Deutschland

Anti-Extremismusklausel abgelehnt: Bundesregierung finanziert ANTIFA auch weiterhin mit Steuergeld

Anti-Extremismusklausel abgelehnt: Bundesregierung finanziert ANTIFA auch weiterhin mit Steuergeld
Hamburg: Linksextreme ANTIFA-Gruppen verwüsteten während des G20-Gipfels 2017 ganze Stadtteile.

Linksextreme Organisationen und Vereine, die sich im staatlich propagierten „Kampf gegen Rechts“ betätigen, erhalten von der Bundesregierung auch weiterhin Steuergelder und müssen sich nicht zum Grundgesetz bekennen. Ein entsprechender Antrag der AfD im Bundestag stößt bei allen anderen Parteien auf Ablehnung. Die AfD hatte in diesem gefordert, daß Initiativen, die sich um Fördergelder zur Bekämpfung des Rechtsextremismus bewerben, künftig eine Demokratieerklärung abgeben sollen.

Eine solche Anti-Extremismusklausel war 2011 von der damaligen Familienministerin Kristina Schröder (CDU) eingeführt, 2014 aber auf Druck der SPD wieder abgeschafft worden. Diese Entscheidung wollte die AfD nun rückgängig machen. Es müsse eine Grundbedingung sein, daß sich Organisationen, die sich gegen Extremismus betätigten, zum Grundgesetz bekennen, argumentierte die Partei:

„Wer sich nicht ausdrücklich zum Grundgesetz bekennen möchte oder sich gegen dieses wendet, sollte im Umkehrschluß auch nicht in den Genuß von staatlichen Fördermitteln kommen.“

Gleichzeitig sollten die Organisationen garantieren, daß sie nicht mit Personen und Gruppierungen zusammenarbeiteten, die vom Verfassungsschutz beobachtet und als extremistisch eingestuft würden oder sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richteten.

Der zuständige Familienausschuß des Bundestags empfahl in seiner Sitzung vergangene Woche jedoch mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP, Grünen und Linkspartei, den Antrag abzulehnen. Die Union führte dabei an, daß man seinerzeit bei der Entscheidung gegen die Demokratieklausel nüchtern abgewogen habe, welche Vor- und Nachteile die Unterschrift unter eine solche Klausel bringe. Keine Unterschrift, selbst wenn sie notariell beglaubigt sei, könne einen Verstoß gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausschließen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten gezeigt, daß statt dessen nachfolgende Kontrollen sinnvoll seien. Der CDU-Innenexperte Armin Schuster hatte dies 2017 jedoch noch anders gesehen. Nach den schweren linksextremen Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg forderte er deshalb die Wiedereinführung genau jener Anti-Extremismusklausel.

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