Das Landgericht Berlin stellte fest, dass Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) keine belastbaren Anhaltspunkte für seinen Spionageverdacht gegen die AfD vorgelegt hat und überführt diesen damit der Lüge.
Der politische Streit um eine mutmaßliche Ausforschung kritischer Infrastruktur durch AfD-Abgeordnete hat nun eine juristische Wendung genommen. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hatte öffentlich behauptet, die AfD nutze parlamentarische Anfragen, um sicherheitsrelevante Einrichtungen auszuspähen – ein schwerwiegender Vorwurf, der bis an die Grenze zum Landesverrat reichte.
Im Zuge dieser Debatte klagte die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus gegen das Handelsblatt, das über Maiers Verdacht berichtet hatte. Das Landgericht Berlin II wies den Antrag zwar ab, stellte in den schriftlichen Urteilsgründen jedoch klar, dass der Minister selbst keine belastbaren Anhaltspunkte für den Verdacht geliefert habe.
Verdacht des Ministers „offensichtlich untauglich“
Nach Auffassung der Richter basierte Maiers Behauptung, AfD-Abgeordnete würden Anfragen missbrauchen, ausschließlich auf Vermutungen. Die Aussagen seien „offensichtlich untauglich“, um einen ernsthaften Verdacht zu begründen. Besonders gravierend ist, dass das Gericht Maier ausdrücklich nicht als „privilegierte Quelle“ bezeichnet, auf deren Einschätzungen sich die Medien in diesem Fall hätten verlassen dürfen. Damit wird seine Glaubwürdigkeit als amtlicher Akteur, der besondere Sorgfaltspflichten trägt, deutlich infrage gestellt.
Rechtliche Schritte gegen Maier denkbar
Über die medienrechtliche Bewertung hinaus weist das Gericht darauf hin, dass der Innenminister selbst juristisch angreifbar sein könnte: Einerseits wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot, andererseits als Privatperson wegen unzulässiger Verdachtsäußerung. Dies eröffnet der AfD neue Möglichkeiten, gegen Maiers Verhalten vorzugehen.
Die AfD-Fraktion reagiert mit scharfer Kritik. Ihr Justiziar und justizpolitischer Sprecher, Sascha Schlösser, erklärte in einer Aussendung: „Das Urteil des Landgerichts Berlin zeigt, dass der Innenminister seine Rolle als Verfassungsorgan offenbar mit der eines politischen Agitators verwechselt“. Die Presse werde in Schutz genommen – „aber nicht, weil Maiers Aussagen überzeugend wären, sondern trotz deren inhaltlicher Substanzlosigkeit“. Das Gericht „demontiert“ Maier förmlich als ernstzunehmende Quelle „und legt der AfD sogar nahe, gegen ihn juristisch vorzugehen“. Ein Minister, der ohne Beweise mit dem Begriff „Landesverrat“ operiere, habe seine politische und rechtliche Integrität längst verspielt, so Schlösser.
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