Meinung

Wie Grüne und Linke den Verfassungsschutz für sich entdeckten

Wie Grüne und Linke den Verfassungsschutz für sich entdeckten
Vom Feind zum Werkzeug: Grüne, Linke und der Verfassungsschutz

Einst wollten Grüne und Linke den Verfassungsschutz abschaffen – heute klatschen sie Beifall, wenn derselbe Dienst zur politischen Waffe gegen die Opposition wird. Der einst als „blinder Fleck der Demokratie“ beschimpfte Inlandsgeheimdienst wird jetzt zum willigen Erfüllungsgehilfen jener Kräfte verklärt, die ihn früher als Bedrohung der Verfassung bekämpften.

von Josef Kraus

Wenn man sich die euphorisch-berauschten Reaktionen der selbsternannten „demokratischen Parteien der Mitte“ zum AfD-„Gutachten“ anschaut, dann kann man nur sagen: „Brav, Nancy Faeser, in der künstlich verlängerten Nachspielzeit gerade noch geliefert wie bestellt!“ Dass die Linken und Halblinken nun unisono vom Verfassungsschutz begeistert sind, hat Noemi Johler am 3. Mai auf TE eindrucksvoll dokumentiert.

Aber dieses „Gutachten“ spottet mit dessen Geheimhaltung allen rechtsstaatlichen Grundsätzen und ist zudem überflüssig wie ein Kropf. Denn der bundesdeutsche Verfassungsschutz ist überflüssig wie ein Kropf. Ein funktionierender (!) freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat braucht keinen Inlandsgeheimdienst. Um die „freiheitliche demokratische Grundordnung (FDO)“ zu schützen, haben wir das Strafgesetzbuch, Gerichte, (leider weisungsgebundenen) Staatsanwaltschaften, die Polizei als Ermittlungsbehörde. Wozu also einen Inlandsgeheimdienst?

Die BfV-Vor- und Skandalgeschichte

In Deutschland ist aber alles anders. Zur Erinnerung: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) war am 7. November 1950 auf Initiative der West-Alliierten Hohen Kommissare (die dergleichen in den eigenen Ländern nicht haben) gegründet worden. Es sollte – anders als die vormalige Geheime Staatspolizei (Gestapo) – ein „Nachrichtendienst“ ohne (!) Polizeibefugnisse sein. Zweck sollte sein: „Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten.“ Anders übrigens die DDR. Dort hatte die „Staatssicherheit (Stasi) zugleich Geheimdienst- und Geheimpolizei-Befugnisse.

Mittlerweile ist daraus im wiedervereinten Deutschland ein Moloch von 17 Behörden geworden: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat derzeit bei einem Jahresetat von 469 Mio. Euro rund 4.400 Mitarbeiter. Übrigens: Zu Beginn der Merkel-Ära 2013 waren es 2.776, im Jahr 2021 dann 4.234 Mitarbeiter. Die Aufblähung des BfV begann also zu Merkel-Zeiten. Dazu kommen 16 Landesämter für Verfassungsschutz. Diese 16 Ämter haben in der Summe rund 3.650 Mitarbeiter. An der Spitze stehen Bayern mit 575, NRW mit 515, Baden-Württemberg mit 361, Niedersachsen und Hessen mit jeweils rund 350 Mitarbeitern. Die „Kleinen“ wie Saarland, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern leisten sich zwischen 60 und 100 Mitarbeiter. Rund 8.000 „Verfassungsschützer“ also leistet sich die Bundesrepublik. Umgerechnet: Je fiktiver 10.000-Bürger-Kleinstadt gibt es 1 „Verfassungsschützer“. Die Geschichte des BfV ist voller Skandale und Flops. Hier nur wenige Beispiele:

Es gab illegale Lauschangriffe (etwa 1976 auf den Atomphysiker Klaus Traube). Das NPD-Verbotsverfahren (2001 – 2003) scheiterte unter anderem, weil der „Dienst“ eigene Leute in die NDP eingeschleust hatte. Im Mai 2005 musste der NRW-Verfassungsschutz in seinem Bericht die Passage streichen, die Wochenzeitung „Junge Freiheit“ sei „rechtsextrem“. Im Jahr 2011 wurde bekannt, dass das BfV im Zusammenhang mit der Terrororqanisation „Nationalsozialistische Untergrund (NSU)“ Akten vernichtet hatte.

Am 8. November 2018 wurde der zu diesem Zeitpunkt seit gut sechs Jahren amtierende BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen entlassen. Er hatte der auch von Kanzlerin Merkel verbreiteten Falschmeldung widersprochen, in Chemnitz habe es Ende August und Anfang September 2018 nach der Ermordung des Deutsch-Kubaners Daniel H. (35) durch „Zugewanderte“ es Hetzjagden gegen Ausländer gegeben. TE hat nachgewiesen, dass es diese „Hetzjagden“ nicht gab.

Maaßens Nachfolger wurde Thomas Haldenwang, der sich vor allem mit der Erfindung des „Phänomenbereichs verfassungsschutzrelevanter Delegitimierung des Staates“ sehr zum Gefallen seiner Chefin Nancy Faeser hervortat und nach seiner vorzeitigen Ruhestandsversetzung vom November 2024 am 23. Februar 2025 kläglich als CDU-MdB-Kandidat in Wuppertal scheiterte.

Von anderen führenden Besetzungen im Verfassungsschutz ganz zu schweigen! Beispiel: Der wendige Sozialpädagoge (FH) Stefan Kramer (vormals CDU, dann FDP, dann SPD) ist seit November 2015 Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, wiewohl dieses Amt die Befähigung zum Richteramt (also beide juristische Examina) voraussetzt. Im Mai 2015 posierte Kramer zusammen mit den motorradfahrenden „Nachtwölfen“ (genannt „Putin-Rocker“) auf einem Bild bei einer Kranzniederlegung am sowjetischen Ehrenmal auf den Seelower Höhen. (Vierter von links im Bild). Von 2004 bis 2014 war der zum Judentum konvertierte Kramer Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland (ZdJ). Er gehört dem Stiftungsrat der von der Stasi-Spitzelin Anetta Kahane gegründeten und staatlich großzügig alimentierten Amadeu-Antonio-Stiftung an. Klar, von solchen „Verfassungsschützern“ kann Deutschland gar nicht genug haben.

Linke feiern den Verfassungsschutz, den sie abschaffen wollten

Bereits 1996 hatten die Grünen Kerstin Müller und Joschka Fischer die Abschaffung aller Dienste (BfV, BND, MAD) gefordert. 1998 stand das im Wahlprogramm der Grünen. Der grüne MdB Hans-Christian Ströbele stieß im Oktober 2001 nach. 2012 forderte Jürgen Trittin (Grüne) die Auflösung des BfV und des MAD. Mit bestehendem Personal und Institutionen sei „ein demokratisch gesteuerter Inlandsgeheimdienst, den wir brauchen, nicht möglich“, sagte Trittin. Es habe eine Vertuschungsmentalität Einzug gehalten, „die geradezu genetisch in den Code dieser Behörden eingeschrieben ist“.

Der Landesverband Niedersachsen der Partei Bündnis 90/Die Grünen hat im Oktober 2012 ins Wahlprogramm geschrieben, den Verfassungsschutz auf Landesebene abschaffen zu wollen. Die grüne Bundestagsfraktion forderte im November 2012, die Verfassungsschutzämter abzuschaffen. Claudia Roth, die damalige Bundesvorsitzende der Grünen, sagte damals:

„Verfassungsschutzämter in Bund und Ländern haben sich zum blinden Fleck der Demokratie entwickelt.“

Der damalige Bundesvorsitzende der Grünen Robert Habeck verlangte 2019, dass der Verfassungsschutz neu aufgestellt wird. Die letzten Jahre hätten gezeigt, dass es gerade im Bereich des Rechtsextremismus „erhebliche analytische Defizite“ gebe.

Politiker der „Links“-Partei kritisieren die Beobachtung der Linksfraktion im Bundestag durch den Verfassungsschutz, dessen Abschaffung sie forderten. Während der von seiner Fraktion beantragten Aktuellen Stunde, die am 26. Januar 2012 in der 155. Bundestagssitzung stattfand, nannte Gregor Gysi, der damalige Fraktionschef im Bundestag, das Bundesamt für Verfassungsschutz „ballaballa“ und einen „Pfeifenverein“. Die Fraktion der Linken im NRW-Landtag hat 2012 eine Broschüre mit dem Titel „Außer Kontrolle: Wie der Verfassungsschutz die Verfassung bedroht“ erstellt.

Nach dem jüngsten AfD-„Gutachten“ des Verfassungsschutzes ist das alles anders. Weil der Verfassungsschutz nun das Bestellte geliefert hat, ist plötzlich alles wieder gut. Zweierlei Maß eben! Gegen die AfD ist der Verfassungsschutz den Linken willkommen, umgekehrt gar nicht.

Überflüssig wie ein Kropf

Der Staatrechtler und TE-Interviewpartner Prof. Dietrich Murswiek kritisiert den Verfassungsschutz seit Jahren dezidiert und fundiert. Murswieks Kritik gilt vor allem der nach seiner Analyse verfassungswidrigen „Verdachtsberichterstattung“. Murswiek spricht von „Kaskaden des Verdachts“. Schon die erste Stufe – die Bekämpfung auf Verdacht hin – hält Murswiek für rechtsstaatswidrig. Die zweite Stufe, die Verdächtigung und Bekämpfung, würde Verdächtige dann gänzlich ausgrenzen.

Der Publizist Mathias Brodkorb, vormals für die SPD Kultus- und Finanzminister in Mecklenburg-Vorpommern, ist ebenfalls ein scharfer Analytiker und Kritiker des Verfassungsschutzes. Er setzt den Verfassungsschutz mit „Gesinnungspolizei“ gleich. Nicht zu Unrecht, wie das jüngste AfD-„Gutachten“ des BfV zeigt. Siehe sein Buch von 2024: „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat? Der Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe der Politik“. Dort zerpflückt Brodkorb unter anderem die Causa „Schnellroda“, „Prof. Martin Wagener“, „AfD“ und das „Beobachtungsobjekt“ der „Delegitimierung des Staates“.


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