Deutschland

20 infizierte Flüchtlinge: Trotzdem keine Quarantäne für Schweriner Asylunterkunft

20 infizierte Flüchtlinge: Trotzdem keine Quarantäne für Schweriner Asylunterkunft
Sogenannte Flüchtlinge genießen Narrenfreiheit

Obwohl mindestens 20 Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung in Schwerin mit dem Coronavirus infiziert sind, wird das Objekt nicht unter Quarantäne gestellt. Die infizierten Asylbewerber können sich weiterhin frei bewegen und andere Menschen anstecken.

von Chris Heller

Nun ist es amtlich: Sage und schreibe 20 sogenannte Asylbewerber in der Erstaufnahmeeinrichtung Schwerin sind mindestens mit dem Coronavirus infiziert. Dem Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern ist das allerdings egal. Quarantänemaßnahmen für die Unterkunft wurden strikt abgelehnt. Es klingt wie ein Schlechter Scherz, doch es ist die bittere Wahrheit mitten in der Corona-Krise.

Asylbewerber infizierten Mitarbeiter

Durch das skrupellose Handeln der Politik wurden bereits fünf Mitarbeiter der Malteser Werke als Betreiber der Unterkunft von sogenannten Flüchtlingen mit dem Coronavirus angesteckt. Allein drei von ihnen wurden am Dienstag positiv auf das Coronavirus getestet. Den infizierten Malteser-Mitarbeitern wurde häusliche Isolation verordnet. Das Gesundheitsamt verfügte Quarantäne für enge Kontaktpersonen, berichtet der NDR. Dies ist auch bitter nötig, denn im familiären Umfeld mindestens eines Mitarbeiters ist es bereits zu einer Infektion gekommen.

Corona-Kranke dürfen sich in Schwerin frei bewegen

Während Sicherheitsvorkehrungen und Quarantäne nur für Deutsche gelten, hält man es in Schwerin nicht für nötig, die hiesige Asylunterkunft unter Quarantäne zu stellen. Mutmaßlich infizierte sogenannte Flüchtlinge können munter durch die Straßen schlendern und deutsche Bürger anstecken. Diese Gefahren, insbesondere für ältere und immunschwache Personen, nehmen die Politiker billigend in Kauf.

Merkels Dauergäste genießen weiterhin alle Freiheiten, während deutschen Bürgern unter Androhung drakonischer Strafen Ausgeh- und Kontaktverbote auferlegt werden. Erst kürzlich wurde einem Deutschen ein Bußgeldbescheid über 500 Euro zugestellt, weil er für einen Spaziergang das Haus verlassen hatte. Frische Luft schnappen zu wollen, sei kein Grund, das Haus zu verlassen, so die Begründung.

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