Auch Syrer, die keinen Asylantrag stellen, kommen zu Zehntausenden nach Deutschland – über den Familiennachzug. Den will das Außenministerium von Annalena Baerbock nicht stoppen.
von Günther Strauß
Das von Annalena Baerbock geführte Auswärtige Amt setzt den Familiennachzug trotz der veränderten Lage in Syrien nicht aus. Das teilte die Behörde der Redaktion auf eine entsprechende Anfrage mit.
Obwohl die Bundesrepublik ihre Botschaft in der Hauptstadt Damaskus bereits 2012 geschlossen hat, verteilt der deutsche diplomatische Dienst in anderen Staaten weiterhin zehntausende Visa, damit deren Inhaber zu ihren bereits in Deutschland lebenden Angehörigen kommen können.
„2023 wurden circa 20.000 Visa zum Familiennachzug an syrische Staatsangehörige erteilt. 2024 waren es bis heute circa 19.000 entsprechende Visa“, heißt es aus dem Auswärtigen Amt. Das Außenministerium betont: „Visastellen erteilen Visa nach Recht und Gesetz. Familiennachzug erfolgt nach dem jeweiligen nationalen Recht.“ Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums vorlägen, werde dieses erteilt.
Viele Syrer sind inzwischen Deutsche
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte alle Asylanträge von Syrern nach dem Sturz des Diktators Baschar al-Assad zunächst auf Eis gelegt. Dafür, ähnlich zu verfahren, sieht das Auswärtige Amt keinen Grund: „Es gibt in Deutschland keine rechtliche Grundlage, den Familiennachzug zu Personen, die in Deutschland einen Aufenthaltsstatus haben, der zum Familiennachzug berechtigt, generell auszusetzen.“
Zahlreiche der insgesamt eine Million Syrer, die seit 2015 nach Deutschland kamen, haben inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie können weder abgeschoben noch kann ihnen der Familiennachzug verwehrt werden.
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