Meinung

Frauke Brosius-Gersdorf: Mit der Axt ans Grundgesetz

Frauke Brosius-Gersdorf: Mit der Axt ans Grundgesetz
Frauke Brosius-Gersdorf, Juristin

Justiz, die ein Eigenleben entwickelt, und sich zunehmend von der Realität abkoppelt: Das ist das tieferliegende Problem bei Personalien wie Frauke Brosius-Gersdorf. Dass man mit der Juristin, sollte sie gewählt werden, eine offen linke Ideologin und AfD-Hasserin ans Bundesverfassungsgericht holt, ist hingegen offensichtlich.

von Anna Diouf

Im Frühjahr 2025 versuchte eine fraktionsübergreifende Gruppe von Parlamentariern der SPD, der Grünen und der Linkspartei, im Hauruckverfahren die Legalisierung von Abtreibung durchzusetzen. Sie wollten die Gesellschaft noch vor den Neuwahlen vor vollendete Tatsachen stellen – bevor neue Mehrheiten die Umsetzung dieses Vorhabens erschweren würden.

Bei der diesbezüglich anberaumten öffentlichen Anhörung vor dem Rechtsausschuss im Februar 2025 äußerte sich auch Frauke Brosius-Gersdorf, die als Sachverständige geladen war. Die Juristin soll auf den Vorschlag der SPD hin am 10. Juli zur Richterin am Bundesverfassungsgericht gewählt werden, was nicht nur unter Unionspolitikern für Unruhe sorgt. Für die CDU/CSU ist die sich klar links-aktivistisch äußernde Professorin eigentlich untragbar. Doch auch abgesehen von ihrer konkreten politischen Positionierung steht sie für eine Haltung, die Justiz als treibenden Faktor auffasst, der nicht lediglich die Legislative korrigiert, sondern selbst als eine Art Schattenlegislative die Gesetzgebung mitformt, die Gewaltenteilung unterläuft und nicht zuletzt die Realität gemäß ideologischer Vorgaben umgestaltet.

Das zeigt sich auch in ihren Ansichten zum Paragrafen §218 StGB, die mit ihrer Nominierung nun wieder eine breitere Öffentlichtkeit erfahren. Brosius-Gersdorf gehört zu jenen Experten, die sich besonders scharf dafür einsetzen, Abtreibung aus dem Strafrecht herauszulösen und für rechtmäßig zu erklären. Doch damit nicht genug:

Gibt es ein Recht auf Abtreibung?

Die Professorin behauptete während der Anhörung im Februar 2025, dass aus dem Persönlichkeitsrecht der Frau gar ein „Recht auf Abtreibung in den ersten Wochen der Schwangerschaft“ folge. Damit bewegt sie sich nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes, das sie als Verfassungsrichterin zu schützen hätte. Denn ein Recht auf Abtreibung bedeutet das Recht auf die Tötung eines Menschen – ob dieser ungeboren oder geboren ist, ist erst einmal unerheblich.

Die gegenwärtige Regelung