Deutschland

Ist die Ausbürgerung rechtswidrig eingebürgerter Migranten möglich?

Ist die Ausbürgerung rechtswidrig eingebürgerter Migranten möglich?
Illegale und nicht integrationswillige Migranten oder solche, die sich die deutsche Staatsbürgerschaft auf falschen Grundlagen erschlichen haben, können und müssen ausgebürgert und ausgewiesen werden.

Die Regierungen von Merkel, Scholz und Merz haben ohne Rechtsgrundlage hunderttausende Migranten eingebürgert. Wie werden wir diese wieder los?

von Hans Korallus

Friedrich Merz trat mit seinem Satz von „Stadtbild und Rückführungen“ auch eine Debatte über Ausbürgerungen los. Kritiker und Bedenkenträger meinen, Ausbürgerungen seien durch das Grundgesetz so gut wie nie umsetzbar. Ist das Grundgesetz tatsächlich aber nicht sogar der Schlüssel zu Ausbürgerungen und Rückführungen? Zitieren wir zunächst Kanzler Merz. Er sagte wörtlich, die Bundesregierung sei in der Migrationsfrage „…sehr weit, aber wir haben natürlich immer im Stadtbild noch dieses Problem und deswegen ist der Bundesinnenminister ja auch dabei, jetzt in sehr großem Umfang auch Rückführungen zu ermöglichen.“ Ohne an dieser Stelle auf die um den ersten Teil dieses Satzes entbrannte innenpolitische Diskussion und allgemeine Hysterie um absurde “Rassismus”-Vorwürfe einzugehen: Was steht diesen Rückführungen im Wege?

Greifen wir passend dazu auch den aktuellen Ansage!-Artikel von Nicole Höchst „Bedingungslose Masseneinbürgerungen: Wenn die Identität des Souveräns bedroht ist“ auf. Ralf Schuler erklärte stellvertretend für viele Migrationskritiker unter anderem bei “Nius” und in der “Kontrafunk”- Sonntagsrunde vom 5. Oktober völlig korrekt, dass eine Ausbürgerung „nur bei erschlichener oder betrogener Einbürgerung“ möglich ist. Er sprach von lediglich 13 Fällen in den letzten zwei Jahren, in denen die Staatsbürgerschaft wegen „falscher Angaben“ wieder entzogen wurde. Auch verweist er auf die Nazi-Zeit, die dieses Instrument rechtsmissbräuchlich zur massenhaften Ausbürgerung von Dissidenten und unliebsamen Deutschen pervertierte.

Drohende Staatenlosigkeit?

Dieses NS-Staatsverbrechen ist der Grund, warum heute „Deutschland niemanden in die Staatenlosigkeit stößt“ (dazu später mehr in der Antwort auf Artikel 16 Grundgesetz). Allerdings bedeutet Ausbürgerung keinesfalls den Absturz in die Staatenlosigkeit; dazu merkte Claudio Zanetti, ehemaliger Nationalrat der Schweizer SVP, in derselben “Kontrafunk”-Sendung ebenso korrekt an, dass die meisten der eingebürgerten Problemmigranten eine doppelte Staatsbürgerschaft hätten und drohende Staatenlosigkeit somit kein Argument gegen eine Ausbürgerung ist.

Was ist aber mit Einbürgerungsbetrügern und illegalen Migranten, die ihren Pass vorsätzlich weggeworfen haben und ihre bestehende Staatsbürgerschaft verschweigen? Zanetti schlägt eine Lösung vor, die in den meisten Fällen ausreicht: Das Handy beschlagnahmen und schauen, in welches Land der jeweilige Ausbürgerungs- oder Abschiebekandidat telefoniert hat. Falls die Herkunft auf diesem Weg nicht ermittelbar und der Kandidat weiterhin nicht kooperativ ist, könnte man ihn vor die Wahl stellen: Entweder er benennt einen Zielflughafen für seinen Abschiebeflug, oder man fliegt ihn irgendwohin, zum Beispiel in den Sudan oder nach Ruanda; quasi „Glücksreisen“ mit Zufallsdestinationen für Abschiebungen. Die Kandidaten haben die Wahl.

Rechtliche Situation bei Ein- und Ausbürgerungen

Was aber ist nun mit den von Ralf Schuler erwähnten Ausbürgerungen „nur bei erschlichener oder betrogener Einbürgerung“? Genau hier liegt der Schlüssel zur Entfernung fast aller kriminellen, nachweislich inkompatiblen und nicht integrationswilligen, gleichwohl eingebürgerten Migranten.
Nicole Höchst sprach die rechtliche Situation in ihrem Artikel „Bedingungslose Masseneinbürgerungen: Wenn die Identität des Souveräns bedroht ist“ bereits an. Gehen wir etwas mehr ins Detail. Zu den gesetzlichen Grundlagen jeder Einbürgerung gehört laut Paragraph 10, Absatz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), dass “der Ausländer sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt und erklärt, dass er keine Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind.“ Diese Erklärung geben Ausländer bei Einbürgerungen verbindlich ab.

Die Rechtslage ist auch ganz eindeutig für den Fall, dass die Ausländer bei der Einbürgerung gelogen haben: Paragraph 11 StAG besagt in dem – interessanterweise nachträglich, also offenbar als Reaktion auf entsprechende negative Erfahrungen vom Gesetzgeber eingefügten – Satz 1.a.: „Die Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass das Bekenntnis, das der Ausländer nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder nach Nummer 1a abgegeben hat, inhaltlich unrichtig ist.“ Mit anderen Worten: Wer bei der Einbürgerung gelogen hat, hat die deutsche Staatsbürgerschaft de jure nie erworben. Ergänzt werden diese beiden Rechtsvorschriften durch den Paragraph 54 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), der unter “Ausweisungsinteresse” zahlreiche Gründe für Ausweisungen auflistet.

Praktisch so gut wie nie berechtigte Asylansprüche

Überragend wichtig für Abschiebungen ist Artikel 16a Grundgesetz: Dessen Absatz 1 legt fest, dass nur politisch Verfolgte Asylrecht genießen. Dies kann jedoch nur dann zur Anwendung kommen, wenn der Verfolgte dies nachweisen kann. An diesem Kriterium scheiden die meisten Asylbewerber bereits aus. Absatz 2 legt fest, dass es kein Asylrecht für Asylbewerber gibt, die aus sicheren Drittländern nach Deutschland eingereist sind. Damit scheiden rechtlich alle aus, die nicht per Flugzeug oder Schiff nach Deutschland kamen – also rund 99 Prozent.

Wenn nun überhaupt nie eine rechtliche Grundlage für einen Asylanspruch bestand und die Einbürgerung auf der unrechtmäßigen Gewährung von Asyl basiert: Entbehrt dann nicht auch die Einbürgerung jeder Rechtsgrundlage (bei Masseneinbürgerungen sowieso)? Und was ist mit dem Betrug beim Test der für Einbürgerungen erforderlichen Sprachkenntnisse auf B1-Niveau (dieser setzt die Fähigkeit voraus, sich selbstständig und zusammenhängend zu vertrauten Themen äußern zu können)? Auch Betrug bei diesem Erfordernis macht Einbürgerungen automatisch nichtig.

Kein Gegenargument durch Artikel 16 Grundgesetz

Kommen wir nochmals auf die Staatenlosigkeit zurück: Eingeschränkt werden Ausbürgerungen durch Artikel 16 GG, wo es heißt: „Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.“ Das ist allerdings faktisch kein Problem, denn jeder Mensch erhält bei seiner Geburt automatisch die Staatsbürgerschaft seines Heimatlands. Niemand ist nach seiner Geburt staatenlos. Wer aus Syrien, Somalia, Afghanistan et cetera nach Deutschland reist und behauptet, er sei staatenlos, muss erklären, wie das passiert sein soll. Es ist durchaus möglich, seine Staatsbürgerschaft freiwillig aufzugeben; dies tun einige sehr wenige Steuerflüchtlinge in westlichen Hochsteuer-Ländern, um als globaler Vagabund keine Steuern zahlen zu müssen.

Um eine Staatsbürgerschaft aufzugeben, muss man bei einer staatlichen Behörde (in Deutschland: Bundesverwaltungsamt, Botschaften oder Konsulate) eine schriftliche Verzichtserklärung abgeben. Diese Erklärung muss von der Behörde genehmigt werden. Erst die daraufhin ausgestellte Verzichtsurkunde macht den Verzicht rechtsgültig. Wenn also jemand behauptet, er sei staatenlos, muss er die Behörde benennen, die die Verzichtsurkunde ausgestellt hat. Dort kann man es nachprüfen. Kann er das erwartungsgemäß nicht, ist er offensichtlich nicht staatenlos, sondern ein Betrüger. Dann greift Artikel 16 GG nicht.

Ist der Islam mit dem Grundgesetz vereinbar?

Sofern die Notwendigkeit eines Widerrufs der Staatsangehörigkeit aufgrund krimineller Handlungen und/oder gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteter Aussagen von Ausbürgerungskandidaten nicht offensichtlich ist, könnte als weiterer Grund für die Ungültigkeit der Einbürgerung dereinst auch ein Kriterium gelten, das derzeit noch als gesellschaftlich akzeptiert und rechtlich unproblematisch gilt: Die Zugehörigkeit zum Islam. Natürlich wäre dies den dritten Schritt vor dem ersten gemacht – denn dazu müsste erst einmal eine kritische und ehrliche Eruierung seitens Politik und Öffentlichkeit dessen stattfinden, was der Islam tatsächlich ist. Tatsächlich ist er aus Sicht zahlreicher Kritiker und auch Verfassungsrechtler nämlich keine (oder nur teilweise eine) Religion, sondern im Gegenteil vielmehr eine totalitäre Weltanschauung, Rechtsordnung und immer (!) auch Staatsform, die mit Grundrechten und westlich-liberalen politischen und Gesellschaftsordnungen nicht in Einklang zu bringen ist.

Dazu nachfolgend ein kurzer Exkurs. Alle 56 muslimischen Staaten der Erde haben vier Dinge gemeinsam:

  • Der Islam (genauer: der Koran) steht für Muslime über allen Verfassungen und weltlichen sowie demokratischen Gesetzen
  • Sobald die Mehrheit eines Landes muslimisch ist, wird aus der Religion eine Staatsform.
  • Eine freiheitlich-demokratische Grundordnung existiert nicht.
  • Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gilt nicht beziehungsweise nur mit den ganz erheblichen Einschränkungen der Kairoer Erklärung, die die Menschenrechte der Scharia unterordnen.

Für wirkliche Muslime steht der Islam über dem Grundgesetz

Infolge anhaltender muslimische Zuwanderung durch Primär- und Sekundärmigration (Stichwort Familiennachzug) und die sehr hohen Geburtenraten muslimischer Frauen bei gleichzeitig deutlich niedriger Geburtenraten nicht-muslimischer Frauen wird Westeuropa in etwa 30 bis 40 Jahren mehrheitlich muslimisch sein, möglicherweise deutlich früher. Dies ist eine objektive Gewissheit. Was passiert dann? “Wirkliche” Muslime sind nur diejenigen, die den Koran als höchstes Gesetz anerkennen und danach handeln. Das unterscheidet sie unter anderem von Christen, die ihre Religion in den seltensten Fällen ernst nehmen. Für alle wirklichen Muslime steht der Islam über dem Grundgesetz und allen anderen Gesetzen. Sogenannte „Islam-Gelehrte“, die zum Beispiel in den durch die Bundesregierung kontrollierten oder geförderten Medien behaupten, man müsse den Koran wie die Bibel im “historischen Kontext” verstehen und nicht wörtlich nehmen, führen vorsätzlich in die Irre. Sie erhalten vehementen Widerspruch durch alle offenen und ehrlichen Imame.

Der Koran gilt absolut – und zwar exakt so, wie Mohammed ihn geschrieben hat. Für alle Muslime und alle Minderheiten in muslimischen Ländern. Für immer. Das Entscheidende: Er gilt ohne jeglichen Interpretationsspielraum, welcher jedoch zwingende Voraussetzung für Reformierbarkeit oder epochenübergreifende Adaptierbarkeit wäre. Hingegen sind zum Beispiel die Kernbotschaften des Evangeliums, die ja die christliche Glaubensgrundlage darstellen, überwiegend in Gleichnissen und abstrakten Generalklauseln gehalten, – weshalb sie auch nach 2000 Jahren in den unterschiedlichsten Gesellschaften gelebt und verinnerlicht werden können. Im Gegensatz dazu jedoch muss jeder wirkliche Muslim den Koran bis heute wörtlich umsetzen, mit konkreten Detailregeln, die das gesamte tägliche Leben regeln – von Begräbnisriten über Geschlechtsverkehr über den Umgang mit Juden bis hin zu Speise- und Gebetsvorschriften, basierend auf der Lebenswirklichkeit und den Notwendigkeiten einer Wüstenzivilisation des frühes Mittelalters. Dies hat nicht nur jede geistige Weiterentwicklung muslimischer Gesellschaften bis heute verhindert, sondern auch dafür gesorgt, dass es im Islam nie eine Aufklärung gab.

Drei Möglichkeiten für Ungläubige

Und ebenfalls gehört zu diesen Vorschriften die heilige Pflicht zur Verbreitung des Islam (Dschihad) – auch mit dem Schwert. Sure 9.41 lautet dazu: „Ziehet aus, leicht und schwer, und streitet mit eurem Gut und eurem Blut für Allahs Sache!“. Und die berühmt-berüchtigte Sure 9.5 besagt: „Wenn nun die Schutzmonate abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, ergreift sie, belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf! Wenn sie aber bereuen, das Gebet verrichten und die Abgabe entrichten, dann lasst sie ihres Weges ziehen!“ Das heißt mit anderen Worten, dass Nicht-Muslime in einem islamischen Land genau drei Möglichkeiten haben: Entweder sie werden Muslime und unterwerfen sich dem Islam (dies ist auch die wörtliche Übersetzung von “Islam“: „Unterwerfung“), oder sie arbeiten als Sklaven für die Muslime, oder sie werden getötet.

Dass eine solche Lehre “zu Deutschland gehört”, wie als politisches Mantra stets beschworen wird, ist religionswissenschaftlich, verfassungsrechtlich und faktisch objektiv falsch. Allenfalls können Muslime zu Deutschland gehören, die ihren Glauben nicht oder nur in den wenigen Fragmenten praktizieren, die mit den hier geltenden Gesetzen und Grundrechten vereinbar sind. Da dies aber unmöglich bei jedem einzelnen Muslim überprüft werden kann und der Islam als Ganzes keine Freiheit und keine Demokratie zulässt, stellt sich für Deutschland die entscheidende Frage: Ist der Islam mit dem Grundgesetz und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar? Das ist er offensichtlich nicht.

Ablehnung des Islam ist nicht dasselbe wie „Islamophobie“

Wenn er also verfassungswidrig ist: Was folgt daraus? Wie müsste das Bundesverfassungsgericht urteilen, wenn es eine Verfassungsbeschwerde zuließe mit dem Inhalt „Islam verbieten und Protektion durch Artikel 4 Grundgesetz aufheben, da es sich um eine mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbare, totalitäre politische Ideologie und nicht um eine Religion handelt“? Der Koran lässt keinen Spielraum zugunsten eines grundgesetzlich geschützten Islam.

Urteilt das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Selbsterhaltung Deutschlands und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, so folgt daraus ausdrücklich nicht, dass alle Muslime das Land verlassen müssten; bei hier integrierten Muslimen und Ex-Muslimen gibt es keinerlei Grund dazu. Aber bei nicht integrierten Muslimen wäre dies dann die automatische Rechtsgrundlage für Ausbürgerungen und Rückführungen. Alleine schon solche Überlegungen werden in der aufgeheizten und ideologisch aufgeladenen Debatte in diesem Land als “islamophob” verschrieen, in Großbritannien – bald vermutlich auch in Deutschland – drohen deshalb Strafverfolgung und juristische Schikanen. Aber jeder, der „-phobie“ an ein Wort hängt, um daraus einen politischen Kampfbegriff zu machen, hat den Begriff „Phobie“ nicht verstanden: Eine Phobie ist eine irrationale psychische Angststörung. Niemand aber hat eine irrationale Angst vor dem Islam. Es handelt sich stattdessen um eine – äußerst rationale – Ablehnung.

Gegenwart und Zukunft der Islamisierung Deutschlands

Die Gegenwart lässt das Schlimmste befürchten. Die Islamisierung ist mit Unterstützung der Regierungsparteien und vieler Richter in vollem Gange. Islamisten dürfen durch die Straßen ziehen und das Kalifat fordern. Lehrerinnen dürfen Kopftuch tragen und die Schülerinnen damit unter Druck setzen, sich ebenfalls zu unterwerfen. Wir lassen zu, dass Weihnachten zurückgedrängt wird und der Ramadan besonders gefeiert wird. Muslimische Schüler verprügeln immer öfter nichtmuslimische Schüler, beschimpfen sie als Ungläubige (“Kuffar”), Schweinefleischfresser und Unreine, westlich gekleidete Schülerinnen werden als “Schlampen” erniedrigt und unter Druck gesetzt, zum Islam zu konvertieren. Immer öfter bestehen Muslime darauf, Männer und Frauen zu trennen, was nicht mehr nur bei öffentlichen Massengebeten, sondern inzwischen auch schon in manchen Hochschulen praktiziert – und für Schwimmbäder, Sportvereine und S-Bahnen gefordert – wird. Kitas, Schulen, Hochschulen und Kantinen unterwerfen sich muslimischen Schweinefleisch-Ächtungen; überall unterwerfen sich Islamfreunde den mittelalterlichen Zwängen des „Halal“ (also erlaubt, zulässig laut Koran, Sunna und islamischen Normen), und immer mehr Städte erlauben Muezzin-Gebetsrufe.

Für Juden ist es mittlerweile bereits lebensgefährlich, als Jude erkennbar einem der vielen gewaltbereiten Muslime zu begegnen. Wir schauen nur achselzuckend zu (und Politik wie auch Medien schauen weg), wenn Muslime christliche Kirchen schänden und sogar niederbrennen, was inzwischen weit verbreitet ist in ganz Westeuropa, insbesondere in Frankreich. Wo sich in Deutschland noch Menschen zum Christentum bekennen, wird der Alltag auch für sie zunehmend lebensgefährlich.

Ein Europa islamischer Republiken

Und während Friedrich Merz über das Stadtbild sinniert und Hirntote „gegen rechts“ demonstrieren, schreitet die Bevölkerungsverschiebung ungebremst voran. Wenn man in Deutschlands Kreißsäle, Kitas und Schulen schaut, sieht man den hohen und von Jahr zu Jahr weiter steigenden Anteil muslimischer Kinder; die Einwanderung von legalen und illegalen Muslimen kommt noch hinzu. Die Islamisierung schreitet in dem Maß schneller voran, wie der muslimische Bevölkerungsanteil zunimmt. Die Frage, die sich stellt, die aber keiner zu stellen wagt, lautet: Wollen wir das? Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis sich die muslimische Bevölkerung auch politisch organisiert. Erste islamische Parteien gibt es bereits, wie zum Beispiel die Partei „Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch“ (DAVA) oder das „Bündnis für Innovation und Gerechtigkeit“ (BIG). Entweder werden diese und  weitere islamische Parteien die Mehrheit erhalten, oder islamistische Organisationen infiltrieren und übernehmen bestehende Parteien, so wie dies im Fall von Labour in Großbritannien bereits im Gange ist. Das ist nur eine Frage der Zeit.

Frankreich wird voraussichtlich das 57., Schweden das 58., Belgien das 59., die Niederlande das 60., Österreich das 61., und das United Kingdom das 62. muslimische Land der Welt werden. Dann wird Deutschland als 63. folgen. Dies vollzieht sich mit nahezu mathematischer Sicherheit – wenn wir nichts dagegen unternehmen. Den meisten Europäern scheint dies nicht klar zu sein, aber in wenigen Jahrzehnten gibt es kein Frankreich, kein Belgien, keine Niederlande, kein Österreich, keine Schweiz, kein Deutschland, kein Grundgesetz und keine Menschenrechte mehr, sondern ein Europa islamischer Republiken, die etwa dem heutigen islamistischen Syrien entsprechen dürften. Dann wird es auch für die meisten Türken hierzulande unerträglich, die gut integriert und hier heimisch geworden sind und die dann in die Türkei flüchten werden.

Das alles glauben Sie nicht oder halten es für Panikmache? Extrapolieren Sie einfach die Islamisierung der letzten Jahre in die Zukunft und begründen Sie in den Kommentaren unter diesem Artikel gerne, was aus Ihrer Sicht dagegen spricht. Vielleicht ja, dass es noch eine geringe Resthoffnung gibt, die in der zugleich einzigen friedlichen Möglichkeit einer einer Umkehr der fatalen Entwicklung besteht: Nämlich, wie überall in Europa, die Parteien zu wählen, die das Problem durch Remigration zu lösen bereits sind. Und zwar einschließlich Ausbürgerungen all derer, die nach geltenden Gesetzen und Grundgesetz (!) niemals rechtmäßig eingebürgert wurden.

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