Deutschland

Bundeswehr kauft fernsteuerbare F-35-Kampfjets

Bundeswehr kauft fernsteuerbare F-35-Kampfjets
Wertloser Schrott: F-35 Lightning II

Für schlappe 10 Milliarden Euro hat die Bundeswehr 35 Kampfjets des Typs F-35 Lightning II gekauft. Doch ob sich die Bundesrepublik damit im Ernstfall verteidigen kann, muss bezweifelt werden. Denn die Maschinen besitzen einen sogenannten ‚Kill Switch‘, der es dem US-Pentagon und der Herstellerfirma erlaubt, den Start per Software-Fernsteuerung zu verhindern.

von Florian Rötzer

Das „Sondervermögen“, also die von der Merz-Regierung beschlossene unbegrenzte Schuldenaufnahme zur Aufrüstung, um Europas größte Streitmacht zu werden, ermöglichte es, kräftig bei unseren Freunden in den USA zuzuschlagen und 35 Kampfjets des Typs F-35 Lightning II zu kaufen. Schlappe 10 Milliarden Euro kosten die Tarnkappen-Kampfflugzeuge, die den Tornado ablösen und die „nukleare Teilhabe“ sicherstellen sollen. Dazu muss der Fliegerhorst Büchel aufwendig umgebaut werden.

Begründung ist, dass die F-35 für Atomwaffen ausgelegt ist, dass einige andere Nato-Staaten ebenfalls kaufen und dass sie „alles bietet, was ein Kampfflugzeug der fünften Generation auszeichnet: Fusion der Sensordaten im Cockpit, Vernetzung zwischen den Jets über einen speziellen Datenlink und eine verringerte Erfassungswahrscheinlichkeit (Stealth) durch gegnerische Radarsysteme“.

Dänemark hat insgesamt 43 F-35A-Kampfjets gekauft und inzwischen alle F-16 ausgemustert. Nach Trumps Bestreben, Grönland zu annektieren, ist man darüber nicht mehr so glücklich. Schließlich hat man sich in die Hand des Pentagon begeben und ist abhängig von Daten und Kommunikation, Ersatzteilen oder Software-Updates. Dazu kommen schwerwiegende Mängel des superteuren und gehypten Flugzeugs. Es gibt Schwierigkeiten bei Überschallflügen mit der Tarnung, bei der Treffersicherheit, mit der Einsatzfähigkeit, bei den Ersatzteilen oder bei Kälte bzw. Regen/Gewitter.

Software-Updates bedeutet, dass der Hersteller und/oder das Pentagon Zugang zu den Computersystemen der Flugzeuge haben – und letztlich dafür sorgen können, dass sie beispielsweise nicht starten können. Wenig verwunderlich, dass nun der dänische Verteidigungsminister Gijs Tuinman auf einen weiteren Mangel hinweist. Nicht nur stellen Software-Updates ein Problem dar, sondern die Flugzeuge könnten auch gehackt werden – „wie ein iPhone“:

„Die F-35 ist wirklich ein gemeinsames Produkt. Die Briten stellen die Rolls-Royce-Triebwerke her, und die Amerikaner brauchen sie einfach auch. Und selbst wenn diese gegenseitige Abhängigkeit nicht zu Software-Updates führt, ist die F-35 in ihrem derzeitigen Zustand immer noch ein besseres Flugzeug als andere Kampfflugzeugtypen. Wenn Sie trotz allem noch ein Upgrade wünschen, werde ich etwas sagen, was ich eigentlich nie sagen sollte, aber ich tue es trotzdem: Man kann eine F-35 genauso wie ein iPhone hacken.“

Näheres sagte Tuinman nicht. Wenn es Sicherheitslücken gibt, könnten nicht nur die Amerikaner, sondern auch Gegner die Flugzeuge lahmlegen, möglich wäre aber auch, dass die Dänen die Flugzeuge unabhängig vom Pentagon steuern könnten. Im Frühjahr 2025 hatte bereits Joachim Schranzhofer, Kommunikationschef des deutschen Rüstungskonzerns Hensoldt, gegenüber Bild erklärt: „Der ‚Kill Switch‘ in der F-35 ist mehr als nur ein Gerücht. Viel einfacher geht’s aber über das Missionsplanungssystem, dann bleibt der Flieger gleich am Boden.“

Das scheint Pistorius nicht beeindruckt zu haben. Angeblich hat Israel bislang als einziges Land mit Hersteller Lockheed Martin vereinbart, auf den F-35-Kampfflugzeugen eine eigene Software zu benutzen. Die F-35 Lightning II-Flugzeuge der übrigen Länder erhalten über das propretäre Automatic Logistics Information System Updates. Deutschland, Dänemark und andere Länder können zwar die Flugzeuge besitzen, aber die USA kontrollierten die Software und damit das Herz der Maschinen. Das betrifft alle komplizierteren Waffensysteme, beispielsweise auch Patriot-Luftabwehrsysteme. Der Kauf von Waffensystemen erzeugt nicht nur Abhängigkeit, sondern auch Wehrlosigkeit gegenüber dem Verkäufer.

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