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Zahlt Deutschland bald für die Abtreibung polnischer Kinder?

Zahlt Deutschland bald für die Abtreibung polnischer Kinder?
Neue EU-Regel: Ab sofort kann die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz polnischen Frauen die Abtreibung ihres Kindes finanzieren.

Die Bundesregierung darf ab sofort die Kosten übernehmen, wenn Frauen aus Ländern mit strengen Abtreibungsgesetzen wie Polen nach Deutschland reisen und hier abtreiben. Nun legt die Regierung auf Anfrage dar, wie sie die neue EU-Regel nutzen wird.

von Daniel Holfelder

Lange hatte die Abtreibungslobby dafür gekämpft, am Donnerstag war es soweit: Die EU-Kommission beschloß, daß der „Europäische Sozialfonds Plus“ auch für Abtreibungen genutzt werden darf. Damit können Frauen aus EU-Ländern mit restriktiven Abtreibungsgesetzen wie Polen oder Malta ab sofort in EU-Länder mit liberaleren Gesetzen wie Deutschland reisen, dort ihr Kind abtreiben – und Deutschland kann dann über den Sozialfonds die Kosten für die Abtreibung einschließlich der Reisekosten bezahlen.

Unklar ist allerdings, ob die Bundesregierung von der neuen EU-Regel auch tatsächlich Gebrauch machen und auf Gelder aus dem Sozialfonds zurückgreifen will. Mit genau dieser Frage wandte sich die JUNGE FREIHEIT nun an die schwarz-rote Koalition: Plant sie, die neue EU-Regel zu nutzen und künftig Gelder aus dem Sozialfonds abzurufen, um etwa polnischen Frauen die Reise und Abtreibung in der Bundesrepublik zu finanzieren?

„Derzeit“ bestünden keine Pläne, neue EU-Regel zu nutzen

Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales betonte in seiner Antwort an die JF, daß Deutschland den EU-Sozialfonds aktuell nicht nutzt, um Abtreibungen zu finanzieren. Daran etwas zu ändern, „ist derzeit auch nicht geplant“. Deutschland erhält aus dem Sozialfonds für die Jahre 2021 bis 2027 rund 6,56 Milliarden Euro. Insgesamt ist der EU-Fonds für diesen Zeitraum mit 142,7 Milliarden Euro bestückt.

Auf die Frage, wie die Bundesregierung die Entscheidung der EU-Kommission zur Ausweitung des Fonds auf Abtreibungen bewertet, gab das Ministerium keine konkrete Antwort. Es betonte lediglich: „Sofern Mitgliedstaaten beabsichtigen, Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus für die Verbesserung des Zugangs zu Gesundheitsleistungen (wie etwa Abtreibungen, Anm. d. Red.) einzusetzen, ist die Zweck- und Rechtmäßigkeit im konkreten Fall durch die Europäische Kommission zu prüfen.“

Lebensschützer-Chefin warnt

Weitaus deutlicher hatte sich die Chefin der Aktion Lebensrecht für Alle (Alfa), Cornelia Kaminski, zu der Entscheidung geäußert. Sie warnte bereits kurz nach dem EU-Beschluß vor einem „rechtlich und ethisch hochumstrittenen Abtreibungstourismus“, der hier in Gang gesetzt werde.

Die Kommission pervertiere den Charakter des Sozialfonds, denn der diene eigentlich explizit dazu, Familien mit Kindern vor Armut und Not zu schützen. „Sollte dieser ‘Schutz’ nun darin bestehen, daß die Mittel des Fonds genutzt werden, um die betroffenen Kinder vor ihrer Geburt zu töten und dies den Familien in Not als Ausweg zu präsentieren, so wäre das an Zynismus nicht zu überbieten“, machte sie deutlich.

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