Deutschland

Antideutscher Rassismus: Syrer folterte 13-jährigen Schüler

Antideutscher Rassismus: Syrer folterte 13-jährigen Schüler
Amtsgericht Dresden: Der Syrer Mohammad I. wurde nach dem Bewährungsurteil freigelassen.

Was sich im Januar dieses Jahres an der tschechisch-deutschen Grenze abspielte, lässt selbst hartgesottene Beobachter der deutschen Kriminalitätsentwicklung erschaudern. Ein 18-jähriger Syrer mit deutschem Pass quälte einen 13-jährigen Jungen stundenlang auf sadistische Weise – und spazierte nach der Verhandlung als freier Mann aus dem Dresdner Amtsgericht.

von Max Hoppestedt

Die Geistererscheinung des “antimuslimischen Rassismus”, den es außer “Tatort”-Drehbüchern und den Wahnvorstellungen institutioneller Opferkult-Institutionen schlechterdings (und glücklicherweise) so gut wie nicht gibt, wird bei jeder unpassenden Gelegenheit lautstark beschworen. Hingegen ist die täglich immer mehr ausufernde Gewalt von überwiegend muslimischen Migranten gegen Biodeutsche und Eingeborene dort, wo die “Bedingungen des Zusammenleben täglich neu ausgehandelt” werden müssen, trauriger Alltag. Und auch wenn dies von einem staatsfinanzierten Heer soziologischer und gutmenschelnder Gesundbeter und Haltungsjounalisten so gut nie thematisiert wird, treten die Neubürger in diesem Land zunehmend mit der Attitüde von Eroberern auf, die meinen – und von Politik und Justiz allzu oft darin bestärkt werden –, sich speziell gegenüber wehrlosen indigenen Deutschen alles herausnehmen zu können (wenn sie nicht gerade in multikulturellen Familien- und Clanfehden oder bunten Massenschlägereien gebunden sind).

Speziell dort, wo native Deutsche (also keine blitzeingebürgerten Passdeutschen) bereits in der Minderheit sind – an Schulen, in vielen Fußgängerzonen oder oftmals auch im ÖPNV –, künden Kriminalstatistik und erlebte Alltagsgewalt “eindrucksvoll” von diesem Phänomen. Und in diese Kategorie fällt auch ein besonders abscheulicher und erschütternder Fall, der aktuell vor dem Amtsgericht Dresden verhandelt wurde und in dem der 18-jährige “Deutsch-Syrer” (also ethnische Syrer) Mohammad I. wegen sadistischer und menschenverachtender Taten an einem 13-jährigen Jungen verurteilt wurde

Erniedrigende Handlungen

„Man kann nicht glauben, dass ein 18-Jähriger einem 13-Jährigen so etwas antut“, stammelte selbst Richter Rüdiger Baumann fassungslos während der Verhandlung. In der Tat: Der Angeklagte quälte sein Opfer über mehrere Stunden in der tschechischen Grenzstadt Hřensko; die Tat ereignete hatte sich bereits am 18. Januar 2025 ereignet. Mohammad I. hielt den 13-Jährigen in seiner Gewalt und zwang ihn zu erniedrigenden Handlungen, wie den Boden zu küssen und einen Mülleimer auszulecken. Diese grausamen Szenen ließ der Täter von einem weiteren 13-Jährigen filmen, der ebenfalls aus dem Bekanntenkreis des Opfers stammt. Aus Angst vor Rache des familiären Umfeld des “deutschen” Täters – sagte Tobi nur im nichtöffentlichen Prozess gegen seinen Peiniger aus. Letzterer ließ über seinen Anwalt ein Geständnis verlesen und “entschuldigte” sich mit den erkennbar einstudierten, ihm von der Verteidigung wohl erfolgreich eingetrichterten Worten: „Ich weiß, das war unmenschlich.“

Als Grund für seine Tat gab der Täter an, “in Geldnot” gewesen zu sein. Wieso klamme Finanzen die Misshandlung eines 13-jährigen Buben erklären sollen, wurde nicht bekannt. Das (wie üblich viel zu milde) Urteil: Zwei Jahre Bewährungsstrafe nach Jugendstrafrecht, Schadenswiedergutmachung und Therapie. Der Täter spazierte als freier Mann aus dem Gericht, nachdem er – immerhin – zuvor sechs Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte. Abgeschoben werden kann er nicht, dank der ihm als Clubausweis und „Geh-nicht-ins-Gefängnis„-Karte verliehenen deutschen Ramschpasses. Besonders irre: I. ist allen Ernstes Altenpfleger-Azubi, ein Umstand, der ihm vor Gericht von Fürsprechern auch noch als positive Sozialprognose und Beweis für gelungene Integration angerechnet wurde. In Wahrheit lässt es einen schaudern, dass solche Soziopathen den Nachwuchs in sozialen Berufen verkörpern – und man fragt sich, nach welchen Kriterien dieser Kriminelle überhaupt in dieses Ausbildungsverhältnis gelangen konnte. Vielleicht schaute man bei seiner Einstellung dort, wie üblich, nur auf seinen Migrationshintergrund, der heute vielfach das wichtigste wenn nicht gar einzige Kriterium ist.


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