Deutschland

Nord Stream-Sprengung: AfD beantragt Untersuchungsausschuss

Nord Stream-Sprengung: AfD beantragt Untersuchungsausschuss
War die Bundesregierung in die Nord Stream-Sprengung involviert?

Was wusste Bundesregierung über die Pläne, Nord Stream zu sprengen? Was vertuschen deutsche Behörden? Warum ermittelt die Staatsanwaltschaft nur halbherzig und welche Rolle spielen die Geheimdienste vermeintlich befreundeter Staaten? Die AfD-Bundestagsfraktion verlangt Aufklärung und hat deshalb einen Untersuchungsausschuss zum größten Kriegsakt gegen Deutschland seit Ende des Zweiten Weltkriegs beantragt.

von Manfred Ulex

Die AfD-Bundestagsfraktion hat die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Angriff auf die Nord-Stream-Pipelines gefordert. Darin soll unter anderem geklärt werden, ob und wann die Bundesregierung Hinweise auf konkrete Sabotagepläne gegen die Pipelines erhalten hat. Auch will die AfD-Fraktion wissen, ob die Bundesregierung dem Hinweis des niederländischen Geheimdienstes nachgegangen ist. Dieser hatte bereits Monate vor dem Anschlag vor den Sabotageplänen gewarnt, wie aus dem unserer Redaktion vorliegenden Antrag hervorgeht.

Des Weiteren soll der Ausschuss klären, welche Maßnahmen die Bundesregierung und die Behörden bisher ergriffen haben, um den Fall aufzuklären, und warum die Ermittlungsergebnisse „bis heute nicht vollständig öffentlich gemacht wurden“.

Ebenfalls Thema im Untersuchungsausschuss soll die Frage sein, ob der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj oder andere Kiewer Regierungsmitglieder von der geplanten Sprengung wussten und falls ja, ob Berlin plane, „Schadensersatz für den nachgewiesenen Infrastrukturschaden in Höhe von mindestens 1,2 bis 1,35 Milliarden Euro sowie für die daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Folgeschäden geltend zu machen“.

Schwere Vorwürfe gegen Polen erhoben

Die AfD-Fraktion fordert, auch die Waffenlieferungen und die finanzielle Unterstützung der Ukraine durch Deutschland auf den Tisch zu bringen. Im Ausschuss soll ebenfalls zur Sprache kommen, inwieweit die Bundesregierung seit dem Anschlag Maßnahmen ergriffen hat, „um die Sicherheit kritischer Infrastruktur Deutschlands – Unterwasserpipelines, Unterseekabel, Energieversorgungsanlagen – nachhaltig zu verbessern“.

Außerdem will die AfD mit dem Antrag klären, ob es Pläne zur Reparatur der noch intakten Pipelines gibt und, falls ja, was dem rechtlich und politisch im Weg stünde. Im Antrag der Oppositionspartei taucht auch die Frage auf, welche wirtschaftspolitischen Konsequenzen eine dauerhafte Funktionsfähigkeit der Pipelines für die Energieversorgungssicherheit hätte.

Schwere Vorwürfe erhebt die AfD im Bundestag gegen die polnische Regierung unter Premierminister Donald Tusk. Diese habe die Auslieferung des tatverdächtigen Ukrainers Wolodymyr Z. verweigert und dessen Flucht in die Ukraine „nach Medienberichten geduldet, wenn nicht aktiv ermöglicht“. Der Untersuchungsausschuss soll deshalb prüfen, ob Berlin auf das Verhalten der polnischen Regierung reagiert hat. Zudem stelle sich die Frage, ob das Europäische Haftbefehlsystem im politisch sensiblen Umfeld weiterhin funktioniere. Der Antrag moniert, dass die Bundesregierung jegliche Auskunft dazu verweigert, ob sie eine Auslieferung der sich in der Ukraine befindlichen fünf Tatverdächtigen gefordert hat.

AfD ist auf Stimmen anderer Parteien angewiesen

Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Markus Frohnmaier, betonte in einem Gespräch mit der Redaktion, Deutschland sei „angegriffen, seine Infrastruktur gesprengt und seine Souveränität verletzt“ worden, während fünf der Tatverdächtigen „unbehelligt in der Ukraine“ seien, „einem Land, das wir mit fast 100 Milliarden Euro unterstützen“. Es brauche diesen Untersuchungsausschuss dringend, da ein solcher Angriff auf die nationale Souveränität und Infrastruktur nicht folgenlos bleiben dürfe.

Der von der AfD geforderte Untersuchungsausschuss soll nach dem Willen der Rechtspartei proportional zur Sitzverteilung im Bundestag wie folgt besetzt werden: fünf Mitglieder von CDU und CSU, vier von der AfD, je drei von SPD, Grünen und Linkspartei. Zusätzlich soll „eine entsprechende Anzahl stellvertretender Mitglieder“ organisiert werden.

Um einen Untersuchungsausschuss im Bundestag einzuberufen, sind 25 Prozent der Abgeordneten notwendig, die dafür stimmen. Bei den aktuell 630 Sitzen im Parlament bräuchte die AfD demnach 158 Stimmen – ihre Fraktion hat jedoch nur 152 Abgeordnete, weshalb eine tatsächliche Einberufung des Ausschusses als unwahrscheinlich gilt.

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