Ein Paar aus Anklam in Mecklenburg-Vorpommern hat das eigene Mädchen im Babyalter sexuell missbraucht und das Ganze gefilmt. Ein 64-jähriger Mann aus Berlin vergewaltigte mit. Nun ergingen die Urteile.
von Günther Strauß
m Fall des schweren sexuellen Missbrauchs eines Babys in Anklam hat das Landgericht Neubrandenburg ein erstes Urteil gesprochen. Die Kammer von Richter Benjamin Beischer sprach einen 64-jährigen Mann aus Berlin am Donnerstag schuldig und verhängte eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten.
Verurteilter bereut Vergewaltigung des Babys
Der Verurteilte hatte die Taten gestanden. Richter Beischer wertete das Geständnis zudem als „von Reue getragen.“ Verteidiger Claus Pinkernell, der eine Haftstrafe von maximal dreieinhalb Jahren gefordert hatte, nannte die Strafe für seinen Mandanten „akzeptabel.“ Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft verlangt.
Das Landgericht sprach den Berliner der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs in sechs Fällen sowie der Herstellung und des Besitzes kinderpornographischer Bilder in zwei Fällen schuldig. Der Mann und die – ebenfalls in einem parallel laufenden Prozess angeklagten Eltern des Anklamer Babys – hatten die verwerflichen Sex-Taten im Jahr 2024 auf Handy aufgenommen.
Von Berlin nach Anklam, um ein Baby zu missbrauchen
Der Berliner hatte über das Internet von den Eltern und ihren Sexpraktiken mit dem Mädchen gehört und war deshalb zweimal von Berlin nach Anklam gefahren. Dort kam es in einem Waldstück und auch zu Hause zu zwei Treffen, bei denen auch Gegenstände benutzt wurden. Der Prozess war zu weiten Teilen nicht öffentlich. Ein Anwalt vertritt die Interessen des Kindes, das nach Bekanntwerden der schlimmen Fälle aus der Familie genommen wurde.
Der Berliner sitzt, wie der Vater des Babys, seit Herbst 2024 in U-Haft. Der Prozess gegen die beiden Hauptangeklagten aus Anklam, dem 34-jährigen Vater und seiner 36 Jahre alten Partnerin, hatte bereits Anfang Februar begonnen und soll am 7. April zu Ende gehen. Auch hier wurde die Öffentlichkeit gleich zu Beginn ausgeschlossen, da auch eine Einweisung des 34-Jährigen in die Psychiatrie geprüft werden muss, hieß es.
Vater vergeht sich an seinem eigenen Baby
Dem Vater und seiner 36-jährigen Frau wirft die Staatsanwaltschaft ebenfalls Vergewaltigung und Herstellung und Besitz kinderpornografischer Inhalte vor, die der 34-Jährige hergestellt haben soll. Das Kleinkind soll zu Beginn der vorgeworfenen Missbrauchstaten im November 2022 erst knapp zwei Monate alt gewesen sein.
Als Zeitraum für alle schlimmen Taten wurde von der Anklage November 2022 bis August 2024 genannt. In diesem Zeitraum soll sich der Vater in der Wohnung mehrfach sexuell an dem Kind vergangen und davon auch Bilder und Videos aufgenommen und veröffentlicht haben. So wurde der Berliner darauf aufmerksam.
Mutter leugnet Beihilfe
Nach Informationen des Nordkurier hat der Vater die Missbrauchstaten, die durch Veröffentlichungen im Internet erst durch einen Internet-Provider im August 2024 gemeldet und danach aufgeklärt wurden, im Prozess bereits umfassend gestanden. Dagegen soll die angeklagte Mutter ihre Tatvorwürfe, vor allem die mehrfache Beihilfe zum Missbrauch, bisher abstreiten.
Dadurch ist in diesem Prozess eine größere Beweisaufnahme nötig als in dem Verfahren gegen den Berliner, der nun schuldig gesprochen wurde. Zu Prozessbeginn gegen die Eltern hatten beide Elternteile ihre Gesichter im Gerichtssaal komplett verhüllt. Hauptbeweise der Anklage in den Strafprozessen sollen die Bildaufnahmen der sexuellen Handlungen sein. Zusätzlich beobachten ein psychiatrischer Gutachter, ein Nebenkläger im Interesse der Geschädigten, sowie ein IT-Forensiker die Prozesse.
Wir können nur mit Ihrer Hilfe überleben!
Ihnen gefallen unsere Inhalte? Zeigen Sie Ihre Wertschätzung. Mit Ihrer Spende von heute, ermöglichen Sie unsere investigative Arbeit von morgen: Unabhängig, kritisch und ausschließlich dem Leser verpflichtet. Unterstützen Sie jetzt ehrlichen Journalismus mit einem Betrag Ihrer Wahl!