Deutschland

Freiluftklapse BRD: Bewährung für IS-Propaganda, Freispruch für Mord, Asylbetrug gar nicht strafbar

Freiluftklapse BRD: Bewährung für IS-Propaganda, Freispruch für Mord, Asylbetrug gar nicht strafbar
Wer als Gast von Schlepperkönigin Angela Merkel nach Deutschland gekommen ist, darf sich hierzulande alles erlauben.

Gelogen beim Alter, um in den Genuss von fachkräftebetreuter Unterbringung in Luxuseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (MUFL) sowie unter das kaum sanktionierende Jugendstrafrecht zu gelangen? Betrogen bei der Angabe zur Staatsangehörigkeit, um nicht abgeschoben werden zu können? Alles kein Problem in der Freiluftklapse Deutschland. Das Vertuschen der Identität soll auch weiterhin nicht unter Strafe gestellt werden.

Lediglich der Missbrauch ausländerrechtlicher Dokumente, also der Gebrauch gefälschter Pässe, soll strafbar sein. Das Bundesjustizministerium unter Katarina Barley (SPD) lehnt einen entsprechenden Vorstoß des Bundesinnenministeriums zur Strafbarkeit von Falschangaben nach wie vor ab. Eine Neuregelung war auch nicht Gegenstand der Diskussion bei der Änderung des Asylgesetzes, das im Dezember in Kraft trat. Das alles ist möglich in einem Land, in dem nicht wenige Migranten ihren Gastgebern, Ärzten, Hilfs- und Sicherheitskräften sowie Behördenmitarbeitern auf der Nase herumtanzen – oftmals im schmerzhaftesten Sinne des Wortes –, da Ladendiebstahl, Zerlegung der Unterkunft, Anstachelung zu Aufruhr, Mordaufruf an Juden, Zugehörigkeit zum Islamischen Staat (IS) und Propaganda für diesen sowie sogar Mord und oftmals Vergewaltigung mit Bewährung beziehungsweise Freispruch belohnt werden.

„Das Fehlverhalten der Asylbewerber hat hier bisher keinerlei Konsequenzen, birgt aber hohe Sicherheitsrisiken für den Rechtsstaat.“ Der Bund müsse daher eine Lösung finden, dass Täuschungen gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) konsequent bestraft werden könnten, unternahm Lorenz Caffier (CDU), Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, einen lahmen Vorstoß in Richtung Kritik. Die Innenminister der Länder würden die Tatenlosigkeit des Bundes „mit Sorge zur Kenntnis nehmen“. Aha, Sorge – Mut, Elan und konsequentes Agieren aber nicht, dem volks- wie volkswirtschaftsschädigenden Treiben endlich ein Ende zu setzen?

MUFL kosten allein in SH 105,2 Millionen Euro pro Jahr

Die Aufnahme unbegleiteter Flüchtlinge habe im vergangenen Jahr im Durchschnitt rund 50.000 Euro pro Fall gekostet, wie eine Umfrage der WELT ergab. Allein in Schleswig-Holstein wurden laut Kieler Sozialministerium für das Jahr 2017 insgesamt 105,2 Millionen Euro für die Unterbringung und Versorgung von 1795 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aufgewendet. Damit schlug im nördlichsten Bundesland ein MUFL durchschnittlich mit rund 58.600 Euro Kosten zu Buche. In das erhält der Steuerzahler, der für diesen Wahnsinn aufzukommen hat, nur auf Druck der Opposition Einblick.

Die Mitwirkungspflicht von Asylbewerbern im Rahmen des Asylverfahrens hinsichtlich der Klärung ihrer tatsächlichen Identität sei auch für die Sicherheitsbehörden von großer Bedeutung, mahnte Caffier an. „Dazu gehört selbstverständlich auch die Möglichkeit, festgestellte Identitätstäuschungen entsprechend sanktionieren zu können.“ Sein Wort in Gottes Ohr, andere werden ihm verschlossen bleiben, denn bereits Ende 2017 hatten sich die Justizminister von Bund und Ländern mit dem brisanten Thema befasst. Fakt war und ist: Im Asylverfahren sogar wiederholte unzutreffende Angaben von Antragstellern zu Alter, Identität oder Staatsangehörigkeit sind nicht strafbar. Punkt!

Und so legt weiterhin mehr als die Hälfte der Asylbewerber keine Ausweise vor. Nach Angaben der Bundesregierung waren es im ersten Halbjahr 2018 etwa 58 Prozent. Demnach legten 88 Prozent der Afghanen, 89 Prozent der Eritreer und 95 Prozent der Algerier keinen Ausweis vor. Unter Nigerianern, Somaliern, Guineern und Gambiern waren 97 bis 99 Prozent ohne Identitätsdokument. Bei Syrern lag die Quote bei 21 Prozent.

Die Gründe? Vorgetäuschter Verlust zugunsten des Versuchs, sich unter falscher Identität bessere Chancen auf Asyl auszurechnen. So einfach ist das im Eldorado für Lügner und Betrüger – und die Bundesregierung leistet dieser Kriminalität munter und vorsätzlich Vorschub. Im Umkehrschluss müsste gelten: Falsche Angaben bei der Steuererklärung, Behörden und Institutionen oder der Kreditaufnahme dürften nicht länger strafbar sein. Allerdings nur, wenn man zum erlauchten Kreis der Zuwanderer gehört.

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