ist fremdenfeindlich

Die Gedankenpolizei wird aber noch konkreter, was man genau nicht sagen darf, nämlich, dass „Asylbewerber gefährlich und kriminell“ seien. Damit ist offenbar auch die wesentlich differenziertere Aussage gemeint, dass Asylanten einen stark erhöhten Anteil an Kriminellen haben, denn die offizielle Doktrin der SWR-Stasi, die unter der Rubrik „Fakten statt Vorurteile“ verkündet wird, lautet: Es gibt „trotz der Vorfälle in Köln“ keine Hinweise darauf, dass Flüchtlinge oder Zuwanderer häufiger straffällig werden als die „Durchschnittsbevölkerung“.

Da diese Behauptung direkt von der SWR-Gedankenpolizei kommt, muss sie natürlich auch nicht mit Quellen belegt werden. Gegenteilige Behauptungen, die hingegen sehr wohl mit Quellen – offiziellen Polizeiquellen aus Deutschland und Österreich – belegt sind, braucht man da gar nicht zu beachten, da sie ja ohnehin gegen die Menschenwürde verstoßen.

Dein Kollege – Ein Rassist? Leitfaden zum Denunzieren beim Öffentlich Rechtlichen SWR
SWR: Handlungsempfehlung gegen Fremdenfeindlichkeit (Screenshot)

Für weitere „gute Argumente“ wird unter anderem auf die Kollegen von der Amadeu-Antonio-Stiftung verwiesen. Das ist auch naheliegend, wird diese Stiftung doch von Anetta Kahane geleitet, die schon beim historischen Vorbild, nämlich der echten Stasi, aktiv war.

Rote Karte bei „Wiederholungstätern“

Was passiert nun aber, wenn sich der mutmaßliche Fremdenfeind renitent zeigt, wenn er also trotz Gelber Karte wiederholt seine Meinung sagt, beziehungsweise wie es im SWR-Stasi-Sprech korrekt heißt, „unaufgefordert derartige fremdenfeindliche Propaganda am Arbeitsplatz“ verbreitet? Er wird zwar noch nicht gleich von der Volkspolizei abgeholt, bekommt allerdings die „Rote Karte“, das heißt, es droht die Kündigung. Mit „solcher Hetze“ würde nämlich der Betriebsfrieden nachhaltig gestört, insbesondere mit den Kollegen nichtdeutscher Herkunft. Dass der angebliche Rassist zwischen illegalen Einwanderern und Ausländern, die legal in Deutschland leben und arbeiten, vermutlich differenzieren kann, wird hier nicht in Betracht gezogen.

Auch private Aktivitäten im Internet müssen gemeldet werden

Die wachsame SWR-Gedankenpolizei soll übrigens nicht nur die Äußerungen am Arbeitsplatz überwachen. Sollte es der Kollege nämlich wagen, privat im Internet „fremdenfeindliche Kommentare“ abzugeben, wird dadurch ebenfalls der Betriebsfrieden gestört – klingt logisch. Der gut konditionierte politisch korrekte Spitzel weiß dann sofort, was er dann zu tun hat: Rote Karte und Meldung bei der Personalabteilung!

Checkliste für den fleißigen Denunzianten

Das durchaus ernst gemeinte Schlusswort des Bespitzelungs-Leitfadens lautet: Es braucht einen „offenen Umgang“ und „ein gewisses Maß an Courage“, damit sich Fremdenfeindlichkeit am Arbeitsplatz „gar nicht erst einschleicht“. Sehr richtig! Die Unterdrückung anderer Meinungen ist der beste offene Umgang! Courage ist dabei auch unbedingt nötig. Was gibt es heutzutage Mutigeres, als sich gegen „Fremdenfeindlichkeit“ einzusetzen? Nicht auszudenken, welche Gefahren man dabei auf sich nimmt – Man könnte gar mit Meinungen und Fakten konfrontiert werden, die so nicht in der Zeitung stehen!

Dein Kollege – Ein Rassist? Leitfaden zum Denunzieren beim Öffentlich Rechtlichen SWR
SWR: Handlungsempfehlung gegen Fremdenfeindlichkeit (Screenshot)

Zur Sicherheit hat die SWR-Gedankenpolizei abschließend auch gleich eine Checkliste zusammengestellt, damit der fleißige Spitzel auf einen Blick sieht, was er bei den entsprechenden Gedankenvergehen zu tun hat. Interessant ist dabei, dass Meinungsdelikte im Internet schwerer wiegen als am Arbeitsplatz. Bei diesen soll man nämlich immer die Personalabteilung informieren – und selbstverständlich ein Bildschirmfoto machen.

Finden die „falschen Verdächtigungen“ bzw. „pauschalen Beschuldigungen“ hingegen nur am Arbeitsplatz statt, reicht ein „Nachfragen und zur Rede stellen“. Handelt es sich aber um „fremdenfeindlicher Propaganda“ – wobei der genaue Unterschied zu den vorher genannten Delikten unklar bleibt – muss immer die Personalabteilung informiert werden, egal ob im Netz oder am Arbeitsplatz.

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