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AfD-Verbot? CDU-Historiker warnt vor „Bürgerkrieg“

AfD-Verbot? CDU-Historiker warnt vor „Bürgerkrieg“
Malt die Konsequenzen eines AfD-Verbots in düsteren Farben: Andreas Rödder

Sollte die AfD verboten werden, würde die Partei ihre Mandate verlieren – mit radikalen Auswirkungen auf die Mehrheitsverhältnisse. Nun warnt der Historiker Andreas Rödder vor den Folgen „für die liberale Demokratie“.

von Günther Strauß

Der konservative Historiker und Leiter der Denkfabrik R21, Andreas Rödder, hat vor einem Bürgerkrieg in Deutschland gewarnt. „Ein Verbotsverfahren, das zum Wegfall sämtlicher Stimmen für die AfD und somit flächendeckend zu rot-rot-grünen Parlamentsmehrheiten führt, wäre der sichere Weg in den Bürgerkrieg“, sagte das CDU-Mitglied mit Blick auf ein AfD-Verbot gegenüber Euronews.

„Die deutsche Linke sollte sich gut überlegen, was sie tut und welche Folgen es für die liberale Demokratie hat.“ Rödder forderte die Politik auf, ihr Verhältnis zur AfD zu klären. Seit Monaten diskutieren Medien und Politik darüber, ob ein Verbotsantrag gegen die Partei gestellt werden soll. Zuletzt sorgte für Aufregung, daß sich die Verfassungsrichterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf im vergangenen Jahr offen für einen solchen Antrag gezeigt hatte.

Auch Staatsrechtler kritisiert AfD-Verbot

Auch der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler äußerte sich bei Euronews kritisch. „Verfassungswidrigen Mist im Bundestag zu erzählen, reicht nicht. Man müßte zum Beispiel wissen, daß die Partei Gewalttaten plant“, hob er hervor. In dem aktuellen Gutachten des Verfassungsschutzes habe es darauf keine Hinweise gegeben. „Ohne aktivistische Richter würde ich Stand jetzt juristisch keine Chance für ein Parteiverbot sehen.“

Auch Boehme-Neßler verwies auf die Folgen eines etwaigen Verbots: „Dann würde jeder AfDler sein Mandat verlieren – ab der Sekunde, in der sie als verfassungswidrig von Karlsruhe eingestellt wird. Und ab dieser Sekunde hätten wir in Deutschland dann womöglich auch linke Mehrheiten in Parlamenten landesweit.“ Nach „ganz herrschender Meinung“ seien die Mandate weg, wenn eine Partei aufgelöst werde.

In Paragraph 46 des Bundeswahlgesetzes ist geregelt, daß ein Abgeordneter die Mitgliedschaft im Bundestag verliert, wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit seiner Partei feststellt. Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Karlsruher Gerichts aus den 1950er Jahren, als es die Sozialistische Reichspartei (SRP) und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) verbot. Bei direkt gewählten Abgeordneten wird die Abstimmungen laut Bundeswahlgesetz im Wahlkreis wiederholt. 

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