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Bad Kreuznach: Afghane massakriert Baby und kann sich angeblich an nichts erinnern

Bad Kreuznach: Afghane massakriert Baby und kann sich angeblich an nichts erinnern
Der angeklagte Afghane im Prozess in Bad Kreuznach

Ein afghanischer Zuwanderer hat im Krankenhaus St. Marienwörth in Bad Kreuznach mit einem Klappmesser auf eine hochschwangere Frau eingestochen. Das ungeborene Kind starb trotz eines Not-Kaiserschnitts, die Frau überlebte nur um Haaresbreite. Ein halbes Jahr vor der Tat hatte der Afghane die 25-Jährige erst noch vergewaltigt. Nun will er sich an nichts mehr erinnern.

von Sebastian Baier

Für eine 25-jährige Deutsche war es der blanke Horror. Im Krankenhaus St. Marienwörth in Bad Kreuznach bereitete sie sich auf die Geburt ihres Kindes vor, was eigentlich ein freudiger Anlass ist. Doch was danach passierte, ist schockierend. Ein afghanischer Asylbewerber besuchte die werdende Mutter, mutmaßlich gegen ihren Willen. Als sie ihn bat, zu gehen, rastete er völlig aus.

Er zückte ein Klappmesser und stach wie von Sinnen auf die junge Deutsche ein. Immer wieder rammte er ihr das Messer in den Bauch, ins Gesicht, in die Brust und schlitzte ihr auch die Arme auf. In ihrer Todesangst schrie die Frau beinahe das gesamte Krankenhaus zusammen. Das Patientenzimmer glich einen Schlachtfeld. Wie Polizeibeamte zu Protokoll gaben, war überall nur noch Blut zu sehen. Eine Zimmernachbarin der Frau war Zeugin des Angriffs geworden und hatte im Krankenhaus um Hilfe gerufen, erklärten die Ermittler später.

Trotz eines sofort eingeleiteten Not-Kaiserschnitts konnten die Ärzte das Leben des Ungeborenen nicht mehr retten – der diabolische Plan des Migranten war also aufgegangen. Die werdende Mutter verlor so viel Blut, dass sie nur mit viel Glück dem Tod noch einmal von der Schippe springen konnte. Um ein Haar wäre sie mitsamt ihres Babys noch vor Ort gestorben. Die Tat, die an Grausamkeit kaum zu überbieten ist, schockierte seinerzeit das gesamte Krankenhaus. Der Täter flüchtete, doch konnte nur wenig später am Bahnhof von Bad Kreuznach festgenommen werden.

Nun steht der Kindermörder vor Gericht. Der Afghane hat aller Wahrscheinlichkeit nach jedoch noch mehr auf dem Kerbholz. Er soll sein Opfer bereits im Juli 2018 in seiner vom Steuerzahler finanzierten Wohnung im hessischen Biblis getroffen haben. Dort habe er sie auf seinem Bett massiert. Anschließend soll er sie brutal vergewaltigt haben. Es ist geradezu abscheulich, wenn man sich überlegt, dass jener Mensch, der unter der Vorgabe, politisch verfolgt zu sein, einen Asylantrag in der BRD stellte, nun selbst zum Peiniger einer jungen Frau wurde.

Beim nunmehr stattfindenden Prozessauftakt schwieg der afghanische Mörder. Der Polizei hatte er zuvor noch gesagt, er könne sich an die Tat im Krankenhaus nicht erinnern. Dies weckt hingegen dunkle Erinnerungen an frühere Gerichtsverfahren mit migrantischen Tätern, die ganz plötzlich aufgrund angeblicher psychischer Krankheiten als schuldunfähig eingestuft wurden. Dieses Glück hatte etwa der Afghane, der im September 2018 in Ravensburg mehrere Menschen mit einem Messer abgestochen hatte. Er muss nicht ins Gefängnis und darf es sich auf Steuerzahlerkosten in einer netten Klinik bequem machen.

Der Afrikaner, der einen Arzt in dessen Praxis in Offenburg brutal ermordet hatte, wurde ebenfalls offiziell freigesprochen. Auch er muss dank eines großzügigen Migrationsbonus nicht ins Gefängnis, obwohl er das Leben eines Menschen kaltblütig beendet hatte. Angesichts derartiger Rechtsprechung in der Bundesrepublik bleibt abzuwarten, ob der afghanische Kindermörder von Bad Kreuznach hinter Gittern landen wird. Es sind 12 weitere Verhandlungstage angesetzt.

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