Meinung

Mutter, Geliebte, Terroristin? – Die Rückkehr der IS-Frauen

Mutter, Geliebte, Terroristin? – Die Rückkehr der IS-Frauen
Immer wieder gibt es Diskussionen über die Rückholung sogenannter IS-Frauen.

Es gibt gerichtliche Entscheidungen, deren Bedeutung weit über den Einzelfall hinausreicht und die eine gesamtgesellschaftliche Wirkung entfalten. Die Rückholung von IS-Frauen und ihren Kindern aus Gefangenenlagern im Nahen Osten ist eine davon.

von Robert Willacker

Der jüngste Fall: Maria G. aus Salzburg und Evelyne T. aus Wien, die sich 2014 beziehungsweise 2016 dem sogenannten Islamischen Staat angeschlossen hatten und mit IS-Kämpfern Kinder bekamen, sind mittlerweile wieder in Österreich – auf Anordnung des Bundesverwaltungsgerichts, welches das Kindeswohl als entscheidenden Grund für die Verfügung einer Rückholung ansah. Diese und ähnlich gelagerte Fälle – insgesamt schlossen sich etwa 1.000 Frauen aus Europa dem IS an – haben einerseits eine rechtliche Komponente, andererseits aber auch eine moralisch-ethische.

Die zwei Argumentationsfehler

Natürlich ist die Versuchung groß, sich von Mitleid und Humanismus leiten zu lassen. Man liest in diesem Zusammenhang oft von jungen Frauen, die „verführt“ oder „manipuliert“ worden seien. Von naiven Mädchen, die den falschen Versprechungen extremistischer Männer glaubten. Doch diese Erzählung macht gleich zwei entscheidende Fehler: zum einen entschuldigt sie das Verhalten von Frauen mit einer Art natürlicher weiblicher Unmündigkeit, wodurch der Stellung der Frau in der Gesellschaft ein gewaltiger Bärendienst erwiesen wird.

Zum anderen wird dadurch eine unbequeme Wahrheit verkannt: Viele dieser Frauen waren weit mehr als nur Opfer ihrer Gefühle. Sie haben den Kontakt zum IS aus religiösen Motiven aktiv gesucht und durch ihre Ehe mit IS-Kämpfern sowie die Erziehung ihrer Kinder im Geiste des IS aktiv am Fortbestand einer Terrororganisation mitgearbeitet. Eine Terrororganisation, die Vertreibungen durchführte, Massaker verübte, Sklavinnen verkaufte und die brutalste Form der Scharia durchsetzte. Jetzt, wo der IS militärisch weitgehend zerschlagen ist, sollen diese Frauen wieder in unsere Gemeinschaft integriert werden – ausgerechnet in jene Gesellschaft, die sie als Teil des Westens nicht nur ablehnten, sondern auslöschen wollten. Ein Wunsch, der in vielen Fällen bis heute anhält, wie Berichte aus kurdischen Gefangenenlagern in Nordsyrien zeigen, in denen Frauen dem IS bis heute die Treue halten.

Rückholung als fatales Signal

Und spätestens damit ist klar: Österreich hat auch aus moralischer Sicht keine Verpflichtung, diese Frauen aktiv zurückzuholen. Wer sich ins Unrecht begibt, kann nicht erwarten, dass der Rechtsstaat ihn rettet. Und wer eine Gesellschaft ablehnt und sie schädigen möchte, der hat auch kein Recht darauf, in ihrer Mitte zu leben. Es geht dabei schließlich auch um eine ganz reale Gefahr. Die Deradikalisierung solcher Frauen ist keineswegs garantiert, und der IS ist nicht verschwunden – er existiert im Untergrund weiter. Rückkehrerinnen könnten als Schläferinnen agieren, neue Netzwerke aufbauen oder in Haftanstalten ihre Mitgefangenen radikalisieren. Der islamische Terrorismus ist in Europa nach wie vor höchst aktiv, wie die unzähligen Angriffe und Anschläge der vergangenen Wochen und Monate zweifelsfrei belegen. Hinzu kommt