Mit dem Antidiskriminierungsgesetz nehmen Multikulti-Politiker, Migrantenverbände und die Schadenersatzindustrie die deutsche Hauptstadt in Geiselhaft. Für seine Beamten hat der rot-rot-grüne Senat nur Ignoranz übrig – und für die Bürger offene Verachtung.
Es dauerte nur wenige Stunden, bis aus Warnungen bittere Realität wurde. Am frühen Nachmittag des 4. Juni hatte das Berliner Abgeordnetenhaus das umstrittene Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) verabschiedet. Zu diesem Zeitpunkt war die Regelung noch gar nicht in Kraft. Doch der Inhaber eines Neuköllner Spätverkaufes – Angehöriger eines arabischen Clans – wusste bereits um die neue Wunderwaffe der bunten Republik. Bei der Kontrolle nicht genehmigter Stühle auf dem Gehweg habe ihn ein Beamter als «Scheiß Ausländer» beleidigt, behauptete er ohne jeden Beweis. Was vorher nur Teil der üblichen Tiraden verdächtiger Migranten war, wurde für den betroffenen Polizisten nun zur echten Gefahr. Mit einem vierseitigen Gedächtnisprotokoll versuchte er, sich vor einer juristischen Dampfwalze zu schützen.
«Clanmitglieder werden reflexhaft den Vorwurf der Diskriminierung erheben.» Polizeipräsidentin
Mehr als 110.000 Landesdiener halten die Hauptstadt Tag für Tag am Laufen. In über 140 Berufen zeige sich Berlin als «attraktive Arbeitgeberin» mit Verantwortung «für die berufliche Zufriedenheit, Fortentwicklung und Gesundheit ihres Personals», heißt es in der Selbstdarstellung des Senats. Tatsächlich dürften sich viele Beschäftigte derzeit als eine Art Freiwild empfinden – schutzlos ausgesetzt einer Phalanx aus bauernschlauen Migranten und geschäftstüchtigen Antidiskriminierungsanwälten. In deren Fadenkreuz kann künftig praktisch jeder Beamte mit Bürgerkontakten geraten. Es reicht der Vorwurf irgendeiner Diskriminierung.
Schuldig bei Verdacht
Beweisen müssen die selbst ernannten Opfer staatlicher Herabsetzungen ihr Ungemach nicht. Es genüge, «Tatsachen glaubhaft» zu machen, die eine Ungleichbehandlung «wahrscheinlich» sein ließen, hieß es im Entwurf des rot-rot-grünen Senats. Dieser Freifahrtschein ging sogar Abgeordneten der Koalition zu weit. Nach einer Änderung im Rechtsausschuss muss die angebliche Diskriminierung nun zumindest «überwiegend wahrscheinlich» sein. Ausreichend sei in einigen Fällen aber bereits «eine unerwünschte Bemerkung».
Dabei muss nicht einmal eine konkrete Ungleichbehandlung vorliegen. Maßstab «kann auch eine hypothetische Vergleichsperson (…) sein». Im Rahmen einer sogenannten Beweiserleichterung – faktisch eine Beweislastumkehr – hat anschließend der Beschuldigte die Behauptungen zu widerlegen. Andernfalls wird Schadenersatz in noch unbekannter Höhe fällig, den jedenfalls vorerst die jeweilige Behörde übernimmt.
Bereits im Sommer 2019 war der Entwurf des LADG bekannt geworden. Zaghafte Kritik regte sich vor allem mit Blick auf die Polizei, bei deren Einsätzen in kriminalitätsbelasteten Migrantenvierteln sich die Neuregelung als regelrechte Falle entpuppen könnte. «Betrachtet man die Diskussionen um das sogenannte ”Racial Profiling” aus den letzten Jahren, schafft man mit diesem Gesetz eine Grundlage für Massenklagen», hieß es damals vom Gesamtpersonalrat. Die Berliner Polizeiführung hielt sich dagegen lange Zeit bedeckt, wohl mit Rücksicht auf den Dienstherren, SPD-Innensenator Andreas Geisel. In einem Interview mit dem Spiegel wurde Polizeipräsidentin Barbara Slowik Ende Juni dann jedoch deutlich: «Auch Clanmitglieder werden das Gesetz testen und reflexhaft den Vorwurf der Diskriminierung erheben.»
Vorfreude auf Klagen
Bei rund 750.000 Funkwageneinsätzen im vergangenen Jahr gab es gerade einmal 14 Beschwerden wegen angeblicher Diskriminierung. Diese Zahl dürfte nun in die Höhe schnellen – und Rot-Rot-Grün womöglich auch noch als Begründung für weitere Verschärfungen dienen. «Es wird in den ersten Monaten überall dort zu Klagen kommen, wo wir im Verwaltungshandeln Antidiskriminierungslücken lassen», dozierte die Grünen-Fraktionsvorsitzende im Abgeordnetenhaus Antje Kapek gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
«Schwarze Expert*innen und Fachleute of Color» beklagen Diskriminierung.
Die Konsequenzen spürten Polizisten auf der Straße bereits nach wenigen Tagen – nicht nur in Neukölln. Der Ruf «Rassismus» ertönt inzwischen regelmäßig zur Begrüßung, wenn Beamte irgendwo auftreten. Fünf Mal wurden in den ersten Wochen Einsätze gegen die Drogenszene mit Verweis auf das LADG hintertrieben, schreibt sogar der multikulti-freundliche Tagesspiegel. «Einsatzkräfte berichten, dass seit der Beschlussfassung des Gesetzes die Emotionalisierung bis hin zur negativen Grundhaltung gegenüber den Polizeieinsätzen zumindest im Görlitzer Park {einem Hotspot der Drogenszene} zugenommen hat», heißt es demnach vonseiten der Behörde.
Die Polizei ist nur das erste Opfer. Immerhin richtet sich das Gesetz gegen den gesamten Öffentlichen Dienst. Auch Ordnungs- und Grünflächenämter, Hygienekontrolleure und die chronisch überlasteten Bürgerämter dürfen künftig zum Anerziehen «einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt» nach Belieben Diskriminierungsvorwürfen ausgesetzt werden.
Diese Wirkung der Diversity-Brechstange scheint auch Kapek nicht entgangen zu sein. «Ich rechne damit, dass es die größte Zahl der Klagen im Schulbereich geben wird.» Dies betrifft etwa den Wechsel von den Grund- zu den erweiterten Schulen, der in Berlin nach der 6. Klasse erfolgt. Dabei erhält der größte Teil der Kinder einen Platz auf ihrer Wunschschule – aber eben nicht alle. Während deutsche Familien das auch künftig weitgehend hinnehmen müssen, dürften Migranten hier verstärkt eine lukrative Diskriminierung wittern. Dabei ist nicht auszuschließen, dass begehrte Schulplätze künftig bevorzugt an Migranten vergeben werden, um Schadenersatzforderungen vorzubeugen.
Gegenüber den Betroffenen verfolgt Rot-Rot-Grün offenbar eine Politik des arroganten Aussitzens – womöglich sogar der Einschüchterung. Nach seinem frühen Aufmucken war vom Hauptpersonalrat kaum mehr öffentliche Kritik zu vernehmen. Tatsächlich hatten jedoch «viele Personalräte sehr deutlich ihre Bedenken und Sorgen zum Ausdruck gebracht», heißt es in einem internen Rundschreiben vom Juni. Dabei ging es unter anderem um mögliche Regressforderungen an Mitarbeiter, sollte das Land infolge des LADG Schadenersatz zahlen müssen. Ende September 2019 sagte Justizsenator Dirk Berendt (Grüne) eine Regelung zu, um dies auszuschließen. «Jetzt, im Juni 2020, gibt es immer noch keinen Entwurf einer Dienstvereinbarung, aber das Gesetz wurde beschlossen», resümiert der Personalrat in resigniert wirkendem Ton.
Selbst die Gewerkschaft Verdi scheint mit Blick auf das Gesetz von leichten Bauchschmerzen geplagt. Das LADG sei «ein brauchbarer und annehmbarer Kompromiss», applaudierte Vize-Landesvorsitzende Andrea Kühnemann in einer Erklärung. Aufschlussreich ist jedoch eine Nebenbemerkung: Intern traf bei Verdi der Entwurf demnach vor allem beim Arbeitskreis Queer auf Zustimmung. Dagegen äußerten die Fachleute aus dem Bereich Öffentlicher Dienst mit «BürgerInnenkontakten» sogar Sorgen vor einer «Strafverfolgung» von Beschäftigten in Folge des LADG.
«Bisher ist unseren Befürchtungen … nur Ignoranz entgegengebracht worden.» Polizeigewerkschaft
Deutlich schärfere Kritik kam hingegen von den Polizeigewerkschaften – doch die Vertreter der Ordnungshüter bissen bei Innensenator Geisel auf Granit. «Bisher ist unseren Befürchtungen und Anmerkungen nur Ignoranz entgegengebracht worden», beklagte sich der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Norbert Cioma.
Nepper, Schlepper, Beamtenfänger
Wesentliche Vorarbeiten für das LADG leistete ein Gutachten des 2013 gegründeten Büros für Recht und Wissenschaft (BRW). Die in der Öffentlichkeit eher unbekannte Organisation fiel in der Vergangenheit unter anderem mit einer von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bestellten Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf. Anders als der Name suggeriert, handelt es sich jedoch keineswegs um eine wissenschaftliche Einrichtung, sondern eine als GbR organisierte Beratungsagentur. Die Gesellschafter eint reichliche Erfahrung in der Antidiskriminierungsindustrie. So heuerte Kerstin Kühn im Gründungsjahr der GbR als Beraterin beim Antidiskriminierungsnetzwerk des Türkischen Bunds Berlin-Brandenburg an. Ihre Kollegin Doris Liebscher war für Antidiskriminierungsorganisationen in Sachsen tätig, etwa «im Zusammenhang mit Klagen».
Die zentrale Schnittstelle beim LADG ist jedoch der dritte Gesellschafter Alexander Klose, aus dessen Feder offenbar der Entwurf des Gesetzes stammt. Scheinbar neutral veröffentlichte er den Text unter dem Namen des BRW. Doch tatsächlich ist Klose seit Ende 2016 Büroleiter des Justizsenators Dirk Behrendt (Grüne).
Klose ist nicht die einzige auffällige Personalie im Hause Behrendt. Als dessen persönliche Referentin wirkt bis heute Armaghan Naghipour. Die Rechtsanwältin mit dem Promotionsthema «Affirmative Action im Migrationsdiskurs» ist zugleich Vorstandsmitglied im Lobbyverein NDO – Das postmigrantische Netzwerk. Im Januar 2020 verlangte NDO vehement die Einführung des LADG, da nicht näher genannte «schwarze Expert*innen und Fachleute of Color» dies wünschten. Dabei ging es wohl auch ums Geld. «Wir brauchen endlich ein robustes Verbandsklagerecht», fabulierte NDO-Vorstand Daniel Gyamerah.
Persilschein für Illegale
Im Windschatten des LADG änderte Rot-Rot-Grün auch das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz, in dem die Befugnisse der Polizei geregelt sind. Dabei könnte die bessere «Berücksichtigung der Belange trans- und intergeschlechtlicher Menschen» bei Hausdurchsuchungen noch als Teil links-grüner Folklore durchgehen. Einschneidender ist, dass der Polizei künftig Kontrollen wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen an sogenannten Kriminalitätsbelasteten Orten (KOB) untersagt sind. So können die Beamten nicht mehr feststellen, ob unter den jeweiligen Passanten Ausländer oder Asylbewerber sind, die sich gesetzwidrig nach Berlin oder Deutschland eingeschmuggelt haben. Als KOB gelten nach Angaben der Berliner Polizei derzeit etwa das Dealer-Refugium Görlitzer Park, der Alexanderplatz sowie mehrere Gebiete in Kreuzberg und Neukölln – allesamt Brennpunkte der Migrantenkriminalität. Zudem darf die Polizei bei Lärmbelästigungen künftig Wohnungen nur noch dann betreten, wenn mit dem Krach eine erwiesene Gesundheitsgefährdung verbunden ist.
Aus Sicht von Rot-Rot-Grün ist das LADG nun das Ergebnis einer Politik «mit bundesweiter Strahlkraft». Welche Rolle den eingeborenen Hauptstädtern dabei zukommt, wurde während der Debatte im Abgeordnetenhaus wohl eher zufällig deutlich. Auf die rhetorische Frage in der Rede des fraktionslosen Parlamentariers Andreas Wild, wofür eigentlich «der Berliner seine Steuern» zahle, entfuhr es dem Linken-Politiker Carsten Schatz ausweislich des Plenarprotokolls: «Für gar nichts! Der hat keinen Anspruch auf irgendwas!» Zwei Tage zuvor war Schatz mit 77,7 Prozent zum Fraktionschef der Regierungspartei gewählt worden.
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