Deutschland

Darf man Strack-Zimmermann ein „Stück Scheiße“ nennen?

Darf man Strack-Zimmermann ein „Stück Scheiße“ nennen?
Kurt Madach stand wegen eines Strafantrags von Marie-Agnes Strack-Zimmermann vor Gericht: Der Rentner soll die FDP-Politikerin beleidigt haben.

Marie-Agnes Strack-Zimmermann zeigt hunderte Bürger im Monat an. Einer davon ist ein verarmter Rentner aus Berlin, der die FDP-Politikerin ein „Stück Scheiße“ nannte. Vor Gericht beruft er sich auf die Meinungsfreiheit. 

von Daniel Holfelder

Marie-Agnes Strack-Zimmermann ist klagefreudig. Bis zu 250 Leute zeige sie im Monat an, verriet der Büroleiter der FDP-Politikerin einmal dem Spiegel. Einer dieser Fälle wurde am Freitag vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten verhandelt, wobei Strack-Zimmermann selbst nicht anwesend war.

Auf der Anklagebank saß mit dem Rentner Kurt Madach ein Mann, der keinen größeren Kontrast zur prominenten und gut situierten EU-Abgeordneten (Grundgehalt 10.802,91 Euro) hätte bieten können. Der 74jährige gab an, neben seiner geringen Rente von 670 Euro Grundsicherung in Höhe von 310 Euro zu beziehen und sich oft bei der Berliner Tafel anstellen zu müssen, damit er genug zu essen habe. Er lebe in einem Wohnheim, sei geschieden und Alkoholiker.

„Diese Strack-Zimmermann ein dreckiges Stück Scheiße!!!“

Madach hatte im Januar 2024 auf der Plattform X einen Artikel der Bild gesehen, der sich auf Strack-Zimmermanns Rede beim Neujahrsempfang der FDP bezog. Die Überschrift des Artikels lautete: „FDP-Spitzenfrau nennt AfD einen ‘Haufen Scheiße’“. Der 74jährige schrieb dazu unter seinem Klarnamen: „Für mich diese Strack-Zimmermann ein dreckiges Stück Scheiße!!!“ (Rechtschreibfehler im Original, Anm. d. Red.) Die Staatsanwaltschaft warf ihm deshalb Beleidigung vor.

Zusätzlich zum Beleidigungsvorwurf mußte sich der Rentner wegen Volksverhetzung gegen Moslems in fünf Fällen verantworten. Strack-Zimmermann hatte damit nichts zu tun, dieser Teil der Anklage ging vielmehr auf die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) zurück, die beim Bundeskriminalamt angesiedelt ist. Sie hatte diverse Beiträge des Angeklagten in den sozialen Medien zunächst an das Landeskriminalamt Berlin weitergeleitet, von dort fanden sie ihren Weg zur Staatsanwaltschaft.

Staatsanwaltschaft läßt mehrere Vorwürfe fallen

Im Lauf der Verhandlung ließ die Staatsanwaltschaft vier der fünf Volksverhetzungs-Vorwürfe fallen. Übrig blieb folgendes Posting vom Februar 2024:

„Leute Freunde, ich hasse den Islams und die Moslems hier abgrundtief! Nein, diese elenden Frauenhasser und Vergewaltiger, die ihre Mütter nicht ehren, nur ihr Väter, die nur ihre Frauen schlagen und zum Sex zwingen, sind für mich de reine Abschaume und haben hier, in meinem deutschen Vaterland nichts zu suchen!

Schmeißt sie endlich raus! Wir gehören zum christlichen jüdischen Abendland, da hat der satanische Islam nicht zu suchen! Solange ich noch lebe, werde ich gegen eine Islamisierung Deutschlands kämpfen, und sei es auch mit Gewalt“ (Rechtschreibfehler im Original, Anm. d. Red.)

Madach zieht Vergleich zur DDR

Zu Beginn seiner Vernehmung verlas Madach eine vorbereitete Stellungnahme. Der Rentner machte deutlich, daß er sich für unschuldig hält: „Daß jemand wegen einer ‘falschen’ Meinung bestraft wird, kenne ich nur aus der DDR.“

„Viel Wut“ sei es, die ihn zu seinen rustikalen Aussagen im Internet verleite. Er kenne noch ein besseres Deutschland, die starken Veränderungen der zurückliegenden 15 Jahre hätte er sich nie vorstellen können.

Selbst die Richterin und die Staatsanwältin müßten doch zugeben, daß in seinen Äußerungen zumindest ein „Fünk